Antrag auf Aufnahme in das Wahlverzeichnis zur Bundestagswahl
Robert Rostoski, zur Zeit (im September 1998) 17 Jahre alt und K.R.Ä.T.Z.Ä.-Mitglied, stellte im Mai '97 Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis für die Bundestagswahl am 27. September '98. Gegen die Ablehnung des zuständigen Wahlamtes im Stadtbezirk Mitte von Berlin legte er Widerspruch ein, der ebenfalls abgelehnt wurde. Dagegen reichte der Berliner Schüler eine Klage beim Verwaltungsgericht ein, die am 14. September verhandelt und für unzulässig befunden wurde. Hier können die einzelnen Dokumente aufgeschlagen werden.
- Kommentar von K.R.Ä.T.Z.Ä., 14.09.1998
- Pressemitteilung "Klage für Kinderwahlrecht erneut aus formalen Gründen abgewiesen", 14.09.1998
- Verhandlung beim Verwaltungsgericht mit anschließender Ablehnung (Urteil), 14.09.1998
- Pressemitteilung "Kinderwahlrecht vor Gericht", 10.09.1998
- Pressemitteilung "Anfechtung der Bundestagswahl angekündigt", 27.08.1998
- Pressemitteilung zur Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht, 12.02.1998
- Ablehnung des Widerspruchs, 28.01.1998
- Widerspruchsbegründung, 15.10.1997
- Widerspruch, 11.08.1997
- Ablehnung des Antrags auf Eintragung ins Wahlverzeichnis, 14.07.1997
- Antrag auf Eintragung ins Wahlverzeichnis, 04.05.1997
- Pressemitteilung zur Beantragung der Eintragung ins Wahlverzeichnis, 23.08.1996
- Pressefotos