Ausfertigung
IM NAMEN DES VOLKES In
dem Verfahren
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
am 9. Oktober 2000 gemäß § 24 BVerfGG beschlossen: |
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. G r ü n d e : Die Beschwerde
ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juli 2000
mitgeteilten Erwägungen unbegründet.
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