K.R.Ä.T.Z.Ä. - KinderRÄchTsZÄnker - www.kraetzae.de
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Gleichberechtigung

Über KRÄTZÄ

Die KinderRÄchtsZÄnker (K.R.Ä.T.Z.Ä.) waren 1992 vier Leute, die sich eines Tages mal Gedanken um die gesellschaftliche Position des Kindes gemacht haben. Die erschreckende Erkenntnis war, daß junge Menschen wenig bis gar keine Rechte haben, bzw. diese nur aus unzureichenden Zugeständnissen bestehen. Jedenfalls nimmt unsere (Jugend-)Gruppe, die als Projekt beim Verein Netzwerk Spiel/Kultur im Prenzlauer Berg ihren Platz hat, ihren Lauf, und viele, viele Leute sind hier ein und ausgegangen und haben sich engagiert.
Wir beschäftigen uns mit der Gleichberechtigung von Kindern und Erwachsenen und all den damit verbundenen Vorstellungen in Schule, Politik und Familie. Im Laufe der Zeit haben sich Grundsatztexte zu den verschiedenen Themen entwickelt, und jede Menge Aktionen (wie die Klage beim Bundesverfassungsgericht 1995 für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze) wurden durchgeführt. Vor allem in Sachen Schule haben wir viel zu sagen. Statt der Schulpflicht fordern wir ein Recht auf Bildung und ein pluralistisches Bildungssystem. Auch im Bereich Erziehung seitens der Eltern mischen wir uns ein. Denn wir glauben nicht, daß das Kind erst ordentlich geformt werden muß, um lebensfähig zu sein. Dafür gibt es genügend Beispiele in der Welt, kulturelle und internationale.
Auf jeden Fall glauben wir, daß unser Projekt K.R.Ä.T.Z.Ä. dazu beitragen wird, daß Kinder in Zukunft auch wie Menschen behandelt werden.
Kommt doch in unseren Laden vorbei, lest euch einige Texte durch und eßt ‘nen Keks.

Beatrice Schütt


Das Wahlrecht für Kinder

Warum jede Altersgrenze undemokratisch ist

von Ge Noh

K.R.Ä.T.Z.Ä. vertritt die Meinung, daß es jedem Kind und Jugendlichen gestattet sein sollte, sein Grundrecht auf demokratische Mitbestimmung (Art. 20 GG) auszuüben. Eine Einschränkung wie es im Art. 38(2) GG steht, halten wir auf Grund der UN-Erklärung der Menschenrechte und des Grundsatzes der Gleichberechtigung für unzulässig. Dies steht aber im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Wahlaltersgrenze als eine unvermeidbare Einschränkung des allgemeinen Wahlrechts begreift. Konkret aber bedeutet das, daß ca. 20% der deutschen Staatsbürger von der Wahl ausgeschlossen werden. Ein unveremidbares Minimum an Ausnahmen mag es vielleicht geben, aber sicher ist es nicht dort zu suchen, wo die momentane Altersgrenze liegt. Das Alter darf genauso wenig wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder sonstige Verschiedenheiten nicht zur Verminderung der Rechte herhalten.

Kompetenz und Beeinflussung

Das Argument, es sei eine gewisse Kompetenz notwendig, um wählen zu können, welche man erst ab 18 mit Sicherheit er

reicht hätte, ist einfach auszuhebeln: Kompetenzerwerbung ist kein Kriterium für die Wahlberechtigung, denn auch alle noch so unverantwortlichen inkompetenten Leute im Erwachsenenalter dürfen wählen.

Auch wenn man mit der Beeinflußbarkeit von Kindern argumentiert, muß man sich klarmachen, daß es in der Politik um genau diese Beeinflussung geht, die man dann „Wahlkampf" und „Meinungsbildungsprozeß" nennt. Und ehe man das Wählen verbietet, sollte man eher gegen böswilliges Beeinflussen vorgehen.

Es darf auch nicht sein, daß Erwachsene den Kindern verbieten zu wählen, weil sie befürchten, die Kinder wählten nicht im Interesse der Erwachsenen.

Auch junge Menschen sollten die Möglichkeit haben, ihre Interessen auf demokratischem Wege zu vertreten und durchzusetzen. Kinder und Jugendliche müssen als Teil des Wählervolks angesehen werden, damit Politiker und Parteien jugendnahe Themen ernst nehmen.

Die Selbstverständlichkeit, mit der Kinder heutzutage nicht wählen dürfen, ist die selbe Selbstverständlichkeit, mit der einst Frauen nicht wählen durften. Daher benutzen Menschen, die gegen das Kinderwahlrecht argumentieren, meist auch die selben Argumente wie einst Frauenwahlrechtsgegner.

Vorteile überwiegen

Es geht im Grunde darum, daß Parteien und Politiker nicht wie bisher Kinder und Jugendpolitik für Eltern, sondern für Kinder und Jugendliche machen.

Letztendlich glauben wir, daß die Vorteile für alle die eventuellen Nachteile für einige überwiegen und nichts wirklich plausibel erklären kann, warum Kinder nicht wählen dürfen.

Ausführlicher dazu:

Wahlrecht ohne Altersgrenze"


Die Gleichberechtigung des Kindes

Eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit

von Martin Wilke

Die Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen ist die grundlegende Forderung von K.R.Ä.T.Z.Ä., aus der sich auch die Forderungen bezüglich des Wahlalters sowie in den Bereichen Schule und Familie ergeben. Die Forderung nach Gleichberechtigung des Kindes klingt zunächst sicher absurd. Schließlich unterscheiden sich Kinder in vielerlei Hinsicht von Erwachsenen. So haben sie z.B. nicht die gleichen Fähigkeiten und Erfahrungen wie die meisten Erwachsenen. Also wie kommt man zu so einer Forderung?

Menschenwürde

Da Kinder zweifelsfrei Menschen sind, haben sie die gleiche unantastbare Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Da aus dieser Menschenwürde die Menschenrechte hergeleitet werden, müssen alle die gleichen Menschenrechte haben. Zu den Menschenrechten zählen nicht nur das Recht auf Leben und das

Recht nicht gefoltert zu werden, sondern u.a. auch der Schutz vor Übergriffen auf das Privatleben, das Eigentum, auf die Meinungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Zudem ist es grundsätzlich ungerecht, wenn Menschen aufgrund einer Eigenschaft diskriminiert werden, für die sie nichts können. Und das Alter ist solch eine Eigenschaft. Menschenrechte und Gleichberechtigung lassen sich nicht von einander trennen.

Fähigkeiten

Die geringeren Fähigkeiten von Kindern können kein Argument sein, um ihnen Menschenrechte vorzuenthalten. Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer. Menschenrechte wurden eingeführt, damit sich eben nicht immer der Stärkere durchsetzt. Erst die Gleichberechtigung ermöglicht einen fairen Umgang miteinander. Nur auf der Grundlage der Menschenrechte können Konflikte gerecht gelöst werden. Also gerade weil Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen weniger Fähigkeiten haben, sind sie darauf angewiesen, wenigstens auf der Ebene der Rechte gleich zu sein. Wenn man den jungen Menschen - wie heutzutage üblich - Menschenrechte verwehrt, wird die Grundidee der Menschenrechte geradezu in ihr Gegenteil verkehrt.

Schutz

Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person eingeschränkt werden. Behinderte oder auch altersschwache Menschen sind - ähnlich wie Kinder - in ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Niemand kommt aber auf die Idee, ihnen zu ihrem Schutz Rechte wegzunehmen oder ihnen die grundsätzliche Gleichberechtigung abzusprechen. Es hat einfach keinen Sinn, einem fast Blinden das Zeitunglesen zu verbieten. Vielmehr muß gerade sein Recht auf Informationsfreiheit besonders geschützt werden.

Pflichten

Menschenrechte hängen auch nicht von Pflichten ab. Schließlich sollen sie gerade diejenigen schützen, die vielfach gar nicht in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen. Wenn man Kindern mit zunehmendem Alter mehr Rechte gibt, bekommen ausgerechnet immer diejenigen mehr Rechte, die ohnehin schon über mehr Fähigkeiten verfügen. Alle Menschen müssen aber von Anfang an die gleichen Rechte haben. Und je fähiger sie werden - das ist nicht am Alter zu messen -, desto mehr Pflichten können sie übernehmen.

Nach der - zumindest gesetzlichen - Gleichberechtigung der Frauen, der Farbigen und der Menschen mit Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer, konsequenter und dringend gebotener Schritt.

Ausführlicher dazu:

Die Gleichberechtigung des Kindes - eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit":


Respekt und Toleranz - auch gegenüber Kindern

Wer Respekt will, muß auch respektieren können

von Martin Wilke

Wie praktisch zu allen Zeiten klagen auch heute viele Leute darüber, daß „die Jugend keinen Respekt mehr vor Lehrern und Eltern" habe, und fordern mehr „Mut zur Erziehung", womit sie meinen, Kinder und Jugendliche müßten sich wieder mehr unterordnen und dürften nicht „so viele Freiheiten" haben. Doch dies

war auch bisher der falsche Weg. Und deshalb sollte man schnellstens umsteuern.

Wenn man Kindern und Jugendlichen mit erzieherischer Arroganz und Unaufrichtigkeit, willkürlicher Machtausübung, und Nichtachtung ihrer Person begegnet, ist es dann ein Wunder, wenn einige dieser jungen Menschen wenig Rücksicht auf andere Leute nehmen bzw. andere nicht als gleichwertige Menschen achten, deren Rechte und Freiheiten zu respektieren sind?

Das hat Folgen

Es geht nicht um antiautoritäre Erziehung, sondern um Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen. Freiheit, solange die Freiheit des anderen nicht eingeschränkt wird. Entsprechen

de Grenzen müssen für Kinder und Erwachsene gleichermaßen gelten.

Wenn Kinder Freiheit und Demokratie von Anfang an erleben, bleibt dies nicht ohne Auswirkung auf die Gesellschaft. Daher verstehen wir unsere Aktionen auch als Beitrag zu Respekt und Toleranz, gegen Vorurteile, Gewalt und Terror.



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