Pressemitteilung zur Gerichtsverhandlung
In der bevorstehenden ersten Gerichtsverhandlung zum Kinderwahlrecht überhaupt gehe es um den Grundgesetz-Artikel 20(2): "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen (...) ausgeübt.", der natürlich auch für Kinder gelte. Dadurch sei der ablehnende Bescheid des Landes Berlin, vertreten durch das Wahlamt Berlin-Mitte verfassungswidrig.
Vor zwei Wochen hatte die Kinderrechtsgruppe damit gedroht, die Bundestagswahl anzufechten, falls das Berliner Verwaltungsgericht die bereits im Februar eingereichte Klage nicht rechtzeitig verhandeln würde.
"Jeder Mensch, der möchte, soll unabhängig vom Alter an der Wahl teilnehmen können."
Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen.
Gerichtstermin: | Montag,14.09.1998 10 Uhr |
Ort: | Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße 7 (Moabit), Raum 1202 |
Robert Rostoski wird von dem Müncher
Rechtsanwalt Dr. Peter Merk vertreten.
Außerdem anwesend: Jugendliche der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä.
Zahlreiche Argumente und Informationen, u.a. die der Klage zugrunde liegende Widerspruchsbegründung unseres Rechtsanwaltes, finden Sie auf unseren Internetseiten. Auch Pressefotos kann man downloaden:
http://privat.schlund.de/kraetzae/wahl.htm
Wir freuen uns auf ihren Rückruf: 030/4479722
Die Arbeit der KinderRÄchTsZÄnker
wird vom Bezirksamt Prenzlauer Berg,
dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Jugend- und Familienstiftung
des Landes Berlin
finanziell unterstützt.