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Schule > Unterrichtsverweigerung > Verhandlung vorm Berliner Verwaltungsgericht wegen Zurücknahme der Sofortigen Vollstreckung der Umschulung (13.12.96)

Vergleich vorm Verwaltungsgericht
Geschäftszeichen VG 3A 1766.96

Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Berlin, 3. Kammer,

am 13. Dezember 1996

Beginn um 9.08 Uhr,
Ende um 10.14 Uhr

Gegenwärtig:

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rueß
Richterin Hundt
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In der Verwaltungsstreitsache des
Herrn Benjamin Kiesewetter,
vertreten durch seine Mutter, Frau Dagmar Kiesewetter, 
Antragsteller,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brückner

g e g e n

das Land Berlin, verteten durch das Landesschulamt Berlin, 
Antragsgegner,

erschienen in dem heutigen Termin zur Erörterung und zum 
Versuch einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits nach Aufruf 
der Sache:

Der Antragsteller, seine Mutter und Rechtsanwalt Brückner.

Für den Antragsgegener, Herr Wilke unter Bezugnahme auf die 
bei Gericht hinterlegte Generalterminsvollmacht in Begleitung 
von Herrn Ziebegk, Abteilungsleiter Gymnasien des 
Landesschulamtes, Herrn Kraschewski, Schulleiter der Robert-
Blum-Oberschule, Herrn Mingels, stellvertretender 
Klassenlehrer der vom Antragsteller bisher besuchten Klasse.


Die Sachlage wurde mit den Beteiligten eingehend erörtert.

Zur Beilegung des Rechtsstreits wurde folgender Vergleich 
vorgeschlagen:

  1. Der Antragsteller erklärt verbindlich, daß er dem Unterricht künftig ohne Befreiung nicht fernbleiben wird.
  2. Der Antragsgegner hebt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides vom 28. November 1996 auf, behält sich aber die erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung für den Fall vor, daß der Antragsteller die von ihm gemachte Zusage nicht einhält.
  3. Der Antragsteller nimmt seinen vorliegenden Antrag zurück
Der Vorsitzende sagte für den Fall der Annahme des Vergleichs 
zu, daß eine mündliche Verhandlung in der Streitsache VG 3A 
1720.96 im Februar 1997 stattfinden wird.

Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, zu diesem 
Vergleichsvorschlag bis zum 18. Dezember 1996 (Eingang bei 
Gericht) Stellung zu nehmen.

gez. Rueß und Urkundsbeamtin
      

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