Fragen an die Spitzenkandidaten

Kinder haben keine Wahl

Bevor wir die einzelnen Fragen stellten,
beschrieben wir die jeweiligen Realitäten aus unserer Sicht

1. Wahlalter

In der Demokratie gilt das Prinzip, daß alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, das Recht haben müssen, sich durch Wahlen und Abstimmungen am Zustandekommen dieser Entscheidungen zu beteiligen. Menschen aufgrund ihres Alters vom Wahlrecht auszuschließen, ist unzulässig, weil dies der Staatsfundamentalnorm unseres Grundgesetzes Art 20 („alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"), dem Demokratieprinzip: Ein Mensch _ Eine Stimme und dem Repräsentationsgedanken widerspricht. Kriterien wie Reife, Beeinflußbarkeit, Informiertheit sind auch bei Erwachsenen kein Grund, ihnen das Recht zu wählen vorzuenthalten.

Dennoch sind Menschen unter 18 Jahren in Berlin weder auf Landes- noch auf Bezirksebene wahlberechtigt.

2. Schulpflicht

Schulpflicht bedeutet, daß junge Menschen nicht selbst entscheiden dürfen, was sie lernen (Lernpflicht), und wie, wann und wo sie es lernen (Anwesenheitspflicht). In den USA sowie zahlreichen europäischen Ländern wie z.B. Dänemark, Österreich, Frankreich und Großbritannien besteht keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht. Dadurch können Kinder und Jugendliche auch zu Hause bei Eltern oder Verwandten lernen (Homeschooling, Unschooling).

In Berlin hingegen besteht eine 10jährige Schulpflicht. Eltern, deren Kinder ohne Schule lernen, drohen Bußgelder bis zu 5000 DM sowie der Entzug des Sorgerechts.

3. Schulverweigerung

Junge Menschen, die die Schule nicht (mehr) besuchen wollen, haben dafür meist viele Gründe. Trotzdem werden Kinder und Jugendliche immer wieder durch die Polizei aufgegriffen und sogar gegen ihren Willen zurück in die Schule gebracht. Eltern, die den Wunsch der Kinder unterstützen, eine Schule nicht (mehr) besuchen zu wollen, riskieren Sorgerechtsentzug und ein gesetzliches Bußgeld bis zu 5000 DM. In solchen Fällen werden Anträge der betroffenen Eltern auf Befreiung von der Schulpflicht vom Landesschulamt nicht genehmigt. Diese Entscheidung ist keinesfalls das Ergebnis einer Prüfung individueller Bedürfnisse und vorhandener Möglichkeiten für alternative Lernformen, sondern sie wird schlicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Schulpflicht begründet. Eltern und Kinder werden erst dann nicht mehr bedrängt bzw. ihnen wird erst dann geholfen, sobald die Kinder bereit sind, (wieder) zur Schule zu gehen.

4. Wahlfreiheit
innerhalb der Schule

Alle Menschen haben ein angeborenes Lernbedürfnis. Kleinkinder lernen innerhalb kurzer Zeit so komplizierte Dinge wie Laufen und Sprechen und natürlich noch vieles mehr _ völlig ohne Druck und Zwang. Erfolgreiches und langanhaltendes Lernen setzt Interesse, eigene Motivation voraus. Dies kann man nicht verordnen _ nicht dem Einzelnen und schon gar nicht für eine ganze Gruppe. Druck und Zwang mögen zwar für einen kurzen Zeitraum zum „Lernen" bewegen _ wenn auch nur zum Auswendiglernen und weniger zum Begreifen _, bewirken allerdings auch Abwehrreaktionen und eine Abwendung vom Lernen überhaupt.

Dennoch beschränkt sich in der Grundschule und der Mittelstufe die Wahlfreiheit auf die (begrenzte) Auswahl der Fremdsprachen sowie eines Wahlpflichtfaches. In der Oberstufe dürfen Schüler zwar Schwerpunkte setzen und einige Fächer abwählen, müssen aber weiterhin Fächer besuchen, die für sie nicht von Interesse sind. Überhaupt keinen Einfluß haben Schüler darauf, von wem sie unterrichtet werden.

5. Zensuren,
zentrale Abschlußprüfungen

Zensuren und andere nicht vom Schüler angeforderte Bewertungen behindern das Lernen, indem sie die natürliche Motivation (z.B. im Leben zurecht kommen wollen, Neugier) durch eine künstliche Motivation (gute Zensuren, Vermeidung von Bestrafung etc.) ersetzen. Zensuren sagen so gut wie nichts darüber aus, was jemand kann oder weiß. Mit der Zensurengebung haben Lehrer ein Machtinstrument, das ein gleichberechtigtes Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern verhindert. Des weiteren dienen Zensuren der Auslese. Unzählige Freie, Alternativ- und Demokratische Schulen zeigen seit langem, daß weder Zensuren noch andere Bewertungen notwendig sind.

Dennoch können in Berlin ab der 2. Klasse Zensuren vergeben werden. Nach der 4. Klasse sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

6. Schuluniformen

Da Kleidung gerade auch bei Jugendlichen ein Ausdruck ihres Lebensgefühls und ihrer Identität ist, stehen Schuluniformen (genaue Vorschriften, welche Kleidungsstücke erlaubt sind) und Dress Codes (Negativlisten mit verbotenen Kleidungsstücken) im Widerspruch zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Schuluniformen stellen die Loyalität gegenüber der Schule _ in der Schüler sogar gegen ihren Willen anwesend sein müssen _ über die Individualität des einzelnen Schülers. Auch der vielbeklagte Markenklamotten-Terror wird sich in anderer Form fortführen. Nach der Einführung von Einheitskleidung wird eben dann der Schulrucksack, das Handy, das Fahrrad, die Uhr, Schmuck oder was auch immer zum Statussymbol.

Dennoch wird in Berlin seit einiger Zeit die Einführung von Schuluniformen bzw. Kleidervorschriften diskutiert und von einigen Politikern auch aktiv gefordert.

7. Freie Schulwahl

Die schwierigen und langwierigen Genehmigungsverfahren und die viele Jahre ausbleibende Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft verhindern das Entstehen einer vielseitigen Schullandschaft. Der vom Staat erlassene und für alle verbindliche Lehrplan läßt wenig Spielraum zu, Schule grundsätzlich anders zu gestalten. Aus diesem Grund haben Kinder und Eltern kaum die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Schulen zu wählen.

Die Folgen der Entscheidung für eine bestimmte Schule muß außerdem vor allem das jeweilige Kind bzw. der jeweilige Jugendliche tragen. Die Entscheidung den Eltern zu überlassen kann bedeuten, daß die Interessen des Kindes keine Berücksichtigung finden.

Dennoch dürfen sich nur volljährige Schüler unter den bestehenden Angeboten ihre Schule selbst aussuchen. Bei Schülern unter 18 Jahren entscheiden die Eltern.

8. Finanzierung
von Schulen in
freierTrägerschaft

Solange Schulen in freier Trägerschaft (sog. Privatschulen) nicht genauso finanziert werden wie staatliche Schulen, sind sie auf zusätzliche Einnahmen durch Schulgeld angewiesen. Jedoch können es sich nicht alle Familien leisten, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu bezahlen. Und auch wenn eine Familie das Schulgeld aufbringen könnte, ist fraglich, ob sie dazu auch bereit ist. Erst dadurch werden Schulen, die andere Bildungskonzepte verfolgen, z.B. Freie Alternativschulen, zu tendenziell elitären Einrichtungen. Nichtstaatliche Schulen müssen genauso wie staatliche Schulen allen Kindern unentgeltlich offenstehen.

Dennoch erhalten Schulen in freier Trägerschaft in Berlin frühestens drei Jahre nach ihrer Anerkennung staatliche Gelder. Die Finanzierung erfolgt jedoch auch dann nur in Höhe von 97 Prozent der Personalkosten einer entsprechenden öffentlichen Schule. Die sonstigen Kosten für z.B. Miete, Strom und Unterrichtsmaterial werden überhaupt nicht übernommen.

9. Genehmigung einer Schule nach dem Modell der
Sudbury Valley School

Hier folgte die Beschreibung, die wir auf Seite 3 unter dem Titel „Konsequent frei und demokratisch" abgedruckt haben mit dem Zusatz: Anhänger dieses Schulmodells befürchten, daß die Schulverwaltung eine solche Schule in Berlin nicht genehmigen würde.


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