Verfassungsbeschwerde zum Wahlrecht ohne Altersgrenze

K.R.Ä.T.Z.Ä. versuchte bereits im August '95, das Wahlrecht ohne Altersgrenze durchzusetzen: zwei Vertreter der Gruppe, einer 13, der andere 16 Jahre alt, klagten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Worauf sich die Beschwerde im einzelnen bezog und warum sie gar nicht erst zur Verhandlung angenommen wurde, steht hier.