Die Gleichberechtigung des Kindes - eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit
Kinder sind zweifelsfrei Menschen. Deshalb haben auch sie eine unantastbare Menschenwürde die gleiche unantastbare Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Eine Unterschiedlichkeit ihrer Menschenwürde wäre schlicht unbegründbar. Sonst müßten wahrscheinlich auch Frauen und Männer eine unterschiedliche Menschenwürde haben, kluge und weniger kluge, behinderte und nicht behinderte, arme und reiche, und überhaupt alle Menschen müßten unterschiedliche Menschenwürden haben. Das wäre natürlich Unsinn. Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde.
Und allgemein werden die Menschenrechte aus dieser Menschenwürde hergeleitet. Da alle Menschen in ihrer Menschenwürde gleich sind, wäre es sehr unlogisch, wenn einige Menschen weniger Menschenrechte hätten als andere. Deshalb haben alle die gleichen Menschenrechte auch Kinder.
Es ist grundsätzlich ungerecht, Menschen aufgrund einer Eigenschaft zu diskriminieren, für die sie nichts können. Nicht nur Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung und Staatsangehörigkeit sind solche Eigenschaften, sondern auch das Alter eines Menschen. Einen Menschen aufgrund seines Alters rechtlich zu benachteiligen ist kein bißchen besser, als ihn aufgrund seiner Hautfarbe zu diskriminieren.
Daß Kinder im allgemeinen weniger Fähigkeiten haben als Erwachsene, kann in keinem Fall ein Argument sein, um Kindern Rechte vorzuenthalten. Es ist wichtig, sich klar zu machen, daß ein Recht und eine Tätigkeit nicht das selbe sind. Ein (Menschen-)Recht zu haben, heißt, daß man an einer Handlung nicht gehindert werden darf. Es heißt nicht, daß man die Handlung jemals begehen muß. Es heißt nicht mal, daß man körperlich und geistig dazu überhaupt fähig sein muß. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beispielsweise verpflichtet niemanden, sich zu einer Thematik zu äußern; es stellt nur klar, daß niemand daran gehindert werden darf. Und auch denjenigen Menschen, die z.B. aufgrund einer Behinderung in ihrer Fähigkeit zur Meinungsäußerung eingeschränkt sind, wird dieses Recht nicht entzogen. Welchen Sinn sollte es auch haben, jemandem, der sich ohnehin nur schwer äußern kann, dies nun ganz zu verbieten? Vielmehr muß gerade diesem Menschen besonders geholfen werden, muß gerade auch er dieses Recht haben.
Der Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer. Alle Menschen haben ein unterschiedliches Leistungsvermögen, haben unterschiedliche Fähigkeiten. Das führt dazu, daß einige Menschen bei Konflikten von Natur aus immer unterlegen sind und einige andere immer den Sieg davontragen. Konflikte wären immer schon im Voraus entschieden, weil der Fähigere sich immer durchsetzen kann und der Schwächere dem schutzlos ausgeliefert wäre. Es bestünde Faustrecht, das Recht des Stärkeren. Aus diesem Grund wurde die Kategorie "Recht" erfunden. Der Schwächere sollte vor der Macht des Stärkeren geschützt werden. Der Schwächere bekam ein Recht, d. h. er durfte bestimmte Handlungen begehen. Daran durfte ihn keiner hindern, also auch der Starke nicht. Natürlich durfte auch der Starke nicht unterdrückt werden. Also bekam auch er das Recht, das der Schwache bekommen hatte. Keiner von beiden mußte nun mehr befürchten, vom anderen unterdrückt zu werden, denn jegliche Konflikte mußten vor dem Hintergrund der Menschenrechte gelöst werden, und auf der Ebene der Rechte waren nun beide gleich. Logischerweise gilt, daß das Recht des einen da aufhört, wo das Recht des anderen eingeschränkt wird. Mit anderen Worten: Man kann tun und lassen, was man will, solange man dadurch nicht die Rechte anderer verletzt. Selbstbestimmung in Bereichen, die nur den Einzelnen angehen und Mitbestimmung in Bereichen, die alle angehen. Das sind die Grundprinzipien von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie.
Da Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten haben schwächer sind , sind gerade sie auf den Schutz durch Rechte angewiesen. Wenn man ihnen wie heutzutage üblich die Gleichberechtigung verwehrt, verfehlt dies die Grundidee der Menschenrechte.
Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person eingeschränkt werden. Gegebenenfalls ist sie von einigen Pflichten zu entbinden, oder erhält in einzelnen Situationen zusätzliche Rechte aufgrund ihrer verminderten Fähigkeiten. Rollstuhlfahrern z.B., die ja in ihrer Fähigkeit sich fortzubewegen eingeschränkt sind, wird nicht etwa das Autofahren verboten, sondern ihnen wird dabei geholfen. Beispielsweise werden sie von der Pflicht, bestimmte Steuern zu zahlen, entbunden. Der Vergleich von Kindern und Menschen, die eine Behinderung haben, ist deshalb geeignet, weil beide über weniger Fähigkeiten verfügen als durchschnittliche Erwachsene. Diese geringeren Fähigkeiten stellen für kaum einen Politiker oder Juristen ein Hindernis dar, wenn es um die grundsätzliche Gleichberechtigung behinderter oder auch altersschwacher Menschen geht. Für Kinder und Jugendliche muß das selbe gelten.
Daß an Rechte auch Pflichten geknüpft sind, stimmt nur für die Kategorie der Ordnungsrechte: Wer einen Vertrag schließt, kann nicht eine einseitige Erfüllung erwarten, sondern muß auch seinen Teil erfüllen. Die Menschenrechte hingegen sind absolut unabhängig von Pflichten. Schließlich sind die Menschenrechte ja gerade auch für die Schwächsten da, die oft gar nicht dazu in der Lage sind, eine Pflicht zu erfüllen.
Entsprechend ist das jetzige Prinzip, Kindern mit zunehmendem Alter mehr Rechte zu geben, völlig falsch, weil so die Rechte nur denen gegeben werden, die ohnehin schon "stark" sind, sie aber denen vorenthalten werden, die "schwach" sind und sie daher am dringendsten brauchen.
Alle Menschen müssen von Anfang an die gleichen Rechte haben, und je "stärker" sie werden das muß nicht am Alter gemessen werden , desto mehr Pflichten können sie übernehmen.
Wenn Kinder und Jugendliche in vollem Umfang die Menschenrechte haben und gleichberechtigt sind, hat dies weitreichende Auswirkungen auf das Schulsystem, auf das Zusammenleben in der Familie, auf die Demokratie, auf den Jugendschutz und letztlich auf die gesamte Stellung "Minderjähriger" in der Gesellschaft.
Eine Gesellschaft, in der es keine Diskriminierung mehr gibt, wird mit Sicherheit eine wesentlich friedlichere und gewaltfreiere sein, weil Menschen, deren Rechte geachtet wurden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch die Rechte anderer achten. Menschen, die nicht diskriminiert und unterdrückt wurden, werden die Prinzipien von Unterdrückung, Macht und Diskriminierung nicht auf andere anwenden. Sie haben andere Formen der Konfliktllösung und des zwischenmenschlichen Umgangs gelernt.
Die Gleichberechtigung wirklich aller Menschen wird sicher nicht sämtliche Probleme der Menschheit lösen. Aber nach der zumindest gesetzlichen Gleichberechtigung der Frauen, der Schwarzen und der Menschen mit Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer, konsequenter und dringend gebotener Schritt.