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Schule > Unterrichtsverweigerung > Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung über die Klage vom 23.10.96 und der Klage-Ergänzungen (13.02.97)

Pressemitteilung

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13. Februar 1997

Pressemitteilung

Schülerklage gegen Unterrichtspflicht

Verwaltungsgericht entscheidet über Protest der
KinderRÄchTsZÄnker gegen Lernzwang

Das Berliner Verwaltungsgericht wird am 14.2. über die Klage eines Berliner Schülers entscheiden, der eine Unterrichtsbefreiung im Fach Chemie erreichen will.

Das Berliner Verwaltungsgericht muß entscheiden, ob das ausführlich begründete Fehlen eines Schülers in einem bestimmten Unterrichtsfach als unentschuldigt gilt. Der 17jährige Schüler Benjamin Kiesewetter hatte monatelang die Teilnahme am Chemieunterricht verweigert. Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Befreiung hatte er Klage eingereicht. Dabei unterstützen ihn die Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä., der Anwalt Jens A. Brückner und namhafte Experten, wie z.B. Hartmut von Hentig, die sich für ein radikales Umdenken im Bereich Schule engagieren.

Im einzelnen hatte Benjamin Kiesewetter in der ausführlichen Begründung für das Fehlen in Chemie erläutert, daß für ihn die Lehrinhalte des Chemieunterrichts überflüssig seien und daß dieser Unterricht deshalb seine Zeit und Kräfte verschwende. Erkenntnisse aus Lernbiologie und Psychologie zeigten, welche Schäden unfreiwilliges Lernen anrichten könne. Der Chemieunterricht sei auch für den Schulabschluß nicht von Bedeutung, da er das Fach Chemie nach der 11. Klasse ohnehin abwählen könne. Schließlich bezog er sich auf eine menschenrechtliche Position, nämlich das "Recht, sein Lernen selbst zu bestimmen".

Die Schulverwaltung war auf die Gründe nicht eingegangen und hatte unter Hinweis auf die Unterrichtspflicht eine Ordnungsmaßnahme, nämlich die Umschulung in ein anderes Gymnasium, angeordnet. Die sofortige Vollziehung der Umschulung hatte das Landesschulamt jedoch zurücknehmen müssen.

Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet:

Wenn es dem Antrag auf Befreiung folgt, dann können sich viele Schüler auf das Urteil berufen. Dies würde zum Umdenken und zu vielfältigen - nach Aussage der Kinderrechtsgruppe längst überfälligen - Strukturänderungen im Schulwesen führen müssen.

Lehnt das Gericht die Klage ab, so sei aus den angegebenen Gründen im vorliegenden Fall "die Anwesenheit im Chemieunterricht zur sinnentleerten physischen Präsenz reduziert" - so der Rechtsanwalt in der Klageschrift. Es werde dann offensichtlich, daß Schüler tatsächlich "Objekte der staatlichen Bildungsmacht" seien. Dies entspreche dem Bildungsauftrag der Schule nicht.

Im einzelnen führt der Anwalt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an, derzufolge die Schulverwaltung "ohne gesetzliche Grundlage nicht zur Regelung des Schulwesens befugt ist". Grundlegende Entscheidungen - wie beispielsweise die Festlegung von Erziehungs- und Bildungszielen - müßten dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Nun seien zwar im Berliner Schulgesetz Bildungsziele abstrakt vorgegeben, aber keine konkreten Unterrichtsfächer zur Pflicht erklärt worden: "Mit Ausnahme des Religionsunterrichts sind auch heute die herkömmlichen Unterrichtsfächer nicht gesetzlich geregelt."

Das Landesschulamt argumentiert hingegen, daß das "Selbstbestimmungsrecht des Schülers ... zulässigerweise eingeschränkt" wird, doch darin sieht Anwalt Brückner gerade seine Chance: "Die Schulpflicht - und daraus folgend die Unterrichtspflicht - stellt eine Einschränkung von Grundrechten dar mit der Folge, daß dies nur durch Gesetz (...) erfolgen kann. Da die Einführung des Chemieunterrichts in Berlin weder durch Gesetz noch aufgrund eines hinreichend bestimmten Gesetzes erfolgt ist, kann hieraus eine Teilnahmepflicht an dem konkreten Unterrichtsfach nicht abgeleitet werden."

Die KinderRÄchTsZÄnker weisen auf ihre allgemeine Forderung hin: Der Ersatz des Schulzwangs durch ein vernünftig gehandhabtes Bildungsrecht sei eine längst notwendige Maßnahme im Sinne der Gleichberechtigung der Generationen. "Außerdem widerspricht es demokratischen Prinzipien, Menschen zum Lernen zu zwingen. Mit der Klage könnten wir erreichen, daß auch andere Schüler sich gegen stumpfsinniges Auswendiglernen und fremdbestimmte Lerninhalte wehren."


Zahlreiche weitere Informationen (u.a. die Klageschrift und den Antrag des Landesschulamtes) finden Sie in unseren überarbeiteten und aktualisierten Internetseiten.

Auch ein Pressefoto kann man downloaden.

http://privat.schlund.de/kraetzae

Wir freuen uns auf ihren Rückruf: 030/4254532



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