Züchtigung verbieten!

Dieses Flugblatt ist 1998 vor der Bundestagswahl entstanden, nachdem die damalige Jugendministerin Claudia Nolte (CDU) gesagt hatte: 'Ich glaube, daß ein Klaps auf den Po schon 'mal sein muß (...), aber niemals ins Gesicht, und niemals im Affekt.'
Mittlerweile ist körperliche Züchtigung gesetzlich verboten. Da Eltern ihre Kinder bedauerlicher Weise immer noch schlagen, ist der folgende Text nach wie vor aktuell.

Wir lehnen jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder entschieden ab. Körperliche Züchtigung ist zutiefst kinderfeindlich, unmenschlich und erniedrigend, sie ist mit Vorstellungen von Demokratie und Menschenrechten absolut unvereinbar, sie mißachtet die Menschenwürde und verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Gewaltanwendung, vom „leichten Klaps" bis zur „ordentlichen Tracht Prügel", muß gesetzlich verboten werden. Handlungen, die unter Erwachsenen als Körperverletzung gelten, können Kindern gegenüber nicht gerechtfertigt sein – und schon gar nicht „manchmal notwendig". Gewalt kann niemals ein Mittel zur Lösung von Konflikten sein. Sie zerstört menschliche Beziehungen und verhindert beziehungsweise vernichtet Vertrauen. Kurzfristig kann sie Gehorsam bewirken, langfristig fördert sie die Akzeptanz von Gewalt. Wer Prügel sät, darf sich nicht wundern, wenn er Gewaltverbrechen erntet.

Es muß ein für alle Mal Schluß sein, mit dem vordemokratischen Anspruch, Kinder zum Gehorsam zu bringen. Kinder sind kein Eigentum der Eltern, sind keine Objekte, über die nach Belieben verfügt werden kann. Die Subjekthaftigkeit von Kindern gilt es zu akzeptieren, ihre unveräußerliche Menschenwürde und ihre ebenso unveräußerlichen Menschenrechte anzuerkennen.

Gewalt – drohende wie praktizierte – erzeugt eine Atmosphäre der Angst, die unbestreitbar negative Folgen für die Entwicklung des Kindes hat. Körperliche Gewalt gegen Kinder, die vorsätzlich – „aus erzieherischen Gründen" – verübt wird, geht einher mit psychischer Erniedriegung. Kinder spüren, daß sie nicht ernst genommen werden und einer Übermacht ausgeliefert sind. Diese Ohnmacht zerstört ihr Selbstvertrauen oder läßt es gar nicht erst aufkommen. Einen harmlosen „Klaps" gibt es nicht.

Auch wenn das Züchtigungsverbot allein nicht dazu führen wird, daß kein Kind mehr geschlagen wird, und selbst wenn manche Erwachsenen dann von physischer auf subtilere psychische Gewalt umsteigen, stellt es eine Voraussetzung für eine friedliche Welt dar. Auch andere Formen von Unterdrückung sowie Bevormundung müssen grundsätzlich unterlassen werden. Das Ziel sind hierarchiefreie Beziehungen mit Kindern.

Selbstverständlich kann ein Züchtigungsverbot nicht schon der letzte Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewesen sein, sondern nur der Anfang. Solange staatlich toleriert wird – sogar mit jugendministerieller Unterstützung –, daß Eltern ihre körperliche Überlegenheit ausnutzen, um Kinder zur Unterordnung zu zwingen, kann man nicht von einem Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung sprechen.

Außerdem verursachen Schläge Schmerzen!