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Schule > Unterrichtsverweigerung > Eingeforderte Stellungnahme an die Zensurenkonferenz (17.06.96)

Eingeforderte Stellungnahme an die Zensurenkonferenz
Benjamin Kiesewetter 
Langenscheidtstr.12  
10827 Berlin
  

Robert-Blum-Schule Zensurenkonferenz 10b Kolonnenstr. 21-23 10829 Berlin Berlin, den 17.6.1995

Eingeforderte Stellungnahme:

Am 28.2.95 teilte ich Herrn Kraschewski schriftlich mit, daß ich  
den Chemieunterricht künftig (d.h. erstmal im 2. Halbjahr der 10.  
Klasse) nicht besuchen werde. Dies begründete ich auf sieben  
Seiten.   

Am Freitag, den 14.6. teilte mir meine Klassenlehrerin Frau Reetz im Namen der Zensurenkonferenz mit, daß von mir kurzfristig bis zum Dienstag, den 18.6., eine Stellungnahme erbeten wird, in der ich meine Position zum Besuch des Chemieunterrichts in der 11. Klasse darstellen soll. Außerdem wurde mir vorgeworfen, ich würde zwar sachlich argumentieren können, aber 1. zusehends den Dialog zu Lehrern scheuen und 2. im "menschlichen Bereich" nicht sonderlich intelligent agieren. So hätten mehrere Lehrer beobachtet, wie ich meinen Klassenkameraden Oliver S. geärgert hätte, obwohl dieser "schon rein körperlich unterlegen" sei. In der Kürze der Zeit (ich war von Freitag nachmittag bis Sonntag abend verreist) ist mir nur folgende Stellungnahme möglich: Wie man meinem o.g. Schreiben vom 28.2. an die Schulleitung entnehmen kann, ist es mein ausgesprochenes Ziel, das Abitur an der Robert-Blum-Schule zu machen. Abgesehen davon ist mir der Sinn, den mein Besuch des Chemieunterrichts in der 11. Klasse haben könnte, nicht ersichtlich. Falls mir dieser Sinn deutlich gemacht werden kann, steht es natürlich außer Frage, daß ich den Chemieunterricht wieder besuchen werde. Bisher habe ich allerdings weder eine Antwort auf mein diesbezügliches Schreiben vom 28.2. noch Argumente, die auf meine Gründe eingehen, erhalten. Der - eher private - Briefwechsel mit der Vertrauenslehrerin Frau Kostro zeigt ebenfalls, daß die von mir angeführte Argumentation - nach Beseitigung von Mißverständnissen - nicht widerlegt ist. Trotz der anfänglichen Ankündigung einer erneuten Reaktion auf meinen Antwortbrief äußerte sich Frau Kostro jedenfalls kürzlich mir gegenüber so, daß es doch keine Antwort von ihr mehr geben wird.

Insgesamt finde ich es ungerecht, daß ich auf einen klaren Antrag mit ausführlicher Begründung keine Antwort erhalte, andererseits aber eine schriftliche Stellungnahme (Antwort) auf eine mündliche Aufforderung schreiben soll, deren Sinn mir nicht einmal erläutert werden konnte: In welcher Weise hängt die Entscheidung der Zensurenkonferenz von dieser Stellungnahme ab? Zu den obengenannten Vorwürfen möchte ich noch mitteilen, daß ich mit Oliver S. inzwischen ein eindeutiges Gespräch geführt habe, in dem er mir bestätigte, daß er sich durch mich nicht eingeschränkt oder besonders geärgert fühle. Dies würde er nach seiner Auskunft auch jedem Lehrer bestätigen.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, daß auch die unterstellte Scheu vor Dialogen oder mündlichen Absprachen mit Lehrern ein Mißverständnis sein muß und im Übrigen mein Bildungswille ungebrochen ist.

Falls Sie zu dieser Stellungnahme Rückfragen haben, bitte ich um eine entsprechende Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen gez. Benjamin Kiesewetter


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