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Schule > Unterrichtsverweigerung > Ablehnung vom Schulleiter (04.03.96)

Ablehnung des Schulleiters

Robert-Blum-Oberschule 
(Gymnasium) 
Berlin, Bezirk Schöneberg 
 
Kolonnenstr. 21 / 23
10829 Berlin, 4.3.96 
Tel-Nr. 78763172 
 
 
 
Frau  
Dagmar Kiesewetter 
Langenscheidtstr. 12 
10827 Berlin 
 
 

Betr.: Schreiben Ihres Sohnes Benjamin vom 28.2.1996 bzgl. seiner Nichtteilnahme am Chemieunterricht, das von Ihnen als Erziehungsberechtigte ebenfalls unterschrieben wurde

Sehr geehrte Frau Kiesewetter, 
 
eine Befreiung Ihres Sohnes vom Chemieunterricht ist nicht 
möglich. Paragraph 12 des Schulgesetzes und § 28 des 
Schulverfassungsgesetzes schreiben eine Verpflichtung "...am 
verbindlichen Unterricht und an den übrigen verbindlichen 
Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilzunehmen, im 
Unterricht mitzuarbeiten ..." vor. 
 
Ohne die Begründung Ihres Sohnes zu werten, bitte ich 
dringend darauf hinzuwirken, daß er dieser Verpflichtung 
nachkommt. 
Eine "Unterrichtsverweigerung" gilt als unentschuldigtes Fehlen. 
Dieses ist auch nicht durch Erziehungsberechtigte zu 
entschuldigen. 
 
Mit freundlichem Gruß 
 
gez. Kraschewski 
Schulleiter
     

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