Pressemitteilung zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde

23. August 1995
Zwei Schüler klagen Wahlrecht ein
Verfassungsgericht soll über Wahlalter entscheiden
Zwei Berliner Jugendliche, Rainer Kintzel (13 Jahre) und Benjamin Kiesewetter (16 Jahre) legen am 23. August in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde wegen Vorenthaltung des Wahlrechts ein.

Beide Beschwerdeführer gehören der Kinderrechtsgruppe "KinderRÄchTsZÄnker" an. Viele Aktionen dieser Gruppe haben verdeutlicht, daß es um die menschenrechtliche Gleichstellung von Kindern schlecht bestellt ist.

Der Rechtsanwalt und Politologe Dr. Peter Merk aus München vertritt die Beschwerdeführer in Karlsruhe. Im 38seitigen Schriftsatz geht es im wesentlichen um den Widerspruch zwischen Art. 20 und Art. 38(2) des Grundgesetzes. Art. 20 legt fest: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt." Hingegen werde dieses Grundrecht in Art. 38(2) durch eine Altersgrenze eingeschränkt: "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (...)"

Die Beschwerde geht davon aus, daß dem in Art. 20 festgeschriebenen Demokratieprinzip ein höherer Rang zukommt als Art. 38(2). Das demokratische Prinzip Ein Mensch - eine Stimme entspreche auch dem Verfassungsgrundsatz von der Allgemeinheit der Wahl, nach dem Menschen nur aus zwingenden Gründen von der Wahl ausgeschlossen werden dürfen. In der Rechtssprechung werde bezüglich der Wahlaltersgrenze lediglich damit argumentiert, daß diese "historisch erhärtet" sei. Die beiden Beschwerdeführer weisen darauf hin, daß mit diesem "Argument" Frauen heute noch nicht wählen dürften.

Hingegen zieht das Wehklagen über die zunehmende Gewalttätigkeit der Jugend durch alle Massenmedien. Wir sehen hier einen kausalen Zusammenhang: Beispielsweise die Gewalt in der Schule ist nach unserer Ansicht zum Großteil die Reaktion auf die strukturelle Gewalt des Systems Schule, das den Kindern und Jugendlichen strenge Vorschriften macht, Fremdbestimmung repräsentiert und ihnen nur wenige Rechte einräumt.

Jeder Mensch, der möchte, soll an der Wahl teilnehmen können.

Die Verfassungsbeschwerde hat zwei Ziele:

Erstens sollen sich durch die Wahlrechtsänderung junge Menschen bei politischen Entscheidungen stärker einbringen können, damit ihre jeweils gegenwärtigen und zukünftigen Interessen in unserer Gesellschaft eine größere Rolle spielen und ernstgenommen werden. Die Änderung des Wahlrechts soll in diesem Sinn die Parteien und die erwachsenen Wähler zum Nach- und Umdenken zwingen.

Zweitens soll auf die in anderen Lebensbereichen anzutreffende mangelhafte Rechtsstellung der Menschen unter 18 Jahren und ihre Rolle in der Gesellschaft aufmerksam gemacht werden, um auch dort - mittelbar - für Veränderung zu sorgen.

Nach Aussage der Beschwerdeführer wollen Kinder und Jugendliche ernstgenommen werden und Verantwortung übernehmen können: "Psychologen haben längst nachgewiesen, daß dies langfristige Konsequenzen mit sich bringt, die dazu führen, daß sie dann glücklicher, friedlicher und erfolgreicher sind."

Die Altersgrenze werde oft mit dem Mangel an Kompetenz und Urteilsfähigkeit von jungen Menschen begründet. Dieses Argument sei jedoch unzulässig. In einer Demokratie würden Stimmen gezählt, wenn sich keine Einigung erzielen lasse. Niemand sei berechtigt, über die Qualität der Argumente oder die Qualifikation des Wählers zu entscheiden. - Selbst wenn die politische Urteilsfähigkeit ein Kriterium wäre, so die Beschwerdeführer, sei sie mit starren Altersgrenzen unvereinbar. Das Alter eines Menschen garantiere weder Reife noch die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln: "Warum sollen Menschen unter 18 nicht in der Lage sein, zu beurteilen, wer sich für ihre Interessen einsetzt?"

Zu dem häufig benutzten Gegenargument, Kinder seien zu leicht beeinflußbar, erklärt Benjamin Kiesewetter, daß dies eine Chance für Veränderungen in der Gesellschaft sei: "Außerdem machen Wahlen ohne Beeinflußbarkeit keinen Sinn. Und Kinder zu belügen wird schwierig sein, da öffentlich über die Wahlen geredet wird." Erpressung und Bestechung werden auch nach Aussage des 13jährigen Rainer Kintzel Ausnahmen bleiben, "denn letztendlich sind die Wähler in der Wahlkabine allein."

Die Befürchtung vieler Menschen, daß Kinder zum Ziel von übermäßiger Wahlwerbung werden, daß diese sie überfordere und ihnen "die Kindheit raubt", sei zwar ernstzunehmen, der Wahlkampf sei jedoch eine öffentliche Angelegenheit und unangemessene Formen würden geächtet werden. "Es gilt zudem abzuwägen, ob der gelegentliche Druck auf Kinder, sich mit der Realität 'Wahl' auseinanderzusetzen, schädlicher ist, als die gegenwärtige Praxis, in der politische Teilnahmslosigkeit entsteht", so Benjamin Kiesewetter.

In den letzten Monaten entstand eine Liste von prominenten Unterstützern der Verfassungsbeschwerde. Für die Liste wurden Prof. Jens Reich, GRIPS-Theaterleiter Volker Ludwig, MdB Thomas Krüger, die Liedermacher Bettina Wegner und Gerhard Schöne, der Jugendsozialforscher Klaus Hurrelmann sowie das Deutsche Kinderhilfswerk u.v.a. gewonnen [siehe Anlage]. Weitere Unterstützung ist erwünscht, u.a. um die Ernsthaftigkeit des Vorhabens gegenüber dem Obersten Gericht zu verdeutlichen.

Der Verein Netzwerk SPIEL / KULTUR Prenzlauer Berg e.V. unterstützt das Vorhaben der KinderRÄchTsZÄnker grundsätzlich und mit seiner Hilfe wird das wirtschaftliche Risiko, das mit der Beschwerde verbunden ist, von den Beschwerdeführern und ihren Eltern ferngehalten. Da die üblichen Zuwendungen an den Verein für andere Formen der Jugendarbeit zweckgebunden sind, werden noch Spenden gesucht.  

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