Schlußwort

Die Rechte und Freiheiten von Kindern und Jugendlichen werden in Deutschland, gemessen an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, vielfältig und erheblich mißachtet. Im Einzelnen verstoßen Alltagspraxis und geltendes Recht mindestens gegen die Artikel 1, 2, 3, 5, 7, 9, 11, 12, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 26 und 27.

Die hier dargelegten Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder und Jugendliche verdeutlichen einen Handlungsbedarf in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Zahlreiche Verwaltungsvorschriften, Landes- und Bundesgesetze sowie einzelne Artikel von Landesverfassungen und des Grundgesetzes müssen unverzüglich abgeschafft bzw. von menschenrechtswidrigen Passagen befreit werden. Zusätzlich muß es eine umfassende Aufklärung aller Menschen geben, mit dem Ziel, Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen abzuschaffen.

Die vorliegende Auslegung der AEMR bezüglich der Lage der Kinder und Jugendlichen zielt nicht auf die Vernichtung der Rechte und Freiheiten anderer und steht deshalb in voller Übereinstimmung mit Artikel 30.