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Pressemitteilung zur Herausgabe des Menschenrechtreports

K.R.Ä.T.Z.Ä.

KinderRÄchTsZÄnker

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Pressemitteilung

9. Dezember 1998

Menschenrechte für
Kinder in Deutschland?

K.R.Ä.T.Z.Ä. legt zum 50. Jahrestag der Menschenrechtserklärung beim Bundespräsidenten Menschenrechts-Report vor

Zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1998 hat die Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. einen Menschenrechts-Report mit dem Titel "Die Diskriminierung des Kindes" herausgegeben. In der 20-seitigen Schrift werden die vielfältigen und alltäglichen Menschenrechtsverletzungen aufgezeigt, die bei der politischen Mitbestimmung, in der Schule, in der Familie und beim Kinder- und Jugendschutz begangen werden.

Am Donnerstag um 16 Uhr werden die KinderRÄchTsZÄnker
ihren Report bei Roman Herzog im Bundespräsidialamt abgeben.

Außerdem wurden weitere hochrangige Politiker um eine Stellungnahme gebeten. "Mit einer unglaublichen Selbstverständlichkeit wird Kindern und Jugendlichen ein Großteil der Menschenrechte vorenthalten, die in der vor 50 Jahren verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben wurden", heißt es in dem Report.

Zahlreiche Gesetze sowie Verfahrensweisen im Bereich Schule und die Altersgrenze beim Wahlrecht werden als konkrete Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Vor allem die Schulpflicht verstoße gegen zahlreiche der insgesamt 30 Artikel der UNO-Erklärung. Ferner werden die körperliche Züchtigung und die elterliche Übermacht sowie zahlreiche Jugendschutzmaßnahmen als Verstöße gegen die Artikel aus der Menschenrechtserklärung aufgeführt. "Alltagspraxis und geltendes Recht verstoßen gegen die Artikel 1, 2, 3, 5, 7, 9, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 26 und 27." Im Schlußwort wird ausdrücklich gefordert, menschenrechtswidrige Gesetze abzuschaffen bzw. entsprechende Passagen zu streichen.

Prinzipiell fordert K.R.Ä.T.Z.Ä. die Gleichberechtigung des Kindes. "Da alle Menschen die gleiche Menschenwürde haben, wäre es sehr unlogisch, wenn einige Menschen weniger Menschenrechte hätten als andere." Vor allem die schwachen Mitglieder einer Gemeinschaft seien dadurch zu schützen, daß die Menschenrechte für sie uneingeschränkt gelten. Die Gleichberechtigung des Kindes sei eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit.

Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, haben Mitglieder von K.R.Ä.T.Z.Ä. in der Vergangenheit versucht, das Wahlrecht ohne Altergrenze vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Berliner Verwaltungsgericht einzuklagen, sowie vor zwei Wochen die Bundestagswahl angefochten. 1996 hatte ein Mitglied der Gruppe mehrere Monate lang den Chemieunterricht verweigert, um sich für ein Recht auf Bildung statt Schulpflicht einzusetzen.


Eine Kurzversion des Menschenrechts-Reports faxen wir auf Anfrage gern zu.
Die ausführliche Version sowie andere Texte von K.R.Ä.T.Z.Ä. finden Sie im Internet

http://privat.schlund.de/kraetzae

Wir freuen uns auf Ihren Rückruf: 030/4479722


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