Wahlrecht für Kinder – ohne Altersgrenze

Wir KinderRÄchTsZÄnker (kurz: K.R.Ä.T.Z.Ä.) sind für die Abschaffung der Altersgrenze beim Wahlrecht. Niemand soll aufgrund seines Alters, daran gehindert werden, an der Wahl teilzunehmen.

Unserer Meinung nach, gibt es keinen Grund, Kinder und Jugendliche – etwa 20% der Bevölkerung – vom Wahlrecht auszuschließen. Das Recht auf politische Mitbestimmung ist ein demokratisches Menschenrecht. In einer Demokratie muß gelten, daß alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können, und das geschieht hierzulande durch Wählen.

Zur Zeit werden die Interessen von jungen Menschen in der Politik nur unzureichend berücksichtigt. Dies wird sich erst ändern, wenn Kinder und Jugendliche das Wahlrecht haben. Schließlich wollen alle Parteien auch von den Kindern und Jugendlichen, die dann 20% Wählerpotential darstellen, gewählt werden. Wir gehen davon aus, daß dann alle Parteien kinderrechtliche Forderungen in ihre Programme aufnehmen werden.

Schulpolitik und Familienpoltik beispielsweise würden aus ganz anderen Blickwinkeln betrachtet werden müssen, wenn Kinder politisch mitbestimmen dürfen.

Gegen das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche wird häufig eingewendet, sie seien zu unreif. Aber die Reife oder Urteilsfähigkeit eines Menschen, kann man nicht am Alter messen. In allen Altersklassen gibt es Menschen, die keinen Durchblick haben und solche, die bestens informiert sind. Eine Altersgrenze – egal wie niedrig sie ist – schließt immer Menschen willkürlich vom politischen Grundrecht auf Mitbestimmung aus. Die interessiertesten, schlausten, informiertesten Unter-18-jährigen werden von der Wahl ausgeschlossen, während alle Erwachsenen wählen dürfen – auch solche, die nur mal kurz während der Werbung ins Wahllokal rennen, irgendwas total unüberlegt ankreuzen und wenn sie zu Hause sind, schon gar nicht mehr wissen was sie denn gewählt haben, geschweige denn den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme kennen; nur weil sie eben schon über 18 Jahre alt sind, dürfen sie wählen.

Aber ganz unabhängig von dieser Argumentation geht es beim Wahlrecht gar nicht um Reife. Die meisten Menschen denken, daß man zum Wählen befähigt sein muß. Wenn sich Menschen oder Parteien nicht einigen können, welche Meinung "richtig" ist, wird abgestimmt. Es gibt keine Instanz, die über die Qualität der Argumente entscheiden könnte, außer dem jeweiligen einzelnen Menschen mit seinem persönlichen Gewissen, seinen persönlichen Werten, Wünschen, Ängsten und Sympathien. Deshalb entscheiden in der Demokratie nicht Qualitäten, sondern Mehrheiten – Stimmenzahlen. Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht und es ist völlig egal, welche Argumente hinter der einzelnen Wahlentscheidungen stehen. Deshalb ist es undemokratisch, wenn Kindern das Wahlrecht mit Argumenten, die ihre Qualität und Qualifikation betreffen, vorenthalten wird.

Erwachsene werden auch nicht auf ihre Reife untersucht, ihnen wird nicht vorgeworfen, sich gar nicht mit Politik auszukennen und vollkommen desinteressiert und uninformiert zu sein. Ihnen wird nicht versucht mit dieser Begründung das Wahlrecht zu entziehen. Bei Kindern wird dies fast immer versucht, sobald man auf das Wahlrecht für sie zu sprechen kommt.

Desinteresse kann ebenfalls kein Argument gegen das Kinderwahlrecht sein. Niemand muß wählen. Es handelt sich um ein Recht, nicht um eine Pflicht. Zudem gibt es auch unter den Erwachsenen Millionen von Nichtwählern.

Das teilweise politische Desinteresse junger Menschen kommt vermutlich auch daher, daß die Politik für sie langweilig ist, da über ihre Probleme nur mal nebenbei geredet wird und dann oft noch nichtmal im Sinn und Interesse dieser jungen Menschen. Viele Jugendliche denken, daß es keinen Sinn hätte, sich mit Politik auseinanderzusetzen, da sie mangels Wahlrechts sowieso kaum eine Möglichkeit haben, etwas zu verändern.

Sicherlich kennen viele Kinder sich nicht mit Politik aus. Aber auch viele Erwachsenen tun dies nicht. Es ist auch nicht unbedingt notwendig, um wählen zu können. Auch Erwachsene wählen einfach die Person oder Partei, von der sie denken, daß sie ihre Interessen am besten vertritt. Politiker und Parteien müßten sich auf Kinder einstellen und ihre Reden und ihre Programme so schreiben, daß Kinder eine Chance haben, sie zu verstehen. Auch vielen Erwachsenen würde das helfen, die wegen der Unverständlichkeit vieler solcher Reden und Programme schon aufgegeben haben, sich Gedanken über Politik zu machen.

Ein Stellvertretungswahlrecht oder eine stellvertretende Ausübung des Wahlrechts durch die Eltern lehnen wir ab. Denn die Interessen der Eltern weichen oft erheblich von denen der Kinder ab. Wenn Eltern anstelle der Kinder wählen, wird nicht die Meinung der Kinder, sondern die der Eltern im Parlament repräsentiert. Das ist viel bedenklicher, als wenn Kinder von sich aus das gleiche wie ihre Eltern wählen. Außerdem wären Kinder dann wieder von der tatsächlichen Mitbestimmung ausgeschlossen.

Wir glauben auch nicht, daß Kinderparlamente bessere Beteiligungsformen wären. Selbst wenn in Kinderparlamenten über mehr als nur Spielplätze und Zone 30 geredet würde und selbst wenn Kinderparlamente echte Mitbestimmung und Einfluß auf die Politik böten, wären sie kein Ersatz für das Kinderwahlrecht. Schließlich sind Bürgerinitiativen auch kein Argument gegen das Wahlrecht für Erwachsene. Kinder sollen mit Erwachsenen gleichberechtigt Einfluß auf die Politik haben können. Im übrigen lassen sich Frauen auch nicht mit Frauenparlamenten abspeisen, oder Rentner mit Rentnerparlamenten. Bei Kinderparlamenten handelt es sich oft eher um Alibiveranstaltungen, auf denen Politiker so tun, als seien sie kinderfreundlich.

Ein weiterer häufiger Einwand gegen das Wahlrecht für Kinder ist, sie seien zu leicht zu beeinflussen. Aber: Beeinflußbar ist jeder. Beeinflussung ist überhaupt eine Grundlage von Kommunikation. Würde man sich nicht beeinflussen lassen, bräuchte man nur einmal im Leben wählen gehen und Wahlwerbung wäre völlig überflüssig. Es besteht allerdings die Gefahr, falsch informiert zu werden. Das kann auch alten Menschen, die vielleicht schon senil geworden sind, leicht passieren, deshalb wird ihnen aber nicht das Wahlrecht entzogen. Daß Kinder leichter beeinflußbar sind, liegt auch daran, daß sie sich oft bisher nur wenig politische Gedanken gemacht haben. Sie wurden ja sowieso nicht gefragt. Jedenfalls wird es den Parteien nicht so leicht gelingen, Kinder mehr zu belügen als Erwachsene, weil diese Lügen von anderen Parteien aufgedeckt werden und damit für die Lügnerpartei eher zu Stimmenverlusten führen. Im Zweifelsfall müßte der Wahlkampf reguliert werden, nicht aber Kindern das Wahlrecht weggenommen werden.

Auch können Eltern ihre Kinder nicht dazu zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen, weil die Kinder, wie alle anderen auch, in der Wahlkabine alleine entscheiden müssen. Auch vor der Einführung des Frauenwahlrechts wurde befürchtet, daß Männer ihre Frauen bezüglich der Wahlentscheidung unter Druck setzen würden. Die Fälle, in denen dies tatsächlich geschah, wurden schnell weniger. Männer erkannten die eigene Entscheidung der Frau zunehmend an. Genauso würde es in ein paar Jahren nach der Einführung des Wahlrecht für Kinder und Jugendliche aussehen. In einer Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche nicht mehr als praktisch unfertige, halbe Menschen gelten, in der sie Rechte haben, z.B. das Wahlrecht, würden Eltern das mit ihren Kindern nicht mehr machen.

Ob denn Babies auch wählen sollen, werden wir manchmal spöttisch gefragt. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder nicht wählen gehen. Es handelt sich um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung. Und auch die Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl zu gehen, darf – egal wie alt er ist – nicht dazu führen, daß man ihm das Recht dazu auch noch wegnimmt. Eine neue Altersgrenze bei zum Beispiel 5 Jahren könnte nicht prinzipiell begründet werden. Sie wäre genauso undemokratisch wie eine Altersgrenze von 16, 18, 21 oder 100.

Deshalb lehnen wir auch eine Senkung des Wahlalters auf 16 ab. Uns geht es ja gerade darum, daß das Alter kein Kriterium mehr ist. Abgesehen davon, ist die Argumentation, die zum Wahlalter 16 geführt wird, unlogisch und könnte genauso gut für das Alter von 15 oder 12 Jahren geführt werden. Eine Herabsetzung läuft auf die Argumentation hinaus, daß "auch die 16jährigen schon fähig" zum Wählen seien, obwohl es darum nicht geht. Eine Senkung des Wahlalters ist lediglich eine quantitative Veränderung, uns geht es aber um eine qualitative. Deshalb glauben wir auch nicht, daß eine Senkung des Wahlalters ein "erster Schritt in Richtung Abschaffung der Altersgrenze" ist, wie manchmal behauptet wird. Wir befürchten, daß es nach einer Wahlaltersenkung für etliche Jahre noch weniger Interesse geben wird, die Frage nach dem Wahlrecht für junge Menschen grundsätzlich zu klären.

Manche Leute wenden auch ein, daß radikale Parteien vom Kinderwahlrecht profitieren würden. Daß einige Jugendliche im Moment radikale Parteien wählen würden, kommt vielleicht daher, daß sie von keiner der etablierten Parteien richtig ernst genommen werden, daß sie gesellschaftlich ausgegrenzt werden und sich mißverstanden fühlen. Dies würde sich wahrscheinlich ändern, wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich Wählerpotential wären, weil sich dann alle Parteien auch um die Interessen der jungen Menschen kümmern müßten. Letztendlich muß man aber jede Wahlentscheidung akzeptieren. Wir halten es für sehr undemokratisch zu fragen "Na, welche Leute lassen wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?".

Einige Menschen fragen sich, warum Menschen unter 18 mehr Rechte bekommen sollen, da sie doch auch weniger Pflichten haben. Grund- und Menschenrechte stehen allen Menschen zu und sind an keine Pflichten gebunden. Der Grundgedanke der Menschenrechte ist ja der Schutz der Schwachen, also gerade derer, die nicht ohne weiteres in der Lage sind, Pflichten zu erfüllen. Aber Unter-18-jährige haben sowieso Pflichten, sogar zusätzliche: die Pflicht ohne Lohn hart zu arbeiten – auch Schulpflicht genannt – ab 6 Jahren; Kinder haben die Pflicht, die elterliche Erziehungsmacht zu ertragen; sie müssen sich an alle Gesetze halten, obwohl sie nie mit darüber abstimmen durften, ob sie diese Gesetze überhaupt wollen; mit 18 kommt die Wehrpflicht – bis dahin konnten sie nie eine Partei wählen, die diese Wehrpflicht vielleicht abschaffen würde.

Vom Wahlrecht ohne Altersgrenze verprechen wir uns insgesamt viele positive Auswirkungen. Das Selbstbewußtsein der Menschen unter 18 würde natürlich steigen. Viele Erwachsene würden junge Menschen mit ganz andern Augen sehen. Plötzlich haben die Ansichten der Kinder einen viel höheren Wert. Kinderrechtliche Forderungen werden sich in Parteiprogrammen wiederfinden. Vor allem die Folgen der jetzigen politschen Entscheidungen, die erst in vielen Jahren wirksam werden (Umwelt, Staatsverschuldung, usw.), würden mehr beachtet werden. Auch würden Eigenschaften, die mit dem Alter eher nachlassen, durch die von uns angestrebte Wahlrechtsänderung eine größere Rolle spielen: Neugierde, Offenheit, Gerechtigkeitssinn, Phantasie, Zärtlichkeit, Lebensfreude, Kreativität ... Durch das Ernstnehmen der Forderung von Kindern und Jugendlichen, was das Wahlrecht ja darstellt, würden sich auch erwachsene Wähler positiv beeinflussen lassen. Außerdem ist die Mitbestimmung junger Menschen eine Bereicherung für jede Gesellschaft.

Auf das Thema Wahlrecht für Kinder kamen wir KinderRÄchTsZÄnker 1994. Damals arbeiteten wir an dem GRIPS-Theaterstück "Die Moskitos sind da!" mit. In dem Stück ging es darum, daß die Politiker aus Wählermangel das Wahlrecht ab 10 eingeführt hatten. Aber es gründete sich eine eigene Kinderpartei: die "Moskitos". K.R.Ä.T.Z.Ä. schrieb für diese Partei ein Parteiprogramm, das auch im Programmheft für das Stück abgedruckt wurde. Neben vielen anderen kam auch die Forderung nach dem Wahlrecht ohne Altersgrenze auf.

Wir dachten, daß es irgendeine Möglichkeit geben müßte, das Wahlrecht einzuklagen. Im Dezember 1994 trafen wir dann den Rechtsanwalt Dr. Merk in einer Talkshow zum Thema Kinderrechte. Er sagte, das Wahlrecht wäre am besten mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Der erste Entwurf des 38-seitigen Schriftsatzes war gegen Ostern 1995 fertig. Am 23. August 1995 wurde die Verfassungsbeschwerde dann in Karlsruhe eingereicht.

Es ging darum, daß der Artikel 38 (2) GG, in dem die Altersgrenze von derzeit 18 Jahren festgelegt ist, im Widerspruch zu Artikel 20 (2) GG steht, aus dem zu entnehmen ist, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Unser Rechsanwalt Dr. Merk ging davon aus, daß dem Art. 20 (2) ein höherer Rang zukommt als dem Art. 38 (2), weil Art. 20 im Gegensatz zu Art. 38 (2) eine Staatsfundamentalnorm ist, d.h. er kann auch nicht durch übereinstimmende 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden.

Im Januar 1996 hat sich das Bunderverfassungsgericht dann dazu entschlossen, die Klage nicht zu verhandeln. Die einjährige Frist für eine solche Klage sei abgelaufen, denn man kann nur innerhalb eines Jahres gegen ein Gesetz oder einen Hoheitsakt klagen. Daß die beiden Kläger, Benjamin Kiesewetter und Rainer Kintzel, gerade mal 16 und 13 Jahre alt waren und somit lange vor ihrer Geburt hätten klagen müssen, störte die Richter nicht.

Am 23. August 1996, dem ersten Jahrestag der Einreichung der Verfassungsbeschwerde, beantragten vier KinderRÄchTsZÄnker die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl im September 1998. Da die Antragsteller dann noch nicht 18 Jahre alt sein würden, würden die Anträge abgelehnt werden. Dies würde einen verfassungswidrigen Verwaltungsakt darstellen, gegen den wir klagen könnten und schließlich sogar wieder beim Bundesverfassungsgericht ankämen, das uns diesmal kein Fristversäumnis vorhalten könnte. Aber die Ablehnung des Antrages erfolgte nicht in der ansich erforderlichen Form eines Verwaltungsaktes, es war also kein Widerspruch möglich. Im Mai 1997 beantragte auch Robert Rostoski die Aufnahme ins Wählerverzeichnis. Diesmal war ein Widerspruch gegen die Ablehnung möglich. Der Widerspruch wurde von unserem Rechtsanwalt auf 10 Seiten begründet und Ende Januar 1998 vom Wahlamt abgelehnt. Wenige Tage danach reichten wir Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Nachdem das Gericht auch einen Monat vor der Bundestagswahl noch nicht verhandelt hatte, drohten wir, die Bundestagswahl anzufechten. Daraufhin kam es zu einer mündlichen Verhandlung am 14. September 1998 – knapp zwei Wochen vor der Wahl. Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, da das Verwaltungsgericht nicht in die Durchführung der aktuellen Wahl eingreifen dürfe und kein "allgemeines Feststellungsinteresse" bestehe, da Robert bei der nächsten Wahl ja wählen dürfe. Eine inhaltliche Auseinandersetzung gab es wieder nicht.

Jetzt wollen wir die Bundestagswahl anfechten, um auf diesem Weg wieder zum Bundesverfassungsgericht zu kommen. Dafür braucht jeder der drei Kläger 100 Wahlberechtigte, die ihm "beitreten". Außerdem kommen auf uns Kosten von über 12 000 DM zu. Wer uns beitreten, finanziell oder anderweitig unterstützen möchte, meldet sich bei uns.

Martin Wilke, Herbst 1998