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Wahlrecht > Eintrag ins Wahlverzeichnis > Pressemitteilung zur Einleitung des Verwaltungsverfahrens (23.08.1996)

Pressemitteilung zur Beantragung der Eintragung ins Wahlverzeichnis

23. August 1996
Wahlrecht ohne Altersgrenze:
Kinderwahlrecht soll verwaltungsrechtlich durchgesetzt werden
Am 1. Jahrestag der Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde zum Wahlalter beantragen einige Mitglieder der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. die Eintragung ins Wahlverzeichnis für die Teilnahme an der Bundestagswahl 1998.

Die Antragsteller, die zu diesem Termin nach dem Wahlgesetz noch nicht wahlberechtigt sein werden, rechnen mit einem ablehnenden Verwaltungsbescheid, gegen den sie aus verfassungsrechtlichen Gründen juristisch vorgehen werden. Dabei berufen sie sich - genau wie bei der Verfassungsbeschwerde 1995 - auf ihr politisches Grundrecht nach Artikel 20 (2) Grundgesetz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde nicht zur Verhandlung angenommen, da sie nicht fristgerecht - Anfang der 50er Jahre - eingereicht worden sei.

Durch die angestrebte Wahlrechtsänderung sollen sich junge Menschen bei politischen Entscheidungen stärker einbringen können, damit ihre jeweils gegenwärtigen und zukünftigen Interessen in unserer Gesellschaft eine größere Rolle spielen und ernstgenommen werden. Die Änderung des Wahlrechts soll in diesem Sinn die Parteien und die erwachsenen Wähler zum Nach- und Umdenken zwingen.

Außerdem soll auf die in anderen Lebensbereichen anzutreffende mangelhafte Rechtsstellung der Menschen unter 18 Jahren und ihre Rolle in der Gesellschaft aufmerksam gemacht werden, um auch dort - mittelbar - für Veränderung zu sorgen.

Mit ihrer Pressekonferenz am 23. August 1995 hatten die Kinderrechtler monatelange Diskussionen in den Massenmedien und in politischen Gremien ausgelöst. Die Initiative wird von zahlreichen Prominenten aus Kultur, Wissenschaft und Politik unterstützt (siehe Anlage).

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten von K.R.Ä.T.Z.Ä.:

http://www.schlund.de/privat/kraetzae

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