Pressemitteilung

31. Juli 2000
Deutsches Kinderhilfswerk:
Kinder müssen wählen dürfen
Unterstützung der Verfassungsbeschwerde
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat sich der Forderung der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. angeschlossen, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Alter wählen zu lassen. Eine der größten deutschen Kinderhilfsorganisationen ist der Verfassungsklage dreier Jugendlicher offiziell beigetreten. Die Klage richtet sich gegen die Gültigkeit der letzten Bundestagswahl.

Heute vor 30 Jahren verkündete der Bundestag die Absenkung der Altersgrenze beim Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre. Anläßlich dieses Jahrestages hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk der Forderung der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. angeschlossen, die Altersgrenze aufzuheben. Neben UNICEF, terre des hommes und dem Deutschen Kinderschutzbund ist das DKHW einer der vier großen Verbände für Kinderinteressen in Deutschland. 1998 hatten drei Jugendliche im Alter von 13, 17 und 18 Jahre die Bundestagswahl angefochten und später beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht.

In seiner offiziellen Erklärung fügt das DKHW dem elfseitigen Schriftsatz des Münchener Rechtsanwalts Peter Merk, durch den die Jugendlichen vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten werden, noch zwei Punkte hinzu. Nach den Ergebnissen der Ende März 2000 veröffentlichten 13. Shell-Jugendstudie haben junge Menschen Vertrauen in Politik, wenn sie konkrete Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Zukunft erfahren. In einer zunehmend alternden Gesellschaft mit immer weniger Kindern würden deren Interessen nicht mehr stellvertretend mitberücksichtigt werden, da die Mehrzahl der Erwachsenen keine eigenen Kinder unter 18 Jahren mehr habe. Zudem, so die Studie, wollen junge Menschen nicht als unmündig angesehen werden. Ein dauerhafter Ausschluß junger Menschen führe zu einer Verweigerungshaltung. „Unsere Demokratie würde scheitern, wenn sich eine ganze Generation innerlich und in der Folge auch äußerlich aus dem Gemeinwesen ausklinkte", heißt es in der Erklärung des DKHW.

Die jugendlichen Beschwerdeführer gehören der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. an, die sich schon seit fünf Jahren für das Wahlrecht ohne Altersgrenze einsetzt. Sie hatten zunächst beim Wahlprüfungsausschuß des Bundestages Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt. Als der Bundestag Ende September 1999 ihr Anliegen ablehnte, reichten sie im November Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Bei Erfolg der Klage erhielten künftig alle Kinder und Jugendlichen das Wahlrecht. Anders als nach dem Stellvertreter-Konzept, das u. a. die Hamburger Justizsenatorin Peschel-Gutzeit vorschlägt, sollen nach Ansicht der Beschwerdeführer interessierte Kinder ihre Stimme persönlich abgeben können, wie Erwachsene auch.

„Zur Zeit werden die Interesse von jungen Menschen in der Politik nur unzureichend berücksichtigt. Das wird sich erst ändern; wenn Kinder und Jugendliche eine Wahlstimme haben", erläutern die KinderRÄchTsZÄnker ihr Anliegen.

Juristische Argumente

Juristisch stützt sich die Beschwerde auf Artikel 20 (2) des Grundgesetzes, demzufolge alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Abstimmungen und Wahlen ausgeübt wird. Da Kinder und Jugendliche unbestritten auch zum Volk zählen, sei der Ausschluß der Unter-18jährigen, die ca. 20 Prozent der Bevölkerung darstellen, ein Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und damit verfassungswidrig. Zwar besagt Artikel 38 (2) GG: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat", doch sei das in Art. 20 festgelegte Demokratieprinzip im Konfliktfall höherwertig, da dieses als „Staatsfundamentalnorm" selbst mit einer 100%-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht geändert werden kann. Bereits Alt-Bundespräsident Roman Herzog, der frühere Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, hatte für den Fall innerer Widersprüche in der Verfassung diese Argumentation vorgeschlagen.

Position von K.R.Ä.T.Z.Ä.

K.R.Ä.T.Z.Ä. verfolgt neben zukünftigen vor allem gegenwartsbezogene Interessen von Kindern und Jugendlichen: „Schulpolitik z. B. wird derzeit fast ausschließlich aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht, aus Sicht der Lehrer, oder im Rahmen einer konservativen Wertedebatte betrieben. Was fehlt, ist Schulpolitik aus Sicht der am meisten Betroffenen: der Schüler. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche das Wahlrecht. Damit können Politiker sie nicht mehr folgenlos ignorieren."

Bereits 1995 hatten zwei damals 13- und 16-jährige KinderRÄchTsZÄnker mit der selben juristischen Begründung eine Verfassungsbeschwerde wegen Vorenthaltung des Wahlrechts eingereicht. Da sie aber nicht fristgerecht - lange vor der Geburt der Kläger - eingereicht worden sei, war sie nicht zur Verhandlung angenommen worden.

Der darauf folgende Versuch eines 17jährigen, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, war vom Berliner Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt worden.

Über den Beitritt des Deutschen Kinderhilfswerkes zur aktuellen Klage zeigte sich K.R.Ä.T.Z.Ä. erfreut: „Nach und nach verstehen immer mehr Leute, daß unsere Forderung, die Altersgrenze aufzuheben, sinnvoll ist. Aber beim Frauenwahlrecht hat es ja auch eine ganze Weile gedauert."


Weitere Argumente und Informationen zu bisherigen Aktionen von K.R.Ä.T.Z.Ä. , z. B. eine Liste prominenter Unterstützer, finden Sie unter
www.kraetzae.de oder rufen Sie uns an: 030 4479722!

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