Vorwort

Vor 50 Jahren, im Jahr 1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In ihr werden in 30 Artikeln grundlegende Freiheitsrechte sowie wichtige soziale Rechte deklariert. Diese Menschenrechte sollen die Grundlage für jegliches Zusammenleben von Menschen darstellen. Sie gelten sowohl dem Staat, als auch anderen Menschen gegenüber.

Die Menschenrechte sind an keinerlei Bedingung gekoppelt und gelten ausdrücklich für alle Menschen, nicht nur für bestimmte Gruppen wie etwa weiße Männer ohne Behinderung. Aber auch 50 Jahre nach der Deklaration der Menschenrechte werden einer bestimmten Gruppe von Menschen immer noch zahlreiche Menschenrechte vorenthalten – und dies meist mit größter Selbstverständlichkeit. Die Gruppe, von der hier die Rede ist, sind die "Minderjährigen", also Kinder und Jugendliche.

Wie gewöhnlich und "normal" die an Kindern und Jugendlichen begangenen Menschenrechtsverletzungen sind, wird im Hauptteil deutlich. Weist man auf diese alltäglichen Menschenrechtsverletzungen hin, bekommt man oft erklärt, weshalb Menschenrechte für Kinder nicht so wichtig seien, Kinder keinen vollen Anspruch auf die Menschenrechte haben könnten, Menschenrechtseinschränkungen "durchaus sinnvoll" seien, usw. Deshalb wird zunächst im folgenden Text erklärt, weshalb die Menschenrechte – und letztendlich die Gleichberechtigung – für junge Menschen genauso gelten müssen wie für erwachsene.