Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung

10. September 1998
Kinderwahlrecht vor Gericht
Historische Entscheidung möglich
Nur wenige Tage vor der Bundestagswahl verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht die Klage des Schülers Robert Rostoski, dessen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis vom Wahlamt Berlin-Mitte abgelehnt worden war. Der 17jährige gehört der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. an, von der bereits 1995 zwei Jugendliche beim Bundesverfassungsgericht eine Klage wegen Vorenthaltung des Wahlrechts eingereicht hatten. Diese war aus formalen Gründen nicht zugelassen worden.

In der bevorstehenden ersten Gerichtsverhandlung zum Kinderwahlrecht überhaupt gehe es um den Grundgesetz-Artikel 20(2): "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen (...) ausgeübt.", der natürlich auch für Kinder gelte. Dadurch sei der ablehnende Bescheid des Landes Berlin, vertreten durch das Wahlamt Berlin-Mitte verfassungswidrig.

Vor zwei Wochen hatte die Kinderrechtsgruppe damit gedroht, die Bundestagswahl anzufechten, falls das Berliner Verwaltungsgericht die bereits im Februar eingereichte Klage nicht rechtzeitig verhandeln würde.

"Jeder Mensch, der möchte, soll unabhängig vom Alter an der Wahl teilnehmen können."


Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen.

Gerichtstermin: Montag,14.09.1998 10 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7 (Moabit),
Raum 1202

Robert Rostoski wird von dem Müncher Rechtsanwalt Dr. Peter Merk vertreten.
Außerdem anwesend: Jugendliche der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä.


Zahlreiche Argumente und Informationen, u.a. die der Klage zugrunde liegende Widerspruchsbegründung unseres Rechtsanwaltes, finden Sie auf unseren Internetseiten. Auch Pressefotos kann man downloaden:

http://privat.schlund.de/kraetzae/wahl.htm

Wir freuen uns auf ihren Rückruf: 030/4479722


Die Arbeit der KinderRÄchTsZÄnker wird vom Bezirksamt Prenzlauer Berg,
dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
finanziell unterstützt.

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