Alternativen zum Jugendschutz

Überlegungen zu Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Aufklärung

Erster Teil: Tabak, Alkohol, Disko, Kneipe und Kino

Wenn man es mit der Gleichberechtigung des Kindes ernst meint, muß die Gleichberechtigung in allen Bereichen des Lebens gelten. Viele Dinge, die zum Alltagsleben von Erwachsenen ganz selbstverständlich dazu gehören, sind für Kinder und Jugendliche derzeit schlicht verboten.

Gerade der Bereich der Kultur und Unterhaltung ist in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit einer Vielzahl von Verboten und Einschränkungen versehen. Beschränkungen bestehen bezüglich des Aufenthaltes in Restaurants, Diskos und Kinos, dem Zugang zu Kino- und Video-Filmen und Internetseiten, der Teilnahme an Glücksspielen, sowie des Konsums von Tabak und alkoholhaltigen Getränken. Des weiteren ist jungen Menschen das Arbeiten weitgehend verboten. Es heißt, diese Beschränkungen seien aufgestellt worden, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Da sie aber ausschließlich für junge Menschen gelten, stehen die Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes im Widerspruch zur Gleichberechtigung.

Frauen, alte Menschen oder Menschen, die eine Behinderung haben, würden sich durch derartige Regelungen wahrscheinlich bevormundet, diskriminiert und sozial ausgegrenzt fühlen. Ein mit dem jetzigen Jugendschutz vergleichbarer Frauen-, Senioren- und Behindertenschutz würde zurecht auf großen Protest stoßen, eben weil er mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung nicht vereinbar ist.

Wenn man es für wichtig hält, Menschen vor Gefahren zu schützen, dürfen sich entsprechende Maßnahmen nicht ausschließlich auf Minderjährige beziehen, sondern müßten für alle Menschen gelten, zumindest für all jene, die in irgendeiner Hinsicht "schwach" sind, also weniger Belastung vertragen. Letztendlich ginge es also nicht mehr um "Jugendschutz", sondern um "Schwächerenschutz".

Aufgabe wäre es also nun, alternative Konzepte für den Schutz schwächerer Menschen zu entwickeln. Diese Konzepte müßten in voller Übereinstimmung stehen mit dem Menschenrecht "am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen" (Art. 27.1 AEMR) und dem Menschenrecht "Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten" (Art. 19 AEMR). Sie müßten jegliche Diskriminierung - also auch die aufgrund des Alters - ausschließen. Und sie müßten auf dem Prinzip beruhen, daß Schutzmaßnahmen die Rechtsposition der zu schützenden Person stärken sollen. Schutz darf nicht bedeuten, Rechte des zu Schützenden einzuschränken.

Das Lebensalter kann schon deshalb kein geeignetes Kriterium sein, weil sich Probleme aus Unwissenheit und Unerfahrenheit bzw. geringerer Belastbarkeit ergeben können - aber nicht das Alter selbst als Problem verstanden werden kann.

Daß sich Unerfahrenheit nicht durch Verbote ändern läßt, sollte klar sein. Der beste Weg, um Unwissenheit und konkreten Unsicherheiten zu begegnen, ist Aufklärung.

Tabak- und Alkoholverbot aufheben

Die jetzige Gesetzeslage (§9 bzw. §4 JÖSchG) verbietet Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Gleiches gilt für den Konsum alkoholischer Getränke. Hochprozentigen Alkohol gibt es offiziell sogar erst ab 18.

Daß es dennoch Zehnjährige gibt, die Wodka trinken und eine Zigarette nach der anderen rauchen, zeigt, daß Verbote offenbar nicht wirklich verhindern können, daß Kinder und Jugendliche Sachen tun, die als für sie schädlich gelten. 10% der 12- bis 13jährigen und 29% der 14- bis 15jährigen bezeichnen sich als Raucher. Mit Alkohol haben zwei Drittel der 12jährigen bzw. 90% der 14jährigen Erfahrung, 130 000 bis 300 000 12- bis 13jährige sogar mit regelrechten Besäufnissen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2001/2002). Selbst in den USA, wo jugendlichen Rauchern Festnahme, hohe Geldstrafen und Zwangsarbeit drohen, ist Rauchen ein unter jungen Menschen verbreitetes Phänomen; mit Alkohol sieht es auch nicht anders aus. Also stellt sich schon aus Gründen der Effektivität die Frage, ob ein Alkohol- und Tabakverbot wirklich sinnvoll ist.

Eine Aufhebung des Verbots würde bei weitem nicht bedeuten, daß Alkohol und Tabak keine gesundheitlichen Schäden anrichten können. Aber nicht alles, was schädlich ist, muß verboten werden. Kaffee, Cola und Fast Food sind ja auch nicht verboten, dürfen also auch von Dreijährigen zu sich genommen werden.

Zudem ignorieren Verbote die Tatsache, daß die tatsächliche Gefährlichkeit von der Menge/Dosis abhängt. Ein 16jähriger darf heutzutage zwar einen Kasten Bier an einem Abend alleine leeren, nicht aber einen einzigen Schluck Rum trinken.

Die Alternative zu Verboten und Altersgrenzen wäre Aufklärung.

Aufklärung ist nicht zu verwechseln mit Propaganda à la "cool kids can wait" oder "keine Macht den Drogen". Aufklärung weist auf Zusammenhänge hin, auf Wirkungen einzelner Substanzen: auf die unmittelbare Wirkung, auf krebserregende und organschädigende Inhaltsstoffe, auf die Möglichkeit einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit, auf finanzielle Nebenwirkungen, aber auch auf eventuelle positive Aspekte.

Vorrangiges Ziel der Aufklärung ist es nicht, daß möglichst wenig Menschen rauchen und saufen, sondern daß möglichst viele Menschen wissen, was sie da eigentlich tun (oder lassen). Informierte Menschen entscheiden sich zumindest bewußter für oder gegen Tabak bzw. Alkohol. Und wenn sich jemand dann "dafür" entscheidet, muß man das auch akzeptieren - egal wie alt er ist.

Anders als Verbote richtet sich Aufklärung auch nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern an alle Altersgruppen. Der Hinweis auf Zigarettenschachteln, daß Rauchen die Gesundheit gefährde, könnte präzisiert werden: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage". Ein vergleichbarer Hinweis könnte auch an Alkoholflaschen angebracht werden, sowie in den Spirituosenabteilungen der Läden und an Zigarettenautomaten. Gleichzeitig könnte Tabak- und Alkoholwerbung weiter eingeschränkt bzw. grundsätzlich verboten werden.

Die Aufhebung des Tabak- und Alkoholverbots heißt nicht, daß Kinder nun ermutigt werden, mit dem Rauchen und Saufen anzufangen. Seit dem Ende der Prohibition in den USA (Alkoholverbot auch für Erwachsene) trinken die Menschen insgesamt wieder deutlich weniger Alkohol. Wer während der Prohibition an Alkohol herankam, nutzte die Gelegenheit gleich zu einem Besäufnis - schließlich war unklar, wann sich die nächste Gelegenheit ergeben würde. Vielen Jugendlichen geht es heute ähnlich. Je höher die Altersgrenze liegt, desto mehr Leute eines Jahrgangs pflegen einen exzessiven Konsum. Wer aber sowieso die Möglichkeit hat, an diese Dinge heranzukommen, entwickelt meist erst gar kein besonderes Interesse daran.

Außerdem führen Verbote dazu, daß weniger Aufklärung betrieben wird, weil es ja sowieso verboten ist und man sich an Verbote halten muß, auch wenn man ihren Sinn nicht erkennt. Verbote bewirken also vor allem, daß junge Menschen unverantwortlicher mit Dingen wie Alkohol umgehen.

Die Bedürfnisse von Nichtrauchern, nicht vollgequalmt zu werden, müssen Unter16jährige natürlich genauso beachten. Aber auch der Nichtraucherschutz für Kinder ist zu verbessern. Es ist schon seltsam, wenn 15jährige nicht rauchen dürfen, Kleinkinder sich aber von ihren Eltern vollqualmen lassen müssen.

Und junge Kinder interessieren sich von sich aus nicht fürs Rauchen und Saufen, sondern fühlen sich eher abgestoßen davon. Aber ganz so schlimm kann gelegentlicher Alkoholkonsum auch bei Kindern nicht sein. In Frankreich trinken auch 6jährige mal etwas Wein - und sie scheinen es zu überstehen.

Und es gibt noch einen Grund, warum die derzeitigen Verbote kontraproduktiv sind: Sowohl Alkohol als auch Tabak gelten als Privilegien der Erwachsenen. Jungen Menschen wird ständig vermittelt, daß Jugendliche und vor allem Kinder minderwertig sind und nix zählen, und daß es erstrebenswert ist, "erwachsen" zu sein. Saufen und Rauchen aber ist nicht "kindisch", sondern "cool". Viele junge Menschen fühlen sich dann wenigstens erwachsen.

Es gibt also viele gute Gründe, das Tabak- und Alkoholverbot aufzuheben. So sehr man Tabak und Alkohol auch persönlich ablehnen mag, gibt es in einer freiheitlichen Gesellschaft einfach keine Begründung dafür, Kindern und Jugendlichen diese Vorstellungen aufzuzwingen. Selbstbestimmung muß für Menschen jeden Alters gelten.

Im übrigen heißt Selbstbestimmung nicht, daß man keine Fehler macht. Selbstbestimmung heißt einfach, daß man selbst entscheidet - und nicht andere. Es heißt auch, daß man mit den Folgen dieser Entscheidungen zurechtkommen muß. Im übrigen kann man aus Fehlern auch lernen.

Disko, Kneipe und Kino: das ganze Programm bitte

Zu den inhaltlichen Beschränkungen der Medien gesellt sich die zeitliche Beschränkung jener Orte, an denen Kultur/Unterhaltung stattfindet. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur bis 20 Uhr ins Kino gehen, 14- und 15jährige bis 22 Uhr, und 16- und 17jährige bis 24 Uhr. Nur wer seine Eltern mitbringt, darf auch länger. Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen außer auf Reisen und zur Einnahme von Mahlzeiten nicht alleine in eine Gaststätte gehen, 16- und 17jährige nur bis 24 Uhr. Für "öffentliche Tanzveranstaltungen", also Diskos, gelten die gleichen Zeiten.
Betreiber, die diese altersdiskriminierenden Regeln nicht durchsetzen, können mit bis zu 30 000 DM Bußgeld bestraft werden, im Wiederholungsfall sogar mir Schließung.

Warum darf ein 15jähriger nicht in eine Kneipe oder zur Disko gehen? Welche "Gefahren" drohen ihm dort, die nicht auch einem 16jährigen drohen? Und was sollen diese Zeitbeschränkungen?

Ein Kinobesuch z.B. kann nicht grundsätzlich "schlecht" für Kinder sein, tagsüber dürfen sie schließlich - die nach der Zensur übriggebliebenen - Filme sehen. Warum ist die 19-Uhr-Vorstellung eines Films in Ordnung, die 22-Uhr-Aufführung des gleichen Films aber nicht? Warum darf ein 17jähriger vor 24 Uhr in der Disko sein, aber nicht mehr nach 0.00 Uhr? Was hat sich im Laufe des Abends an der "Sicherheitslage" so entscheidend - und vor allem ausschließlich für 16- und 17jährige - geändert, daß ein Aufenthaltsverbot gerechtfertigt sein könnte?

Letztendlich sind Uhrzeitgrenzen und Altersgrenzen gleichermaßen unsinnig und diskriminierend. Basieren die Zeitbegrenzungen letztlich auf nicht mehr als der diffusen Annahme, daß Kinder abends "ins Bett" gehörten, und nicht "auf die Straße"?

Damit, daß Kinder werktags morgens zur Schule gehen müssen, können die Zeitbegrenzungen jedenfalls kaum begründet werden. Schließlich gelten sie auch freitag- und samstagabends sowie in den Schulferien. Außerdem betreffen die Uhrzeitgrenzen großenteils 16- und 17jährige, die aber nicht mehr verpflichtet sind, zur Schule zu gehen.

Wenn sich Schule und freie Entfaltung am Abend behindern, sollte vielleicht lieber die Schule verändert und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepaßt werden. Aber selbst solange dies nicht geschehen ist, sind ausschließlich auf junge Menschen gerichtete Sonder-Sperrstunden - oder sogar vollständige Verbote - nicht akzeptabel. Schließlich müssen auch Erwachsene morgens oft früh raus. Nur weil ein Bäcker vielleicht um 3 Uhr aufstehen muß, wird er nicht per Gesetz gehindert, um 1 Uhr noch mit seinen Freunden in der Kneipe zu sitzen.

Um sich noch einmal eine Aussage aus dem vorvorigen Abschnitt des Texts in Erinnerung zu rufen: "Selbstbestimmung heißt nicht, daß man keine Fehler macht. Selbstbestimmung heißt einfach, daß man selbst entscheidet - und nicht andere. Es heißt auch, daß man mit den Folgen dieser Entscheidungen zurechtkommen muß. Im übrigen kann man aus Fehlern auch lernen." Jeder Mensch muß also für sich selbst abwägen, mit wie wenig Schlaf er auskommen kann.

Durch das teilweise Verbot, des Kino-, Gaststätten- und Diskobesuchs werden junge Menschen aus der Öffentlichkeit verbannt, aus dem kulturellen Leben ausgeschlossen.

Für die Vermutung, daß die Grundlage dafür einfach das Rollenbild vom Kind ist, spricht, daß all diese Handlungen Kindern und Jugendlichen nicht per Gesetz verboten sind, wenn sie nicht-öffentlich stattfinden. Eine Filmaufführung, Tanzveranstaltung und kneipenartige Umgebung sind völlig legal, solange sie im familiären Rahmen stattfinden. Auch im Rahmen eines Trägers der Jugendhilfe ist der Spielraum größer. Aber eine 13jährige, die zusammen mit ihren ebenfalls nichterwachsenen Freunden um 20 Uhr in die Kneipe geht, anschließend die 22-Uhr-Vorstellung eines aktuellen Filmes, der womöglich nicht für Leute unter 16 gedacht ist, besucht, und danach noch zwei Stunden lang bis halb drei in eine Disko geht, scheint für viele Leute undenkbar zu sein. Schließlich "ist das nichts für Kinder". Die Erwachsenen wollen wohl lieber unter sich bleiben.

Nächtliche Ausgangssperren, wie sie in dreiviertel der US-Großstädte, aber auch in einzelnen französischen, belgischen und polnischen Orten existieren, gibt es hierzulande zum Glück noch nicht. Bei einer unkritischen Einstellung zu Zeitbegrenzungen kann sich dies aber leicht ändern.

Für Menschen unter 18 ebenfalls verboten sind die sogenannten jugendgefährdenden Orte, das sind laut JÖSchG "Orte, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht", wobei dieses Wohl nicht von jedem Kind oder Jugendlichen selbst, sondern von den Behörden festgelegt wird. Sich dort aufhaltende junge Menschen sind zum Verlassen des Ortes anzuhalten und einem Erziehungsberechtigten "zuzuführen", bzw. wenn ein solcher nicht zugegen ist, in die "Obhut" des Jugendamtes zu bringen.

Ein Kommentar zum JÖSchG verrät uns: "Als derartige Orte kommen in Betracht: Bahnhöfe nebst Umgebung, Kasernen und ihre Umgebung, Raststätten, Parkanlagen, bestimmte Straßen, Plätze und sonstige öffentlich zugängliche Grundstücke sowie Kneipen, wenn z.B. Drogen oder Hehlerware umgesetzt werden, Jugendprostitution oder sonstige Prostitution stattfindet. Die Gefährdung an solchen oder anderen Orten kann sich auf bestimmte Zeiten beschränken."
Das besondere an diesen "jugendgefährdenden Orten" ist, daß sie ja keine Orte sind, die für alle Menschen verboten sind, sondern ausschließlich für Leute unter 18. Eine allgemeine Gefahr - die dazu führen würde, daß die ganze Bevölkerung ferngehalten wird - stellen sie offenbar nicht dar. Aber Menschen unter 18 befinden sich halt ganz pauschal "in Gefahr" und müssen deshalb konsequenterweise "geschützt" werden, ob sie wollen oder nicht. Mit Selbstbestimmung hat diese Regelung überhaupt nichts zu tun.
Das heißt: Anders als Erwachse müssen Kinder und Jugendliche, die sich an solchen Orten aufhalten, immer eine Rechtfertigung dafür vorbringen können (und selbst dann ist fraglich, ob diese anerkannt wird). Dies aber steht im Widerspruch zum Menschenrecht auf Freizügigkeit (Artikel 13 (1) der AEMR), also seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen. Derartige Behelligung ist sonst nur aus autoritär regierten Ländern bekannt. Auch wenn entsprechende Gesetze wohl eher nicht die Absicht haben, junge Menschen bewußt zu unterdrücken - selbst die Sklaverei in den USA wurde von ihren Befürwortern als das für die Schwarzen Beste betrachtet -, so sind sie doch bevormundend. In einer freien Gesellschaft darf sich jedenfalls niemand dafür rechtfertigen müssen, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten.

Es spricht ja nichts dagegen, daß man jüngeren Kindern ebenso wie verwirrten älteren Menschen, die sich allem Anschein nach verirrt haben oder hilflos sind, Hilfe anbietet; zum Verlassen ihres Aufenthaltsortes zwingen kann man sie aber nur unter den gleichen Bedingungen wie jeden anderen Menschen auch.

Bei all den Debatten um die Gefahren "auf der Straße" wird allerdings meist vergessen, daß einer der gefährlichsten Orte für Kinder (und auch für Frauen) ihr eigenes Zuhause ist. Die Mehrheit der Erziehungsberechtigten befürwortet Gewalt im Umgang mit ihren Kindern. Jährlich werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Kinder und Jugendliche zuhause mißhandelt. Und schätzungsweise 600 Kinder werden jedes Jahr von ihren Eltern oder Stiefeltern zu Tode geprügelt. Mit derartigen Raten können außerfamiliäre Gewalttäter bei weitem nicht mithalten. Die "übelste Gegend" ist für manche Kinder sicherer als ihre eigene Familie. Aber bei Aufenthalt an offiziell jugendgefährdenden Orten sind Kinder und Jugendliche "einem Erziehungsberechtigten zuzuführen" ...

All diese Einschränkungen bezüglich des Kino-, Kneipen- und Diskobesuchs und die Verbannung von jugendgefährdenden Orten sind eine unglaubliche Einmischung in das Privatleben junger Menschen. Nur Kindern und Jugendlichen wird vorgeschrieben, wann sie was tun dürfen; bei Erwachsenen gibt es keine dieser Einschränkungen.

Für die derzeit für alle Minderjährigen verbotenen Nachtclubs sollte gelten: Wer sich ausdrücklich dafür interessiert, darf, egal wie alt er ist, nicht daran gehindert werden. Wer sich nicht dafür interessiert, sich nicht reif genug fühlt, usw. geht eben nicht hin.

Letztendliches Ziel freiheitlich-demokratischer Politik muß die Streichung all dieser Aufenthaltsbeschränkungen sein.

Erste Version, März 2002