Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlrecht und die Antworten der KinderRÄchTsZÄnker (FAQ)

1. Inhaltliche Fragen

2. Juristische Fragen

3. Sonstige Fragen


1. Inhaltliche Fragen

Warum klagt Ihr Euer Wahlrecht ein?

Unserer Meinung nach, gibt es keinen Grund, Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht auszuschließen. Das Recht auf politische Mitbestimmung ist ein demokratisches Menschenrecht. In einer Demokratie muß gelten, daß alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können, und das geschieht hierzulande durch Wählen.

Zur Zeit werden die Interessen von jungen Menschen in der Politik nur unzureichend berücksichtigt. Dies wird sich erst ändern, wenn Kinder und Jugendliche das Wahlrecht haben. Schließlich wollen alle Parteien auch von den Kindern und Jugendlichen, die dann 20% Wählerpotential darstellen, gewählt werden. Wir gehen davon aus, daß dann alle Parteien kinderrechtliche Forderungen in ihre Programme aufnehmen werden.

Außerdem wollen wir auf die auch in anderen Bereichen schlechte Rechtsstellung von Kindern hinweisen.

nach oben

Ab wann soll man wählen dürfen?

Unsere Forderung ist das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder, der will, soll wählen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder wegen Behinderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund des Alters geben.

Demokratie bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird: Ein Mensch – eine Stimme. Im Gesetz ist deshalb die "Allgemeinheit" der Wahlen festgeschrieben worden.

nach oben

Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen? Das geht doch nicht.

Wir werden immer wieder, manchmal spöttisch, auf diesen Punkt angesprochen. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder nicht wählen gehen. Es handelt sich um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung. Und auch die Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl zu gehen, darf – egal wie alt er ist – nicht dazu führen, daß man ihm das Recht dazu auch noch wegnimmt. Eine neue Altersgrenze bei zum Beispiel 5 Jahren könnte nicht prinzipiell begründet werden und bliebe undemokratisch.

Es muß sichergestellt werden, daß keiner aufgrund seines Alters gehindert wird. Wir schlagen vor, daß jeder Mensch, wenn er das erste Mal wählen will, einmalig und höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt gehen muß, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Und dann ist es egal, ob er 7, 16 oder 25 Jahre alt ist. Bei jeder darauffolgenden Wahl wäre er automatisch dabei, ohne sich neu eintragen lassen zu müssen.

Wir finden, daß mit der Frage nach den Babies von unserer menschenrechtlichen Grundidee abgelenkt wird.

nach oben

Wollen Kinder überhaupt wählen?

Darum geht es nicht. Soll man etwa das Demonstrationsrecht abschaffen, weil die meisten Menschen nie an einer Demonstration teilnehmen? Auch Frauen wollten mehrheitlich nicht wählen, als das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Wahlrecht heißt ja nur, daß man wählen darf. Ob man dann tatsächlich an der Wahl teilnimmt, ist einem freigestellt.

Selbst wenn es vielleicht nur eine Minderheit der Kinder und Jugendlichen ist: Es gibt welche, die tatsächlich wählen wollen. Und wir wollen nicht, daß deren Interesse dadurch kaputtgemacht wird, daß man sie aus dem politischen Geschehen ausgrenzt.

Das geringere politische Interesse vieler Jugendlicher hat sicherlich auch damit zu tun, daß sie keinen Anlaß sehen, sich mit Politik zu beschäftigen, wenn sie doch ohnehin nicht wählen dürfen. Sobald Kinder und Jugendliche das Wahlrecht haben, werden eine Reihe sie bewegender Themen in der Politik überhaupt erst angesprochen.

nach oben

Sind Kinder nicht viel zu unreif zum Wählen?

Es geht beim Wählen nicht um Reife. Die meisten glauben, daß man zum Wählen befähigt sein muß. Es ist wichtig, sich klarzumachen, was Demokratie bedeutet:

Wenn sich Menschen oder Parteien nicht einigen können, welche Meinung "richtig" ist, wird abgestimmt. Es gibt keine Instanz, die über die Qualität der Argumente entscheiden könnte, außer dem jeweiligen einzelnen Menschen mit seinem persönlichen Gewissen, seinen persönlichen Werten, Wünschen, Ängsten und Sympathien. Deshalb entscheiden in der Demokratie nicht Qualitäten, sondern Mehrheiten – Stimmenzahlen. Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht und es ist völlig egal, welche Argumente hinter der einzelnen Wahlentscheidung stehen.

Deshalb ist es undemokratisch – also verfassungswidrig – wenn Kindern das Wahlrecht mit Argumenten, die ihre Qualität und Qualifikation betreffen, vorenthalten wird.

nach oben

Glaubt Ihr, daß sich Jugendliche gut genug mit Politik auskennen, um zu wissen, was sie wählen?

Was heißt eigentlich "sich mit Politik auskennen"? Wählen heißt doch: Ich wähle jemanden, der meine Interessen am besten vertritt.

Und der Stil der Politik würde sich bei einer Wahlrechtsänderung vermutlich ändern. Kinderwahlrecht heißt für die Erwachsenen nämlich umdenken: Politiker müssen sich Mühe geben und Wahlprogramme und Wahlreden so schreiben, daß Kinder sie kapieren können.

Im Übrigen kennen sich viele Erwachsene überhaupt nicht mit Politik aus, ohne ihr Wahlrecht abgesprochen zu bekommen. Wer würde denn festlegen wollen, worauf es bei der politischen Urteilsfähigkeit ankommt? Selbst wenn es einen Test für politische Urteilsfähigkeit gäbe, würde er nicht zu starren Altersgrenzen führen.

nach oben

Meint Ihr nicht, daß Kinder viel zu leicht zu beeinflussen sind?

Alle Menschen beeinflussen sich ständig. Und in dem Sinn ist es wichtig, daß Kinder und alle anderen Menschen beeinflußbar sind, denn sonst wären Wahlen, oder zumindest Wahlkämpfe völlig überflüssig.

Natürlich besteht die Gefahr, daß man absichtlich falsch informiert wird. Auch alten Menschen, die vielleicht schon senil geworden sind, kann dies leicht passieren; deswegen wird ihnen aber nicht das Wahlrecht entzogen. Wahrscheinlich sind Kinder sogar durchschnittlich in erhöhtem Maße beeinflußbar und leichter manipulierbar als erwachsene Menschen. Das liegt u.a. auch daran, daß viele sich vorher nur sehr wenig politische Gedanken gemacht haben. Warum auch? Sie hatten ja bisher keinen Grund dazu, da sie sowieso nicht gefragt wurden.

Beeinflussung ist vor allem dann problematisch, wenn sie nur einseitig erfolgt. Kinder haben aber nicht nur mit ihren Eltern zu tun. Das Wahlgeschehen wäre für sie auch an vielen Orten außerhalb der Familie ein Gesprächsthema, z.B. unter Freunden. Auf diese Weise werden Kinder von verschiedenen Seiten beeinflußt und kommen mit mehreren unterschiedlichen Ansichten in Kontakt. Letztendlich müssen sie sich doch wieder selbst eine Meinung bilden, wenn sie am Ende eine Stimme abgeben wollen.

Die Meinung von Menschen, mit denen man viel Zeit verbringt und denen man vertraut, spielt bei der eigenen Meinungsfindung sicherlich und zu recht eine wichtige Rolle. Wenn man der Wirkung elterlicher Beeinflussung das in der Öffentlichkeit mit viel weniger Vorbehalten diskutierte Stellvertreter-Modell gegenüberstellt (bei dem die Eltern, zusätzlich zu ihrer eigenen Stimme für jedes ihrer Kinder eine zusätzliche Stimme abgeben können), wird deutlich, welche Variante tatsächlich bedenklicher ist. Bei einem Stellvertreter-Wahlrecht haben die Eltern es nicht einmal mehr nötig, auf die Meinung der Kinder einzuwirken, weil ohnehin die Eltern allein entscheiden, was sie "für das Kind" wählen. Und es ist doch klar, daß sie mit der Stimme ihres Kindes das gleiche wählen wie mit ihrer eigenen. Bei einem echten Kinderwahlrecht ohne Stellvertretung haben die Kinder trotz aller Beeinflussung wenigstens die Möglichkeit, anders zu wählen.

Wir glauben auch, daß es den Parteien nicht so leicht gelingen wird, Kinder mehr zu belügen als Erwachsene, weil diese Lügen von anderen Parteien aufgedeckt werden und damit für die Lügnerpartei zu Stimmenverlust führen. In dem Zusammenhang fällt uns immer das Märchen "Des Kaisers neue Kleider" ein, in dem erst ein Kind der ganzen Verlogenheit ein Ende gemacht hat. Die Erwachsenen mit ihrer ganzen Lebenserfahrung haben sich von dem Lügner "beeinflussen" lassen...

Wenn der Wahlkampf um die Stimmen der Kinder zu krasse Formen annehmen sollte, müßte im Zweifelsfall der Wahlkampf reguliert werden, statt Kindern das Wahlrecht wegzunehmen.

nach oben

Besteht nicht die Gefahr, daß Eltern ihre Kinder zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen?

Das mit dem Zwingen klappt nicht – ist klar, weil die Kinder, wie alle anderen auch, in der Kabine alleine entscheiden müssen. Die Gefahr der Aufdrängung eines fremden Willens besteht natürlich. Es gibt viele Fälle, in denen Menschen Erfolg damit haben, auch Erwachsenen ihre Wahlentscheidung aufzudrängen.

Es ist jedoch wichtig, sich folgendes zu verdeutlichen: Wer versucht, Kinder in ihrer Wahlentscheidung unter Druck zu setzen, begeht auch nach heutigem Recht eine Straftat. Auf Wählernötigung, Wählertäuschung und Wählerbestechung stehen nach §108 StGB Geldstrafe oder Gefängnis zwischen einem und zehn Jahren. In allen Teilen der Bevölkerung muß ein Unrechtsbewußtsein für solche Taten entstehen. Zwischen dem ernsthaften Vorhaben einer Partei, die Aufhebung der Altersgrenze als Gesetzentwurf in ein Parlament einzubringen, und dem Inkrafttreten der neuen Regelung werden vermutlich mehrere Jahre vergehen. In dieser Zeit wird sicherlich zu allen möglichen Gelegenheiten auch auf den fairen Umgang mit wahlberechtigten Kindern hingewiesen werden. Nicht nur Eltern, sondern auch wahlwillige Kinder werden von der Unzulässigkeit von Manipulationsversuchen wissen.

Erst seitdem das Wahlrecht für Frauen anerkannt wird, würden Männer als Fieslinge gelten, wenn sie Frauen in ihrer Entscheidung unter Druck setzen würden. Genauso würde es in ein paar Jahren nach der Einführung des Wahlrechtes für die jungen Menschen aussehen. In einer Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche nicht mehr als praktisch unfertige, halbe Menschen gelten, in der sie Rechte haben, z.B. das Wahlrecht, würden Eltern das mit ihren Kindern nicht mehr machen.

nach oben

Habt Ihr nicht Angst, daß Kinder nicht wissen, was sie tun und die Bedeutung ihrer Entscheidungen nicht verstehen?

Zum einen meinen wir, daß diese Frage nicht nur wichtig ist, wenn es um das Wahlrecht für Menschen unter 18 geht. Wir bezweifeln, daß es nur eine Frage des Alters ist, ob Menschen die Tragweite ihrer Entscheidungen mitbedenken.

Zum anderen denken wir, daß diese Angst nicht dazu führen darf, Menschen vom Recht auf Mitbestimmung auszuschließen. Je früher es gerade für junge Menschen auch von Bedeutung ist, sich zu informieren, desto besser kann einer Gefahr von "Fehlentscheidungen" vorgebeugt werden.

Wir glauben, daß niemand besser über die eigene Lebenssituation Bescheid wissen kann, als man selbst. Dies trifft auch für Kinder und Jugendliche zu.

nach oben

Glaubt Ihr nicht, daß radikale Parteien vom Kinderwahlrecht profitieren werden?

Soetwas kann man nicht vorhersehen. Daß einige Jugendliche im Moment radikale Parteien wählen würden, kommt vielleicht daher, daß sie von keiner der etablierten Parteien richtig ernst genommen werden, daß sie gesellschaftlich ausgegrenzt werden und sich mißverstanden fühlen. Dies würde sich wahrscheinlich ändern, wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich Wählerpotential wären, weil sich dann alle Parteien auch um die Interessen der jungen Menschen kümmern müßten. Letztendlich muß man aber jede Wahlentscheidung akzeptieren. Wir halten es für sehr undemokratisch zu fragen "Na, welche Leute lassen wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?".

nach oben

Meint Ihr nicht, daß das Wahlrecht Kinder überfordert und ihnen zuviel Verantwortung aufbürdet?

Erstmal muß ja keiner wählen, es geht um das Recht zu wählen und nicht um eine Pflicht. Außerdem muß man überlegen, ob der gelegentliche Druck auf Kinder, der durch Wahlen und Wahlkampf entsteht, schädlicher ist, als die Teilnahmslosigkeit und Ohnmacht, die dadurch hervorgerufen wird, daß Kinder nicht wirklich an Entscheidungen beteiligt werden.

Wir berufen uns auch auf viele neue wissenschaftlich bestätigte Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Jugendforschung, die bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch nicht vorlagen. Nach deren Aussage wollen Kinder ernstgenommen werden und Verantwortung übernehmen können.

nach oben

Menschen unter 18 haben doch auch weniger Pflichten als Erwachsene, wieso sollten sie dann mehr Rechte bekommen?

Grundrechte stehen allen Menschen zu, ohne daß sie dafür etwas leisten müssen. Und in einer Demokratie ist das Wahlrecht ein herausragendes Grundrecht. Jeder hat es – unabhängig davon, ob er dumm, alkoholabhängig, verrückt, drogensüchtig oder sonstwas ist, egal ob er sich für Politik interessiert und ob er weiß, zu welcher Partei z.B. Helmut Kohl gehört. Nur Kindern wird dieses wichtige Recht vorenthalten.

Abgesehen davon haben die Unter-18-jährigen sowieso Pflichten, sogar zusätzliche: die Pflicht, ohne Lohn hart zu arbeiten – auch Schulpflicht genannt – ab 6 Jahren, Kinder haben die Pflicht, die elterlichen Erziehungsmaßnahmen zu ertragen, sie müssen sich an alle Gesetze halten, obwohl sie nie mit darüber abstimmen durften, ob sie diese Gesetze überhaupt wollen, mit 14 kann man sogar ins Gefängnis kommen, mit 18 kommt dann die Wehrpflicht – bis dahin durfte man nie eine Partei wählen, die diese Wehrpflicht vielleicht abschaffen würde. Die Folgen eines Krieges müßten die Kinder mindestens genauso ausbaden wie Erwachsene.

Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht, das man völlig unabhängig von Pflichten hat.

nach oben

Sind Kinderparlamente nicht bessere Beteiligungsformen?

Nein. Selbst wenn in Kinderparlamenten über mehr als nur Spielplätze und Zone 30 geredet würde und selbst wenn Kinderparlamente echte Mitbestimmung und Einfluß auf die Politik böten, wären sie kein Ersatz für das Kinderwahlrecht. Schließlich sind Bürgerinitiativen auch kein Argument gegen das Wahlrecht für Erwachsene. Kinder sollen mit Erwachsenen gleichberechtigt Einfluß auf die Politik haben können. Im übrigen lassen sich Frauen auch nicht mit Frauenparlamenten abspeisen, oder Rentner mit Rentnerparlamenten.

Bei Kinderparlamenten handelt es sich oft eher um Alibiveranstaltungen, auf denen Politiker so tun, als seien sie kinderfreundlich.

nach oben

Was haltet Ihr vom Wahlrecht ab 16?

Eine Altersgrenze von 16 Jahren halten wir für genauso undemokratisch wie eine von 18 oder 21. Uns geht es ja gerade darum, daß das Alter kein Kriterium mehr ist. Abgesehen davon, ist die Argumentation, die zum Wahlalter 16 geführt wird, unlogisch und könnte genauso gut für das Alter von 15 oder 12 Jahren geführt werden. Eine Herabsetzung läuft auf die Argumentation hinaus, daß "auch die 16jährigen schon fähig" seien, obwohl es darum nicht geht.

Eine Senkung des Wahlalters ist lediglich eine quantitative Veränderung, uns geht es aber um eine qualitative. Deshalb glauben wir auch nicht, daß eine Senkung des Wahlalters ein "erster Schritt in Richtung Abschaffung der Altersgrenze" ist. Wir befürchten, daß es nach einer Wahlaltersenkung für etliche Jahre noch weniger Interesse geben wird, die Frage nach dem Wahlrecht für junge Menschen grundsätzlich zu klären.

nach oben

Mit 14 bzw. 16 erhalten Jugendliche auch eine Reihe anderer Rechte. Wäre es nicht sinnvoll, das Wahlrecht da einzureihen?

Eine solche Argumentation ist ziemlich unfair. Daß Kinder und Jugendliche auch von anderen elementaren Rechten bis zu einem bestimmten Alter ausgeschlossen sind, ist doch auch eine Folge davon, daß sie noch nicht wählen dürfen. Erst durch das Wahlrecht haben sie ein effektives Mittel in der Hand, um sich gegen Altersgrenzen auch in anderen Lebensbereichen zu wehren.

nach oben

Seid ihr auch für die Wählbarkeit von Jugendlichen?

Ja. Wir können uns auch vorstellen, daß es Jugendliche gibt, die Politik aktiv mitgestalten können und wollen, um auf diese Weise etwas zu verändern. Die Wählbarkeit könnte mit weniger Bedenken eingeführt werden. Die Gefahr, daß ein politik–unfähiges Kind gewählt werden würde, ist sehr gering. Die Wähler würden sojemandem schließlich nicht ihre Stimme geben.

Die Wählbarkeit ist gesetzlich an die Volljährigkeit gebunden. Die Volljährigkeit wird in einem Bundesgesetz festgelegt. Das aktive Wahlrecht ist aber direkt in der Verfassung auf 18 Jahre festgeschrieben worden. Wir haben in unserer Verfassungsbeschwerde nur das aktive Wahlrecht versucht einzuklagen, weil die Wählbarkeit nur auf einem anderen juristischen Weg erstritten werden könnte.

nach oben

Durch Wahlen ändert sich doch sowieso nichts – wird häufig gesagt.

Erstens wäre selbst dies kein Grund, Kinder auszuschließen. Und zweitens gehen wir davon aus, daß sich die Parteiprogramme im Sinne der Kinder ändern würden, auch bei gleichbleibenden Prozentanteilen der verschiedenen Parteien.

nach oben

Wie ist Eure Meinung zum Familien– und Stellvertretungswahlrecht?

Wir finden gut, was wir dazu in einem Rechtskommentar gefunden haben: "Das Wahlrecht ist weder veräußerlich noch verzichtbar, weder abtretbar noch zur Ausübung übertragbar, es duldet keine Stellvertretung, mit anderen Worten: es ist ein höchstpersönliches Recht."

Die Interessen der Eltern weichen oft erheblich von den Interessen der Kinder ab. Wenn Eltern anstelle der Kinder wählen, wird nicht die Meinung der Kinder, sondern die der Eltern im Parlament repräsentiert. Das ist viel bedenklicher, als wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre Eltern wählen. Wenn Eltern "treuhänderisch" die Wahlstimme ihrer Kinder abgeben dürften, würden sowohl der Grundsatz der Direktheit der Wahl als auch jener der Geheimheit verletzt. Außerdem wären die Kinder dann wieder von der tatsächlichen Mitbestimmung ausgeschlossen.

nach oben

Glaubt Ihr denn, daß sich durch das Kinderwahlrecht viel verbessern wird?

Das ist uns eigentlich die wichtigste Frage, weil das Kinderwahlrecht unserer Meinung nach viele positive Auswirkungen hat. Da wäre das Selbstbewußtsein der Menschen unter 18, das natürlich steigen würde. Viele Erwachsene würden junge Menschen mit ganz anderen Augen sehen. Plötzlich haben die Ansichten der Kinder einen viel höheren Wert. Vor allem die Folgen der jetzigen politischen Entscheidungen, die erst in vielen Jahren wirksam werden, würden mehr beachtet werden. Eigenschaften, die mit dem Alter eher nachlassen, würden durch die von uns angestrebte Änderung des Wahlrechts eine größere Rolle spielen: Neugierde, Offenheit, Gerechtigskeitssinn, Phantasie, Zärtlichkeit, Lebensfreude, Creativität, Verletzbarkeit... Durch das Ernstnehmen der Forderungen von Kindern und Jugendlichen, was das Wahlrecht ja darstellt, würden sich auch erwachsene Wähler beeinflussen lassen. Die Mitbestimmung junger Menschen ist nach unserer Überzeugung eine Bereicherung für jede Gesellschaft.

nach oben

2. Juristische Fragen

Im Grundgesetz steht doch "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat".

Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Unser Rechtsanwalt Dr. Merk hat sich eine ganze Weile damit beschäftigt. "Volk" wird im Gesetz nämlich folgendermaßen definiert: "Die Gesamtheit der in der BRD seßhaften und sich zu ihr bekennenden deutschen Staatsbürger". Kinder gehören also auch zum Volk. Menschen dürfen von der Wahl nur aus "zwingenden Gründen" ausgeschlossen werden. Und dieser zwingende Grund wurde bisher nur so formuliert, daß der Ausschluß der Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet" sei. Praktisch ist das einzige Argument, das angeführt wird, um in Deutschland 16 Millionen Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, der berühmte Satz "Das war schon immer so". Mit diesem "Argument" dürften Frauen auch heute noch nicht wählen.

nach oben

Wogegen hat sich die Verfassungsbeschwerde im Einzelnen gerichtet?

Die Beschwerde richtete sich gegen den Art. 38(2) des Grundgesetzes. Es gab noch nie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Norm in der Verfassung gerichtet hat. Wir sagen ja praktisch, daß der Artikel 38(2), in dem die Altersbegrenzung steht, verfassungswidrig ist, weil er gegen Artikel 20 verstößt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Das wurde in der Beschwerde damit begründet, daß nur dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem sogenannten "Ewigkeitswert" versehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gestrichen oder verändert werden. Selbst der Bundespräsident Roman Herzog, der ja vorher Präsident des Verfassungsgerichts war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestuft werden könnte als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 eine Staatsfundamentalnorm.

nach oben

Warum wurde die Beschwerde nicht zur Verhandlung zugelassen?

Verfassungsbeschwerden gegen "ein Gesetz oder einen sonstigen Hoheitsakt" müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden der näheren Bestimmungen des Gesetztes eingereicht werden. Benjamin und Rainer hätten die Beschwerde also schon lange vor ihrer Geburt einreichen müssen. Daß das nicht geht, ist klar. Den Verfassungsrichtern ist das aber offenbar egal. Unser Rechtsanwalt bezweifelt die Richtigkeit dieser Entscheidung, da nach Art 19(4) GG jedermann, der in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offenstehen muß.

Inhaltlich wurde unserer Forderung aber nichts entgegengesetzt.

nach oben

Habt Ihr nach der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde weiter gemacht?

Ja. Im Mai 1997 beantragte Robert Rostoski beim Wahlamt von Berlin–Mitte, in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen zu werden. Da er bei der Bundestagswahl erst 17 Jahre alt war, wurde der Antrag abgelehnt. Dagegen reichte Robert Rostoski Anfang Februar 1998 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Am 14. September 1998 wurde die Klage verhandelt und als unzulässig abgewiesen.

nach oben

Wie hat das Gericht beim Verfahren "Eintragung ins Wählerverzeichnis" reagiert?

Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, weil das Verwaltungsgericht nicht in die Durchführung der Bundestagswahl eingreifen dürfe. Der angestrebte Verwaltungsrechtsweg sei nicht gegeben, weil ein "besonders gestalteter Instanzenweg" vorgesehen sei, wenn das Wählerverzeichnis beanstandet wird.

Da es im vorliegenden Fall nur um einen konkreten und einmaligen Vorgang gehe, gelte die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes, wonach ein Einspruch gegen die Eintragung ins Wahlverzeichnis als reiner Verwaltungsakt vom Wahlleiter endgültig beschieden werden könne. Eine gerichtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes ist damit nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen.

Anstelle der Klage sei ein "Wahlprüfungsverfahren" nach dem Bundeswahlgesetz angemessen. Das Verwaltungsgericht könne nur entscheiden, wenn es ein "zu abstrahierendes Feststellungsinteresse" gäbe. Dies sei nicht der Fall, da sich die Klage lediglich auf die unmittelbar bevorstehende Wahl bezöge.

nach oben

Was sagt Ihr zu dem ablehnenden Urteil des Verwaltungsgerichts?

Das Gericht hat es sich sehr einfach gemacht, weil es erneut einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen ist. Natürlich besteht ein "zu abstrahierendes Feststellungsinteresse", da es ja nicht nur um Robert Rostoski, sondern auch um Millionen anderer Kinder und Jugendlicher – jetzt und in der Zukunft – geht. Die Versperrung des Rechtsweges ist ein Verstoß gegen die grundgesetzliche Rechtswegegarantie und damit auch gegen das Rechtsstaatsprinzip.

nach oben

Was habt Ihr als nächstes gemacht, um an Euer Wahlrecht zu kommen?

Wir haben die Bundestagswahl vom 27. September 1998 angefochten. Das heißt, wir haben uns – mit ausführlicher juristischer Begründung – an den Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages gewendet. Dieser sollte prüfen, ob es rechtmäßig war, Kinder und Jugendliche von dieser konkreten Wahl auszuschließen oder ob durch den Ausschluß der Kinder der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt wurde und die Wahl damit ungültig war. Im Prinzip müßte dann neu gewählt werden. In der Vergangenheit führten Wahlprüfungen allerdings noch nie zu Neuwahlen, in einigen Fällen wurden jedoch die Gesetze geändert. Uns zumindest würde das ausreichen.

Nachdem der Wahlprüfungsausschuß über ein Jahr lang ber insgesamt etwas mehr als 100 Wahlenfechtungen beraten hatte, legte er am 30. September seine Beschlußempfehlung den Abgeordneten zur Abstimmung vor.

Der Ausschuß schlug vor, alle Wahlprüfungsbeschwerden abzulehnen. Ohne daß die einzelnen Abgeordneten unsere Beschwerde überhaupt kannten, lehnten sie sie im Paket mit all den anderen Fällen ab.

Eingereicht wurde die Wahlprüfungsbeschwerde von drei K.R.Ä.T.Z.Ä.-Leuten. Erstens: Robert Rostoski, weil mit ihm diese Etappe angefangen hat und weil er als damals 17–jähriger auch von allen ernst genommen wird. Zweitens: Martin Wilke, weil er schon 18 und deshalb unbestritten wahlberechtigt war. Und Drittens: Paula Sell, weil sie erst 13 Jahre alt war und damit deutlich wird, daß es uns nicht nur um die Leute ab 16 geht.

Im Fall von Martin Wilke wurde die Beschwerde als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Im Fall von Robert Rostoski und Paula Sell wurde sie als "unzulässig" abgelehnt, da sie nicht wahlberechtigt gewesen seien, und somit die Wahl nicht anfechten dürften – auch wenn sie sie gerade deshalb anfechten, weil ihnen das Wahlrecht vorenthalten wird.

Damit wurde unser Anliegen schon wieder nicht inhaltlich diskutiert.

nach oben

Wie ging es nach der Ablehnung der Wahlprüfungsbeschwerde durch den Bundestag weiter?

Gegen die Entscheidung des Bundestages konnten wir – als zweite Stufe des Wahlprüfungsverfahrens – innerhalb von zwei Monaten beim Bundesverfassungsgericht klagen. Das haben wir auch getan. Um zugelassen zu werden, brauchte jeder Kläger die Unterstützung von mindestens 100 Wahlberechtigten, die ihm "beitreten", also schriftlich ihre Unterstützung erklären.

Am 29. November 1999 haben wir dann die erneute Verfassungsbeschwerde zusammen mit etwa 160 Unterstützungsunterschriften eingereicht.

Wie hat das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Bundestagswahl entschieden?

Am 5. Juli 2000 schrieb uns der Bundesverfassungsrichter Dr. Jentsch, daß Bedenken gegen die Erfolgsaussichten der Beschwerde bestehen.

„Es ist von jeher aus zwingenden Gründen als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird.“ Dieses „von jeher“ heißt nichts anderes als „es war schon immer so“. Dieses „Argument“ ist nicht mehr als ein Vorurteil.

Weiter schrieb der Richter, daß sich „Verfassungsprinzipien in der Regel nicht rein verwirklichen“ ließen. Die Altersgrenze sei die „auf das unvermeidbare Minimum beschränkte“ Ausnahme von der Allgemeinheit der Wahl. Die Altersgrenze sei also zwar eine Einschränkung dieses Verfassungsgrundsatz, aber es gehe ja gar nicht anders! Egal, was so ein paar Jugendliche da reden.

Der Richter gab uns „Gelegenheit zu prüfen, ob die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll". Unser Anwalt Merk ergänzte daraufhin die Klagebegründung. Allerdings half das auch nicht mehr.

Am 9. Oktober 2000 lehnten die sieben Verfassungsrichter die Klage unter Verweis auf das Schreiben von Juli einstimmig und ohne weitere Begründung ab. Das Gericht ist der inhaltlichen Auseinandersetzung also plump ausgewichen.

Was macht Ihr nun, nach dem erneuten Scheitern Eurer Verfassungsklage?

Nun müssen wir den Druck von unten organisieren. Am 10. März 2002 haben wir gemeinsam mit landesweiten Schülervertretungen und anderen Jugendorganisationen die Kampagne "Ich will wählen" gestartet.

nach oben

3. Sonstige Fragen

Wie seid Ihr auf das Thema Wahlrecht gekommen?

Seit Ende 1992 sind wir K.R.Ä.T.Z.Ä. als Gruppe zusammen und haben schon verschiedene Aktionen gemacht und Materialien herausgegeben. Zum Beispiel das Plakat "Was wir an der Schule falsch finden", die Kinderrechtsfibel "KinderRÄCHTzwiebel" oder das Wahlprogramm der Moskitos in dem GRIPS Theaterstück "Die Moskitos sind da!". Immer ging es um grundsätzliche Rechte für Kinder. Überall müssen wir die Erfahrung machen, daß wir wenig Möglichkeiten haben, mitbestimmen zu können. Außerdem waren wir bei allen möglichen Veranstaltungen wie Kindergipfel oder -parlamenten. Gerade diese Veranstaltungen waren oft Alibi für irgendwelche Politiker, wirkliche Veränderungen oder tatsächliches Mitspracherecht gab es nicht. Die Schule z.B. können wir nicht durch ein Plakat, durch Schülervertretung oder sogar durch Kinderparlamente ändern, sondern nur, wenn wir wirklich mit darüber abstimmen können.

nach oben

Wer steht bisher auf Eurer Unterstützerliste?

Es sind einige Leute, wie der Bürgerrechtler Jens Reich, die Jugendbuchautoren Gudrun Pausewang und Klaus Kordon, der Leiter des GRIPSTheaters Volker Ludwig, der Buchautor Ekkehard von Braunmühl, die Liedermacher Bettina Wegner und Gerhard Schöne und der Aktionskünstler Ben Wargin. Es gibt auch Politiker, die uns unterstützen, wie z.B. den früheren Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Berliner Jugendsenator Thomas Krüger (SPD), den ehem. Vorsitzenden der PDS-Bundestagsfraktion Gregor Gysi, die frühere Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion Dorle Marx und die Jugendpolitikerin Christel Hanewinckel (MdB), sowie Landtagsabgeordnete in verschiedenen Bundesländern. Mittlerweile unterstützen uns auch das Grün-alternative Jugendbündnis, die Katholische Junge Gemeinde Bayern und die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG). Ebenso der bekannte Jugendsozialforscher Prof. Klaus Hurrelmann und Institutionen wie das Deutsche Kinderhilfswerk oder der Bundesverband Aktion Humane Schule.

Es stehen noch mehr auf dieser Liste, aber trotzdem wünschen wir uns, daß die Liste immer länger wird. Auf dieser Liste sollen auch völlig verschiedene Leute, die völlig verschiedene Sachen tun, die aus verschiedenen Schichten kommen, draufstehen. Wir haben Journalisten, Universitätsprofessoren, Psychologen, Juristen, Kinderrechtler, Buchautoren, Politiker, Künstler verschiedener Richtungen usw. Es soll heißen: Wir tun normalerweise alle die verschiedensten Sachen, aber haben alle ein Anliegen: Mehr Rechte für Kinder und Jugendliche!

nach oben

Glaubt Ihr nicht, daß Politiker Eure Aktion nur deshalb unterstützen, weil sie sich Stimmengewinne für ihre Partei versprechen?

Das kann schon sein. Wenn Kinder am Ende wirklich mitbestimmen können, haben wir da nichts dagegen.

nach oben

Wie hattet Ihr 1995 Eure Chancen beim Bundesverfassungsgericht eingeschätzt?

Das war wirklich schwierig zu sagen. Wenn die Beschwerde ersteinmal zur Verhandlung zugelassen worden wäre, dann wären die Chancen, den Prozeß zu gewinnen, gar nicht so schlecht gewesen. Vorher mußte aber in einem Vorprüfungsverfahren entschieden werden, ob die Klage berhaupt verhandelt wird. Es war also vor allem wichtig, dem Vorprüfungsausschuß klarzumachen, daß in der Frage des Wahlalters ein Klärungsbedarf besteht. Leider fiel die Entscheidung ja gegen uns aus.

nach oben

Wie lange habt Ihr an der Verfassungsbeschwerde gearbeitet?

Die Idee besteht schon seit Herbst 1994, aber konkret wurde es, als wir zufällig zusammen mit Dr. Peter Merk in einer Talkshow zum Thema Kinderrechte waren. Der erste Entwurf war dann Ostern 1995 fertig.

nach oben

Wann wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht?

Die Verfassungsbeschwerde wurde am 23. August 1995 eingereicht. Aus diesem Anlaß veranstalteten wir eine Pressekonferenz, zu der etwa 60 Journalisten kamen.

nach oben

Habt Ihr alles selber ausgedacht und organisiert?

Nein, nicht alles. Viele Menschen aus der Kinderrechtsbewegung, wie z.B. John Holt, fordern schon seit über zwanzig Jahren das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung. Unsere eigenen Ideen fließen da mit ein. Und der Verein Netzwerk SPIEL / KULTUR Prenzlauer Berg e.V. unterstützt uns; auch sogenannte erwachsene Leute, die bei uns mitmachen, helfen uns bei der Organisation.

nach oben

Wie teuer waren die Wahlrechtsprozesse und wer hat sie bezahlt?

Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist kostenlos, aber das Honorar für unseren Rechtsanwalt belief sich auf ca. 30 000 DM. Dazu kommen noch einige Kosten für Porto, Büro usw. Wir haben das alles durch Spenden finanziert. Für die Eintragung ins Wahlverzeichnis und das Wahlprüfungsverfahren kamen erneut etwa 12 000 DM für Honorar und Büromaterial auf uns zu. Wir sind also wieder auf viele Geldspenden angewiesen. Unser Konto befindet sich bei der Berliner Sparkasse (BLZ 100 500 00) und hat die Nummer 62 001 2170. Unser Verein kann Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen.

nach oben

Könntet Ihr Euch vorstellen, eine eigene Partei zu gründen, wenn das Kinderwahlrecht eingeführt wird?

Man müßte dann darüber nachdenken, wenn es soweit ist. Es gibt bestimmt junge Menschen, die sogar Parteien gründen würden. Vermutlich entstehen verschiedene Parteien, und vielleicht sind wir bei einer davon mit von der Partie. Aber vielleicht ändert sich bei einer solch fundamentalen Wahlrechtsänderung sowieso soviel, daß wir ber ganz neue Wege nachdenken können, wie wir die Gesellschaft verändern.

nach oben

Warum macht Ihr keine Aktionen zum Ausländerwahlrecht?

Wir wären natürlich die Letzten, die gegen das Ausländerwahlrecht protestieren würden. Das Wahlrecht für die Nichtdeutschen, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein, genauso wie das Kinderwahlrecht. Aber es gibt Interessenverbände, die sich darum kümmern, und wir setzen uns jetzt erstmal für unsere Rechte ein.

nach oben

Wenn Kinder in Deutschland das Wahlrecht erhalten sollten, dürften sie dann auch an Wahlen zum Europaparlament teilnehmen?

Diese Frage kann von uns nicht geklärt werden. Die beste Lösung wäre natürlich, das Wahlrecht auch in den anderen Staaten ohne Altersbeschränkung gelten zu lassen. Wenn die Altersgrenze in Deutschland aufgehoben würde, hätte das natürlich internationale Folgen und würde Aufsehen und kontroverse Diskussionen erregen. Aber wir werden ja sehen.

nach oben

 

© im August 1995, zuletzt aktualisiert im September 2002 (Version 8)