|
Inhalt
Konkrete Bildungsmöglichkeiten
Grundüberlegung
Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien
von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft
muß logischerweise auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage
stellen. Kinder und Jugendliche müssen folglich im Rahmen des
organisatorisch Möglichen selbstbestimmt entscheiden dürfen, was
sie lernen und wo, wann, wie und von wem sie es lernen.
Das derzeitige Schulsystem wird diesem freiheitlich-demokratischen
Anspruch nicht gerecht.
Bestandsaufnahme
Dem jetzigen Schulsystem liegt ein Menschenbild zugrunde, das davon ausgeht,
daß Kinder und Jugendliche noch keine vollwertigen Menschen sind,
daß sie unfähig seien, über ihr Leben selbst zu bestimmen und
deshalb durch Zwang zu ihrem (angeblichen) Glück gebracht werden
müßten. Es wird davon ausgegangen, daß junge Menschen ohne Zwang
nicht oder nur Unnützes lernen würden und sich somit für immer
ihre Zukunft verbauen oder gar zu asozialen oder kriminellen Wesen
verkommen würden.
Entsprechend ist das jetzige Schulsystem von Fremdbestimmung und Bevormundung
geprägt. Kinder und Jugendliche müssen zur Schule gehen, egal
ob sie wollen oder nicht es besteht Schulpflicht. Sie müssen
das lernen, was andere für wichtig und richtig halten, unabhängig
davon, ob sie sich dafür interessieren. Langweiliger Unterricht
ist das übliche, spannender Unterricht eher die Ausnahme. In der
jetzigen Schule müssen junge Menschen stillsitzen und den Mund
halten, es sei denn, sie werden zum Reden aufgefordert. Und sie
müssen von Menschen lernen, die sie vielleicht nicht mögen. Lernen
heißt in deutschen Schulen meist nicht Begreifen und Erfahren,
sondern überwiegend stur Auswendiglernen.
Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist von einem großen Machtgefälle
geprägt. Lehrer dürfen Befehle erteilen, und die Schüler müssen
gehorchen. Möglichkeiten, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren,
gibt es kaum. Mangels schulinterner Gewaltenteilung Beschluß,
Durchführung und Kontrolle liegen in einer Hand bekommt der
Lehrer (fast) immer recht.
Die Bewertung durch Zensuren ist nur scheinbar objektiv. Schüler werden in "gut"
und "schlecht" eingeteilt, in "klug" und "dumm".
Zensuren erzeugen Druck und machen vielen Schülern Angst. "Schlechte"
Schüler fühlen sich oft minderwertig. Außerdem dienen Zensuren
der Machterhaltung des Lehrers immerhin hat er damit ein nicht
zu unterschätzendes Instrumentarium, um Schüler zur Unterordnung
zu bewegen. Weiterhin dienen Zensuren der Auslese. "Gute
Schüler" gibt es im Zensurensystem nur, wenn es auch "schlechte"
gibt. Wenn alle eine "1" haben, ist sie nichts wert.
Daher ist es kein Zufall, daß sich bei mündlichen und schriftlichen
Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Klausuren fast immer
eine "Normalverteilung" der Zensuren einstellt, bei
der immer ein gewisser Anteil der Schüler durchfällt. Ist der
Durchschnitt deutlich besser als 3, war die Arbeit "zu leicht",
d.h. eine vernünftige Selektion war nicht möglich.
Daß Schüler dem Lehrer ständig Sachen erzählen sollen, die dieser längst weiß,
gehört auch zur absurden Schulrealität. Unterricht wird meist
zu einer Art Profilierungsshow, bei der jeder Schüler zeigen soll,
was er kann und daß er besser ist als alle anderen. Gegenseitige
Hilfe unter Schülern ist im Unterricht daher vielfach unerwünscht,
wenn nicht sogar verboten.
Wer nicht bereit ist, sich den undemokratischen Regeln der Schule zu unterwerfen,
muß mit teilweise drastischen Konsequenzen rechnen. Tendentiell
führen diese Maßnahmen nicht dazu, das Ziel der Schule zu erfüllen,
nämlich selbstbestimmte, kreative, weltoffene, tolerante, friedliche
und soziale Mitmenschen "heranzubilden", sondern faktisches
Ergebnis der heutigen Schulen ist überwiegend entweder der sich
fügende, im schlechten Sinn angepaßte, unkreative Kleinbürger,
oder der egoistische, rücksichtslose intolerante Macht- und Ellenbogenmensch.
Im jetzigen Schulsystem kommen junge Menschen praktisch nicht als Subjekte vor,
sondern nur als Objekte staatlichen Handelns. Menschenrechte wie
physische Freiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Recht
auf freie Berufswahl, freie Teilnahme am kulturellen Leben, Religionsfreiheit,
Schutz vor Eingriffen ins Privatleben und sogar Gedankenfreiheit
werden nicht geachtet und für verzichtbar erklärt; sie passen
nicht in das übliche Menschenbild, das Schule von jungen Menschen
hat.
Schule ist derzeit ein Ort, an dem sich die meisten
Kinder und Jugendlichen nicht wohlfühlen.
Viele Menschen glauben, daß das leider so sein muß.
Diese Menschen sind größtenteils nicht böswillig, sondern einfach
uninformiert. Es geht nämlich grundlegend anders.
Über
das Lernen
Druck und Zwang beim Lernen bewirken insgesamt weitaus
mehr Nachteile als Vorteile.
Alle Menschen haben ein angeborenes Lernbedürfnis. Dieses
Bedürfnis zu lernen ist genauso fundamental wie z.B. das Bedürfnis
eines jedes Menschen zu essen und zu trinken. Solange genug Essen
vorrätig ist, wird kein Mensch verhungern, auch wenn man ihn nicht
zum Essen zwingt. Auch kann die Nahrungsaufnahme etwas sehr Angenehmes
sein unter Zwang und bei Androhung harter Strafen schmeckt jedoch
selbst das leckerste Essen nicht. Ähnlich ist es mit dem Lernen.
Kinder sind neugierig und zunächst aufgeschlossen für alles Neue
man könnte auch sagen, sie sind lernhungrig und wissensdurstig.
Gerade kleine Kinder lernen unheimlich viel und zwar ohne Zwang.
Schon Säuglinge erkunden aktiv ihre Umwelt. Innerhalb relativ
kurzer Zeit lernen sie laufen und ihre Muttersprache sprechen.
Sie lernen Spiele, technische Geräte bedienen, Fahrrad fahren
oder auch ein Musikinstrument zu spielen. Kinder lernen ständig
ob es ihnen bewußt ist oder nicht. Bei ihnen findet Lernen mitten
im Leben statt.
Im Alter von sechs Jahren kommen sie dann in die Schule.
Bis dahin haben sie so viele Sachen gelernt ohne staatlichen
Schulzwang. Und je weniger sie von ihren Eltern unter Druck gesetzt
wurden, desto mehr haben sie freiwillig und aus eigenem Antrieb
gelernt. Fast alle Kinder freuen sich darauf, in die Schule zu
kommen, weil sie wissen, daß sie dort neue Sachen lernen können,
die sie bisher nicht kannten. Doch spätestens jetzt wird Lernen
mit meist subtilem Zwang verbunden. Auch vielen Erwachsenen ist
dieser Zwang gar nicht bewußt, da er so alltäglich ist und als
so selbstverständlich gilt, daß man nicht darüber nachdenkt.
Vor allem, wenn sich die Kinder für bestimmte Sachen
nicht interessieren oder zeitweilig oder vorläufig nicht dafür
interessieren, kommen sie immer wieder mit diesem Zwang in Berührung.
Dieser führt nicht nur unmittelbar zu Denkblockaden, sondern auch
zur langanhaltenden Schäden. Der Zwang stellt für den Schüler
eine Bedrohung oder Gefahr dar, die Angst auslöst und seinem Organismus
Aufmerksamkeit abverlangt. Die für Lernerfolg so wichtige Konzentration
auf das zu Lernende wird also zerstört. Außerdem wird beim Lernen
nicht nur das eigentliche Wissen abgespeichert, sondern auch die
Umstände, unter denen man lernt, die Gefühle, die man dabei hat.
Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt dieses unter Angst verursachendem
Zwang mühsam gelernte Wissen wieder hervorholt, kommt das negative
Gefühl von Angst auch wieder hervor. Je stärker und langanhaltender
dieser Zwang ist, desto mehr wendet man sich ab, um nicht an die
erlebte Angst und den Zwang denken zu müssen. Meist ist diese
Abwendung auf bestimmte Themengebiete oder Personen begrenzt,
manchmal betrifft es auch das Lernen allgemein, so daß man geistig
zu macht, sofern man das Stichwort Lernen hört, auch wenn Lernen
noch ganz anders geht als heute in der Schule üblich. Es ist der
Zwang, der Kindern (und auch Erwachsenen) die Freude am Lernen
austreibt. Durch Aufklärung über diese Auswirkungen des Lernzwangs
und durch ausreichend gute Erfahrungen bei selbstbestimmtem Lernen
können diese Schäden und erworbenen Vorurteile jedoch wieder ausgeglichen
werden.
Lernzwang kann auch nicht damit verteidigt werden, daß
Kinder noch nicht wissen würden, welches Wissen sie einmal brauchen
werden. Auch Erwachsene wissen vorher nicht, was sie selbst mal
brauchen. Bei der Fülle an Wissen, die es gibt und die Menge
des Wissens verdoppelt (!) sich ca. alle sechs Jahre ist es
gar nicht möglich, alles auf Vorrat zu lernen. Viele Informationen
sind ohnehin schon nach kurzer Zeit völlig veraltet. Es ist viel
sinnvoller, wenn Menschen das lernen, was sie wichtig finden
bzw. wovon sie denken, daß sie persönlich es brauchen werden.
Und wenn absehbar wird, daß dieses oder jenes Wissen (zum Beispiel
Umgang mit neuer Technik) in Zukunft eine Rolle spielen wird,
so kann man dies dann immer noch lernen, wenn man will. Und so
wie Menschen z.B. über gesunde Ernährung informiert werden, kann
man ihnen auch Hinweise auf allgemein wichtiges Wissen geben,
ohne daß dabei irgendein Zwang ausgeübt würde.
Lernen geschieht sehr erfolgreich und schnell, wenn
man aus eigenem Antrieb lernt. Selbst sehr schwierige und
aufwendige Angelegenheiten bewältigt man dann mit relativer Leichtigkeit
und meist mit großer Effizienz. In heutigen Staatsschulen läßt
sich beobachten, wie langsam und mühselig Schüler Sachen lernen,
die sie nicht aus Interesse, sondern aus Angst vor schlechten
Zensuren und Strafandrohungen lernen. Und nach der Klassenarbeit
oder Klausur vergessen sie den allergrößten Teil wieder.
Die negativen Folgen des Zwangslernens können nicht
mit dem Hinweis auf den Teil des Wissens, der dabei am Ende
trotzdem hängengeblieben ist, geleugnet werden. Auch wenn jemand
sich selbst strenge Regeln setzt (z.B. beim zeitaufwendigen Fremdsprachen-Lernen)
sind diese nicht mit dem hier kritisierten Zwang in der Schule
vergleichbar.
Menschen, die nicht zum Lernen gezwungen werden, lernen
nicht wegen künstlicher Motivation, sondern aufgrund ihrer natürlichen
Neugier (die noch gut erhalten oder wieder hergestellt ist) oder
weil sie es als Grundlage für eine andere Sache brauchen.
Die Behauptung, daß Menschen, die nicht zum Lernen gezwungen
werden, nur faul rumhängen und weitgehend dumm bleiben, ist
in der Praxis längst widerlegt. In Freiheit lernende Menschen
sind sogar aktiver und engagierter als der Durchschnitt. Sie haben
nicht alle das selbe gelernt, und ein Teil weiß sicher genauso
wenig über Atommodelle, den 30jährigen Krieg, die lateinische
Grammatik, Kurvendiskussionen und über Zellteilung wie der heutige
Durchschnittsschüler, aber von den wichtigen Sachen, die in ihrem
Leben eine Rolle spielen, haben sie Ahnung. (Offenbar findet jeder
einzelne, der vor die freie Entscheidung gestellt wird, diese
Sachen so einleuchtend wichtig, daß er sich damit beschäftigt.)
Bisher ist z.B. kein einziger Fall bekannt, in dem ein Kind, das
nicht gezwungen wurde, nicht früher oder später Lesen und Schreiben
gelernt hätte. Demgegenüber gibt es in Deutschland mit
Schulpflicht vier Millionen Menschen über 14 Jahren, die nicht
Lesen und Schreiben können.
Ein Argument gegen selbstbestimmtes Lernen besagt, daß
ohne Lernzwang qualifiziertes Personal für die verschiedenen technischen,
wissenschaftlichen und sozialen Aufgaben fehlen würde. Es ist
gar nicht notwendig und auch heutzutage nicht der Fall , daß
jeder Mensch von allen Themengebieten Ahnung hat. Es reicht immer,
wenn sich ein gewisser Anteil damit auskennt. Dieser Anteil wird
unter den Bedingungen von Lernfreiheit immer ausreichend groß
sein. (Es sei nur einmal auf das Computerwissen hingewiesen, zu
dem ja niemand in der Schule gezwungen wurde.) Das heißt natürlich
nicht, daß jeweils nur so viele das entsprechende Wissen lernen
sollen, wie Wissenschaft, Technik und Wirtschaft brauchen; sondern
es soll nur gezeigt werden, daß es auch gesellschaftlich nichts
schadet, wenn sich nicht alle mit allem auskennen, was so unter
Allgemeinwissen geführt wird.
Schlußfolgerung: Es ist wenig aussichtsreich, jemandem
etwas beibringen zu wollen, für das er sich nicht interessiert.
Da es nicht möglich ist, das Interesse durch Ausüben von Druck
nachhaltig zu steigern, und Druck im Normalfall sogar das Gegenteil
des Gewünschten bewirkt, sollte auf Druck von vornherein verzichtet
werden.
Grundlagen
eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems
Ein freiheitlich-demokratisches Bildungswesen muß auf
diesen Erkenntnissen über das Lernen aufbauen, und es darf die
freie Entfaltung der Persönlichkeit der jungen Menschen nicht
behindern. Außerdem muß selbstverständlich sein, daß niemand benachteiligt
wird, sei es wegen einer Behinderung, seiner wirtschaftlich schlechten
Lage oder anderen Gründen, für die er nichts kann.
Innerhalb der Strukturen des jetzigen Schulsystems lassen
sich diese Ansprüche nicht verwirklichen. Vor allem das Ziel,
daß jeder Schüler auf die Weise lernen kann, die ihm am besten
gefällt, kann in einem zentralistischen Bildungswesen kaum erreicht
werden. Schließlich gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen
davon, wie eine perfekte Bildungseinrichtung/Schule aussieht.
Um allen gerecht werden zu können, muß es deshalb ein vielfältiges
Bildungssystem geben.
Ein Bildungswesen, das die Interessen der Hauptbeteiligten
also der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt,
muß nachfrageorientiert arbeiten. Nur so kann erreicht werden,
daß Kinder und Jugendliche selbst bestimmen, was sie lernen, wie,
wo, wann und von wem sie es lernen. Das staatliche Schulmonopol
muß deshalb abgeschafft werden.
In einem pluralistischen Bildungssystem kann es die
verschiedensten Einrichtungen und Veranstaltungen geben auch
Schulen, die nach dem jetzigen Prinzip funktionieren. Es muß nur
der Grundsatz gelten, daß niemand gezwungen werden darf, eine
bestimmte Einrichtung oder Veranstaltung zu besuchen, mit anderen
Worten: Die Schulpflicht muß wieder aufgehoben werden. Stattdessen
muß jeder junge Mensch ein einklagbares Recht auf Bildung haben.
Der Wegfall der Schulpflicht ist nicht als gesellschaftlicher
Rückschritt zu deuten, sondern als Korrektur einer Entscheidungen,
die erstens auf falschen Annahmen über das Lernen beruht und zweitens
aus einer Zeit stammt, in der Persönlichkeitsentfaltung und Freiheitsrechte
ein Fremdwort waren.
Auch die zur Zeit sehr weitreichenden Kompetenzen des
Staates einfach auf die Eltern zu übertragen wie es in einigen
europäischen Staaten der Fall ist , kommt für eine wirklich freiheitliche
Gesellschaft nicht in Frage. Denn Fremdbestimmung bleibt Fremdbestimmung,
egal von wem sie ausgeübt wird. Wenn die Eltern entscheiden würden,
käme es in einigen Fällen dazu, daß die Kinder gegen ihren Willen
in Schulen landen, die die jetzigen Staatsschulen an Leistungsdruck
und Unterdrückung noch um einiges übertreffen. Verhindert werden
kann dies in einer vielfältigen Bildungslandschaft nur, wenn die
tatsächlich Betroffenen die Schüler sich ihre Schule/Bildungsstätte
selbst aussuchen dürfen. Wenn es Schulen gibt, die intern undemokratisch
organisiert sind, so müssen die Schüler doch wenigstens frei entscheiden
dürfen, ob sie sich dem aussetzen. Es kann schließlich nicht sein,
daß die jungen Menschen von der Willkür bzw. Gnade ihrer Eltern
abhängig sind.
Aufgabe der Eltern wäre es, ihre Kinder bei der Wahl
der Bildungsangebote zu beraten, ihnen mögliche Folgen zu erklären.
Wenn Eltern die Entscheidung ihres Kindes für falsch halten, können
sie versuchen, es zu überzeugen. Zwang ausüben dürften sie nicht
mehr.
Die Aufgabe aller Bildungseinrichtungen wäre es vor
allem, die natürliche Lernfreude nicht zu zerstören, sondern zu
erhalten. Entsprechend den obigen lerntheoretischen Erkenntnissen
muß die grundsätzliche Abwesenheit von Zwang für Kinder jeden
Alters gleichermaßen gelten. Ein wichtiges Merkmal eines solchen
Bildungssystems ist die Aufhebung der Alterstrennung. Kinder ganz
verschiedenen Alters sollen die Möglichkeit haben, mit- und voneinander
zu lernen, wenn sie dies wollen.
Aufgaben
des Staates
Die Aufhebung des staatlichen Schulmonopols entläßt
den Staat übrigens nicht aus der Verantwortung. Das Recht auf
Bildung zu garantieren und also auch finanziell abzusichern, bleibt
Aufgabe des Staates. Träger von Bildungseinrichtungen können aber
neben dem Staat verstärkt auch Initiativen und Vereine sein. Diese
arbeiten dann als non-profit-organisations, dürfen also durch
den Betrieb einer Bildungseinrichtung keinen Gewinn machen.
Zur Dezentralisierung des Bildungswesens gehört natürlich
auch, daß die Bildungseinrichtungen ihre eigenen Angelegenheiten
selbst regeln. Dazu zählen unter anderem die Einstellung von Lehrern
und sonstigem Personal sowie die Anschaffung neuer Ausstattung
und die sonstige Verwendung der Gelder.
Eine weitere Aufgabe des Staates oder eines gewählten
Bildungskontrollrates wäre es, den Überblick über die aktuell
bestehenden Bildungsangebote zu haben. Eine Liste dieser Bildungsangebote
kann so auch Schülern helfen, sich für eine Einrichtung zu entscheiden.
Zudem können Schulen/Bildungseinrichtungen sich dadurch untereinander
einfacher vernetzen.
Auf der Grundlage dieser Listen kann die Kontrollinstitution
feststellen, ob die Angebote der Nachfrage entsprechen. Sollten
einzelne Gegenden oder Themengebiete unterversorgt sein, wird
der Staat verpflichtet, solche Angebote in hinreichender Anzahl
einzurichten bzw. entsprechende Förderungen vorzunehmen.
Existenzberechtigung
staatlicher Schulen
Die Aufhebung des staatlichen Schulmonopols muß nicht
bedeuten, daß es keine staatlichen Schulen mehr gibt, sondern
nur, daß nicht-staatliche Schulen keine Besonderheit mehr sind.
Wenn die staatlichen Schulen daran nicht zugrunde gehen wollen,
müssen sie sich grundlegend ändern. Und es spricht wenig dafür,
auf Änderungen an Staatsschulen zu verzichten und zu warten, bis
sich jeder Schüler Alternativen gesucht hat.
Für die Beibehaltung von (reformierten) Staatsschulen
spricht auch, daß die neugebildeten Bildungseinrichtungen zunächst
von ihrer Anzahl her nicht in der Lage sein werden, sämtliche
staatlichen Schulen zu ersetzen. Und auch wenn es insgesamt genug
nicht-staatliche Schulen geben sollte, ist fraglich, wieviele
davon tatsächlich selbstbestimmtes Lernen ermöglichen. Es wäre
z.B. vorstellbar, daß zwar zahlreiche Eltern und bisherige Lehrer
aus allgemeinem Engagement Schulen gründen, dort aber nur ihre
eigenen pädagogischen Vorstellungen durchsetzen wollen, statt
die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu achten, so daß das
Interesse der Schüler an freiheitlich-demokratischen Bildungseinrichtungen
insgesamt nicht abgedeckt wäre.
Im Laufe der Zeit wird sich ein sinnvolles Verhältnis
von staatlichen und nicht-staatlichen Schulen einstellen. Wie
groß der Anteil staatlicher Einrichtungen am Ende sein wird, wird
man ja sehen.
Darüber, wie reformierte Staatsschulen aussehen können,
gibt es verschiedene Ansichten. Die beiden nachfolgend beschriebenen
Schultypen zumindest, die sich gegenseitig ergänzen und zeitgleich
in Anspruch genommen werden können, scheinen die Anforderungen
von Demokratie und selbstbestimmtem Lernen besonders gut zu erfüllen.
Im ersten Typ Schule findet Lernen in einer sehr lebensnahen
Umgebung und ohne Lehrplan statt. Der zweite Typ wird von einem
umfassenden Angebot von Kursen, Vorlesungen und Veranstaltungen
geprägt.
Wenn sich diese Schultypen in einer Versuchsphase als
sinnvoll erweisen, wird der Staat eine der Nachfrage entsprechende
Anzahl einrichten.
Konkrete
Bildungsmöglichkeiten
Schultyp
1: Sudbury Schools
Vor allem der erste Schultyp, der hier im folgenden
beschrieben werden soll, klingt utopisch, aber er ist es nicht.
Weltweit, auf vier Kontinenten, gibt es bereits Schulen, die so
funktionieren. Die älteste dieser Schulen, die Sudbury Valley
School in Framingham (Massachusetts, USA), existiert schon seit
über 30 Jahren. Und immer wieder aufs Neue zeigt sich, daß Lernen
so tatsächlich funktioniert und effektiv ist. Die Sudbury Valley
School ist ein wahres Erfolgsmodell, das nun hier als staatliches
Bildungsangebot in Serie gehen könnte.
ALLGEMEINES
Diese Schule umfaßt etwa 40 bis 80 Schüler und drei
bis sechs Lehrer. Die jüngsten Schüler sind etwa vier Jahre alt,
die ältesten ungefähr 20. Das Eintrittsalter variiert von Person
zu Person, aber grundsätzlich ist es nie zu spät, Schüler dieser
Schule zu werden, und aufhören kann man natürlich auch zu jeder
Zeit.
Die Schüler können den ganzen Tag über tun und lassen,
was sie wollen, sofern sie dabei niemand anderes stören. Sie können
die Schule und das Schulgelände jederzeit verlassen, da es keine
Anwesenheitspflicht gibt. Es gibt keine Pflichtveranstaltungen,
höchstens gegenseitige freiwillige Vereinbarungen zwischen Lehrern
und Schülern, auch untereinander.
Schüler und Lehrer sind völlig gleichberechtigt. Die
Schüler duzen die Lehrer und reden sie mit dem Vornamen an, und
umgekehrt ist es natürlich genauso. Die Beziehungen zwischen den
Schülern und den Lehrern unterscheiden sich kaum von den Beziehungen
der Schüler untereinander. Die Atmosphäre in der Schule ist locker
und familiär.
Die Schüler werden nicht nach dem Alter getrennt. Klassen
gibt es nicht. Freundschaften und Interessengemeinschaften wie
Lerngruppen entstehen über Altersunterschiede hinweg.
LERNFORMEN
Unterricht im herkömmlichen Sinne ist die Ausnahme und
kommt nur zustande, wenn Schüler dies ausdrücklich wünschen. Lernen
ist voll im Leben integriert. Daß die Schule ein Lebensort ist,
zeigt sich auch daran, daß sie ähnlich wie eine große Wohnung
eingerichtet ist. Klassenräume gibt es nicht.
Einige sitzen still irgendwo in der Gegend und lesen
ein Buch, andere unterhalten sich oder diskutieren über irgend
etwas und noch andere spielen, machen Sport, surfen im Internet,
lesen Zeitung, zeichnen, machen Musik, träumen, usw. Lernen ist
einfach nicht vom sonstigen Leben getrennt. Irgendeine Sache klappt
nicht so, wie man es sich gedacht hatte, also überlegt man, wie
man das Problem lösen kann. Man will irgendwas wissen, also versucht
man, es herauszufinden. Manche Sachen probiert man einfach aus,
andere läßt man sich von jemandem erklären. Einen Teil lernt man
dadurch, daß man Erwachsenen zusieht, wie sie eine Sache tun,
oder dadurch, daß man es mit ihnen zusammen tut. Aber das meiste,
was man lernt, lernt man von anderen Kindern; und es hat mit dem
Leben zu tun wie man lebt und wie Sachen passieren. Das meiste
kommt vom Herumsitzen und Reden: ein Gedanke kommt auf und entwickelt
sich von sich aus weiter. Oft ist einem gar nicht bewußt, daß
man lernt. Lernen passiert ganz natürlich, wie atmen auch. Hier
wird nicht Zeit abgesessen, sondern hier findet aktives Leben
statt.
Daß es in so einer Schule keinen Lehrplan gibt, ist
klar. Jeder beschäftigt sich damit, wofür er sich interessiert.
Niemand kann einen anderen zum Lernen zwingen.
Die Lehrer drängen sich nicht auf, sondern stehen zur
Verfügung. Falls gerade kein Schüler ihre Mitarbeit benötigt,
kümmern sie sich z.B. um Verwaltungsarbeit oder gehen ihren eigenen
Interessen nach.
Zensuren oder andere vergleichbare Bewertungen gibt
es natürlich nicht. Wer eine Rückmeldung über seine Fähigkeiten
haben will, kann einen Lehrer oder andere Schüler um eine Einschätzung
bitten. Wer will, kann sich auch freiwilligen Tests unterziehen,
die dann nur dem Schüler zur Information dienen, zu mehr nicht.
Im Laufe der Zeit entwickeln die Schüler spezielle Interessen,
denen sie sehr ausgiebig nachgehen, zum Beispiel Musikinstrumente
spielen, Computer programmieren, Latein lernen, Philosophie, höhere
Mathematik, Quantenphysik, Chemie, Genetik, usw. Meistens beschäftigen
sie sich mit diesen Sachen nicht deshalb, weil sie in ihrem Leben
eine Rolle spielen würden, sondern weil sie sich selbst herausfordern
wollen. Die Schüler tun überwiegend nicht die Sachen, die ihnen
leicht fallen, sondern gerade die, die ihnen schwer fallen. Sie
sind sich ihrer Stärken und Schwächen sehr bewußt und arbeiten
hart an Letzteren. Und wenn sie etwas nicht auf Anhieb schaffen,
versuchen sie es eben nochmal und nochmal, bis sie ihr Ziel erreicht
haben. Sie erreichen Höchstleistungen, die nicht durch Drill und
Zwang, sondern nur durch Freiwilligkeit erreicht werden können.
ORGANISATION
Auch an einer mit 40 bis 80 Schülern eher kleinen Schule
gibt es Entscheidungen zu fällen. Und in einer demokratischen
Schule werden Entscheidungen nicht von von oben gefällt, sondern
auf demokratische Weise getroffen. Alle Angelegenheiten werden
auf der wöchentlichen Vollversammlung (VV) geregelt, bei der jeder
Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat (Schülervertretung im
klassischen Sinne ist innerhalb dieser Schule damit weitgehend
überflüssig). Auf der VV werden neben Alltagssachen auch Entscheidungen
getroffen über Anschaffungen und andere Geldausgaben, über die
Einstellung von Lehrern, die Benutzung von technischen Geräten,
die Hausordnung und die Zuständigkeiten für Verwaltungssachen.
VVs, auf denen über Angelegenheiten großer Tragweite diskutiert
und entschieden werden soll, werden besonders angekündigt. Die
Teilnahme an den VVs ist keine Pflicht, aber wer fehlt, kann weder
seine Ansichten einbringen noch mitbestimmen.
Die VV kann sich darauf einigen, daß für bestimmte Angelegenheiten
gesonderte Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die z.B. Vorschläge
für die Verwendung des Geldes erarbeiten und diese dann der VV
zur Abstimmung vorlegen.
Eltern können sich mit ihren Ideen einbringen und der
Schule als Berater zur Seite stehen. Unmittelbare Mitbestimmung
ist für die Eltern nicht vorgesehen, da sie nicht direkt von den
Entscheidungen betroffen sind.
Eine faire Justiz gehört nicht nur zu einem freiheitlich-demokratischen
Staat, sondern auch zu einer ebenso verfaßten Schule. Beschwerden
über die Verletzung von Regeln werden von einem Justizkomitee
untersucht, das manchmal auch Strafen ausspricht. Das Justizkomitee
besteht z.B. aus acht Leuten; zu zwei direkt gewählten Leuten
kommen fünf zufällig ausgewählte Schüler und ein Lehrer. Die Besetzung
des Justizkomitees kann z.B. monatlich neu bestimmt werden und
wird grundsätzlich auf der VV beschlossen.
Wenn das Justizkommittee jemanden für schuldig hält
und er sich nicht schuldig bekennt, gibt es eine Verhandlung.
Wenn sich eine Person schuldig bekennt oder ihre Schuld nachgewiesen
wurde, wird diese Person vom Justizkommittee verurteilt. Urteile,
die von dem Beklagten (oder anderen) als unfair empfunden werden,
können auf der VV eingebracht werden. Diese Regeln gelten für
Schüler und Lehrer gleichermaßen, so daß nicht nur Schüler, sondern
auch Lehrer sich vor den anderen verantworten müssen.
AUSSTATTUNG
Damit eine Bildungseinrichtung vernünftig funktioniert,
muß sie auch sinnvoll ausgestattet sein. Dazu zählt z.B. genügend
Platz für alle Leute, so daß man sich bei Bedarf aus dem Weg gehen
und sich zurückziehen kann. Zu einer sinnvollen Ausstattung zählen
vor allem auch vielfältige Materialien, mit denen die Schüler
die Sachen, die sie wissen wollen, herausfinden können. Solche
Materialien sind nicht nur Bücher und Kopiervorlagen, sondern
auch Videos, CD-ROMs und genügend Internetzugänge. Zudem braucht
man Computer mit aktueller Software, Möglichkeiten selbst Musik
zu machen, verschiedenste Spiele und praktische Werkstätten für
z.B. Holz- und Keramikarbeiten, Möglichkeiten für sportliche Betätigung,
Chemie- und Biolabor, Dunkelkammer, usw. Da wahrscheinlich nicht
jede Schule alle dieser Ausstattungsbestandteile hat, entsteht
eine Kooperation mit anderen Einrichtungen.
SONSTIGES
Die Schule und ihre Infrastruktur können den Schülern
und Lehrern auch weit über die Öffnungszeiten von derzeitigen
Staatsschulen hinaus zur Verfügung stehen, z.B. von 7 20 Uhr
oder auch am Wochenende und in der Ferienzeit. Da es keinen Unterricht
im klassischen Sinne gibt, kann man auch keinen Unterrichtsstoff
verpassen, wenn man nicht die gesamte Zeit in der Schule verbringt.
Es ist also auch überhaupt kein Problem, wenn Schüler außerhalb
der eigentlichen Ferienzeiten, die nur in anderen Schulen eine
Rolle spielen, verreisen oder vormittags private Erledigungen
machen, einkaufen gehen oder einfach nur ausschlafen.
Da diese Schulen nur relativ wenige Schüler umfassen,
entstehen einfacher soziale Bindungen, weil sich fast alle untereinander
kennen und wesentlich mehr miteinander machen als in heutigen
Staatsschulen.
Eine weitere Folge der geringen Schülerzahl pro Schule
ist, daß es viel mehr einzelne Schulen gibt, die entsprechend
dezentral verteilt sind, was einen kürzeren Schulweg mit sich
bringt.
Wie oben schon erwähnt, gibt es solche Schulen wirklich,
an denen keinerlei Druck ausgeübt wird und an der Schüler tatsächlich
tun und lassen können, was sie wollen und die Schüler sind in
jeder Hinsicht außerordentlich erfolgreich. (Wers nicht glaubt,
kann alles unter www.sudval.org nachlesen.)
Schultyp
2
Der zweite Typ staatlicher Schulen erinnert durchaus
an Schulen im üblichen Sinne, mehr jedoch an Universitäten. Im
wesentlichen besteht er aus einem System projekt- bzw. themenbezogener
Kurse.
Auch an diesem Typ Schule gilt die grundsätzliche Abwesenheit
von Zwang. Es gibt keinen einzigen Kurs, den ein Kind oder Jugendlicher
gezwungen wäre zu besuchen. Die Kurse verstehen sich also lediglich
als Angebot.
In diesen Kursen wird so ziemlich alles angeboten, was
von Interesse sein könnte, von Lesen und Schreiben lernen über
Funktionsweise eines Kernkraftwerkes bis hinzu Japanisch und Integration
von gebrochenrationalen Funktionen. Auch in der herkömmlichen
Schule eher unübliche Themen wie z.B. Recht, Philosophie, Meteorologie,
Astronomie, Ökologie, Landwirtschaft, Tischlern, Psychologie,
Wirtschaft, Telekommunikationswesen, Journalismus und Fotografie
werden angeboten. Diese Kurse müssen nicht alle tatsächlich stattfinden,
aber eingerichtet werden können, wenn Leute etwas darüber wissen
wollen. Da fast zwangsläufig nicht alle Sachen, wofür sich die
Schüler interessieren, im Grundangebot der Schule enthalten sind,
können die Schüler weitere Kurse vorschlagen, für die dann jemand
gesucht wird, der sie anbietet. Und andersherum kann jeder selbst
Kurse anbieten, wenn er glaubt, daß es Interessenten dafür gibt.
Da die Kurse oftmals nur ein bestimmtes Thema umfassen,
dauern sie oft nur wenige Wochen. Andere Kurse, z.B. Sprachen
werden, halbjahresweise angeboten.
Hat man sich für einen Kurs eingeschrieben, so ist man
falls nicht anders vereinbart verpflichtet, tatsächlich teilzunehmen,
damit man nach mehrmaligem Fehlen nicht durch ständiges Nachfragen
andere beim Lernen stört. Es kann vereinbart werden, daß Kursteilnehmer,
die häufig ohne wichtigen Grund fehlen und dadurch die anderen
beeinträchtigen, aus diesem konkreten Kurs ausgeschlossen werden
können. In Einzelfällen kann sich ein Schüler natürlich mit Mitschülern
und Lehrer darauf einigen, hin und wieder nicht anwesend zu sein,
um andere für ihn wichtige Sachen zu tun.
Grundsätzlich hat jeder Schüler das Recht, jeden Kurs
abzubrechen, ihn also nicht weiter zu besuchen. Er kann den Kurs
dann in einem späteren Halbjahr erneut belegen, wenn er möchte.
Dadurch, daß sich immer nur einigermaßen Interessierte
in einen Kurs einschreiben, gibt es kaum Störer und es herrscht
eine produktivere Arbeits- und Lernatmosphäre.
Auch an diesem Typ Schule gibt es keine Trennung der
Schüler nach ihrem Alter. Das ist auch deshalb notwendig, weil
es sich ja um freiwillige, nachfrageorientierte Lerngruppen handelt
und das Interesse für ein bestimmtes Thema nicht bei jedem zum
gleichen Lebenszeitpunkt aufkommt.
Bei zahlreichen Kursen muß man, um teilnehmen zu können,
nachweisen, daß man über die dafür notwendigen Grundlagen verfügt.
Wer z.B. einen der Physikkurse wählen will, muß von gewissen mathematischen
Grundlagen eine Ahnung haben. Daß heißt nicht, daß er zuvor einen
Mathekurs besucht haben muß, sondern nur, daß er sich damit hinreichend
auskennen muß. Wann, wo, wie und von wem er sich geeignete Grundlagen
aneignet, entscheidet jeder selbst.
Informationen darüber, welches diese notwendigen Grundlagen
sind, müssen allen Schülern ohne nennenswerte Hürden zugänglich
sein. Zudem muß es von möglichst allen Kursen Inhaltsbeschreibungen
geben, damit Interessierte im Voraus wissen, was sie etwa erwartet.
Auch Unentschlossenen kann so die Entscheidung einfacher gemacht
werden.
Die konkreten Arbeitsweisen dürften in den meisten Kursen
erheblich von heutigen Formen (Lehrer steht vorne und erteilt
Anweisungen) abweichen. Darüber, wie diese Arbeitsweisen dann
konkret aussehen, einigen sich Schüler und Lehrer innerhalb ihres
Kurses.
Zensuren gibt es nicht. So etwas wie Sitzenbleiben gibt
es auch nicht. Es kann aber sein, daß ein Schüler die Anforderungen
für einen weiterführenden Kurs nicht erfüllt und sich deshalb
entscheidet, den Vorgängerkurs noch einmal zu besuchen. In diesem
Fall wiederholt er nur diesen einen Kurs und nicht alle Kurse
des letzten Jahres.
Natürlich gilt auch in diesem Typ Schule, daß die Lehrer
keine Machtmittel haben, mit denen sie die Kinder erpressen könnten.
Unabhängig von ihrem Alter sind alle an der Schule beteiligten
Personen gleichberechtigt. So muß es auch keine große Ausnahme
sein, daß sich die üblichen Rollenverhältnisse vertauschen, daß
es also Kinder und Jugendliche gibt, die Kurse leiten und daß
es Lehrer gibt, die sich in solchen von jungen Menschen geleiteten
Kursen weiterbilden, beispielsweise über neue Computerprogramme
oder Fremdsprachen.
Es kann übrigens auch Kurse geben, die aus losen Vortrags-
oder Veranstaltungsreihen bestehen. Bei Bedarf sind Honorarkräfte
oder Referenten anzufragen.
Um den Schulablauf organisatorisch einfacher und übersichtlicher
zu machen, wird das Prinzip der jetzigen Stundenpläne grundlegend
umgestaltet. Man hat am Tag nicht mehr bis zu sieben verschiedene
Kurse, sondern im Normalfall höchstens zwei. Der eine Kurs findet
am Vormittag, der andere am frühen Nachmittag statt. Auf diese
Weise muß man sich auch nicht alle 45 Minuten auf ein anderes
Thema einstellen, was die Sache sowohl für Schüler als auch für
Lehrer erleichtert. Darüber, wie lange eine Unterrichtseinheit
genau dauert und ob es zwischendurch eine Pause gibt, einigen
sich die Kursteilnehmer untereinander entweder einmal grundsätzlich
oder jede Woche neu. Da es bestimmte Kurse (zu wenig nachgefragten
Themen) nicht an allen Schulen geben kann, ist eine Abstimmung
der Kurszeiten unter den Schulen notwendig, so daß Interessierte
auch Angebote anderer Schulen wahrnehmen können. Der Vormittagskurs
könnte pauschal innerhalb der Zeit von z.B. 9.30 bis 12.30 Uhr
stattfinden, der Nachmittagskurs zwischen 13 und 16 Uhr. Denkbar
sind auch Kurse und Veranstaltungen am Abend. Wieviele junge Menschen
an Abendveranstaltungen interessiert sind, wird sich zeigen.
Analog zu dem als erstes beschriebenen Schultyp werden
Entscheidungen auch hier in Vollversammlungen gefällt, in denen
jeder Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat. Auch das Justizsystem
wird vom ersten Schultyp übernommen.
Insgesamt erfüllt dieser Schultyp in vollem Maße die
Anforderung, daß die Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen
geachtet werden und Lernen selbstbestimmt ist.
Die Schule ist zwar insgesamt so organisiert, daß man
seine Bildung im Prinzip fast ausschließlich von dort beziehen
kann, aber die meisten Schüler werden diese Schule nur teilweise
nutzen und ihr restliches Wissen und Können aus anderen Quellen
beziehen. Es ist vor allem wahrscheinlich, daß Schüler von Sudbury
Schools einzelne Angebote der kursorientierten Schulen in Anspruch
nehmen.
andere
Schulen
Neben diesen staatlichen Angeboten wird noch eine mehr
oder weniger große Anzahl an nicht-staatlichen Schulen entstehen.
Das können Schulen sein, die z.B. eine Mischung aus den beiden
beschriebenen Schultypen sind, aber auch Schulen, die wie jetzige
Staatsschulen funktionieren, katholische Internate, autoritäre
Eliteanstalten, jetzige und sonstige Alternativschulen. Auch die
kritikwürdigsten Schulen kann es geben, solange sichergestellt
werden kann, daß es die freie Entscheidung des Kindes bzw. Jugendlichen
ist, sich dem auszusetzen. Dauerhaft wird es letztendlich nur
Schulen geben, die den Schülern auch gefallen, sonst würden sie
ja nicht mehr hingehen und diese Schulen würden schließen.
weitere
Bildungsmöglichkeiten
Schulen sind bei weitem nicht die einzigen Möglichkeiten,
zu Bildung zu kommen. Eine meist sehr angenehme Variante ist Verreisen.
Fahrten kann es aus ganz verschiedenen Anlässen und mit ganz verschiedenen
Zielstellungen geben. Man kann sowohl zu einer Computermesse fahren,
als auch Vulkane und Geysire in Island kennenlernen, Ausgrabungsstätten
besuchen, Bergsteigen, mit anderen Kulturen zu tun haben und Fremdsprachen
sprechen, z.B. wenn man in Gastfamilien wohnt. Solche Fahrten
können sich auf ein bestimmtes Thema konzentrieren oder auf mehrere
Themen oder auf gar keines. Einfach Spaß zu haben und etwas zu
unternehmen, ist auch ein Motiv. Jedenfalls lernt man bei so einer
Fahrt zahlreiche Sachen, die mit dem Leben zu tun haben. Eine
gewisse Grundunordnung, Organisationsschwierigkeiten, Bahnstreiks
usw. machen die Angelegenheit noch spannender.
Grundsätzlich sollte jedes Bildungssystem den Anspruch
haben, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, sich in der
Erwachsenenwelt zurechtzufinden. Auf einen der wichtigsten Aspekte
des Erwachsenenlebens, sollten sich junge Menschen besser als
bisher vorbereiten können: auf das Erwerbsarbeiten. Dazu gehört
nicht nur, ihnen das Wirtschaftssystem samt Ursachen und Folgen
zu erklären, sondern auch, ihnen entsprechende praktische Erfahrungen
zu ermöglichen. Junge Menschen sollten (auf selbstverständlich
freiwilliger Basis) Betriebspraktika machen, aber auch selbst
unternehmerisch aktiv werden können. Bei all den Angelegenheiten,
die beim Aufbau und Betrieb eines kleinen Unternehmens zu beachten
sind, können junge Menschen viel lernen und Erfahrungen machen,
die an Schulen bisher nicht möglich sind.
Weitere Möglichkeiten für Bildungsangebote sind die
verschiedenen Medien.
So gibt es schon seit langem (neben Nachrichtensendungen
und Reportagen) Bildungsfernsehen und seriöse Wissensvermittlungssendungen.
Diese Angebote sollten inhaltlich verbessert und thematisch ausgeweitet
werden. Ein gesonderter Bildungskanal kann entstehen.
Besonders geeignet für Informationsbeschaffungen ist
das Internet. Zu praktisch allen Themen findet man dort etwas.
Als Ergänzung kann es noch ein umfassendes staatliches Bildungsangebot
geben. So können auch Informationen zu Themen angeboten werden,
für die sich jeweils nur ein sehr kleiner Teil interessiert, so
daß an kaum einer Schule ein Kurs dazu zustandekommt.
Ähnliches wie für das Internet gilt für Zeitschriften.
Es könnte vom Bildungsministerium (oder in dessen Auftrag) herausgegebene
Allgemeinbildungs- und Fachzeitschriften oder -magazine geben.
Diese wären eine Alternative zu herkömmlichen Lehrbüchern, vor
allem wären sie immer ziemlich aktuell.
Zu guter Letzt findet Lernen auch ohne staatliche Organisation
und außerhalb von Bildungseinrichtungen statt. Bei einer besonderen
Variante, dem Homeschooling (Hausunterricht), werden die Kinder
zu Hause von Eltern oder Verwandten nach eigenen (oder früheren,
vom Staat abgeguckten) Lehrplänen unterrichtet. Dabei muß sichergestellt
werden können, daß niemand zum Unterricht gezwungen wird.
Außerdem gibt es noch unschooling, was bedeutet, daß
die betreffenden Kinder gar keine Bildungseinrichtung besuchen
und auch nicht gezielt von den Eltern unterrichtet werden, sondern
einfach so vor sich hin leben und aus dem Leben heraus lernen.
Diese Variante ist in Deutschland zur Zeit ausschließlich bei
kleineren Kindern anzutreffen, ist aber dann sehr effektiv, wenn
die Kinder tatsächlich ihren Interessen folgen dürfen. Unschooling
hat viel Ähnlichkeit mit dem Sudbury-Schultyp, allerdings kommt
man evtl. weniger mit anderen Kindern und Jugendlichen in Kontakt.
Viele Sachen lernt man tatsächlich in Alltagssituationen
und ohne, daß man sie konkret vorhersehen könnte. Und wenn man
sich anguckt, wieviel man von dem in Zwangsschulen Gelernten letztendlich
wieder vergißt, stellt man fest, daß man gerade auch heutzutage
das meiste außerhalb der Schule lernt.
Es ist anzunehmen, daß die wenigsten Kinder oder Jugendlichen
ausschließlich eine der genannten Möglichkeiten nutzen werden.
Selbstverständlich können all diese Bildungsformen in die oben
beschriebenen Schulen eingebaut bzw. durch sie unterstützt werden.
Damit wären die konkreten Bildungsmöglichkeiten im Überblick
dargestellt; bleiben noch einige organisatorische Angelegenheiten
zu klären.
Organisatorische
Fragen
Abschlüsse
Wenn es keine Zensuren gibt, stellt sich die Frage nach
den Schulabschlüssen. Heutzutage sind Schulabschlüsse sowohl bedeutsam,
wenn es um Bewerbungen um Arbeitsplätze geht, als auch wenn es
um den Zugang zur Universität geht.
Schulabschlüsse spiegeln und auch das nur im Idealfall
einen abrufbaren Wissensstand zum Ende der Schullaufbahn wieder.
Damit verlieren sie im Laufe der Zeit aber immer mehr an Aussagekraft,
da Wissen von damals bereits in Vergessenheit geraten sein kann
und neu erworbenes Wissen unberücksichtigt bleibt. Ein pauschaler
Schulabschluß sagt kaum etwas darüber aus, ob man bestimmtes Wissen
bzw. bestimmte Fähigkeiten hat. Genauso wenig sagt das Fehlen
eines konkreten Schulabschlusses aus.
Eine Alternative zu Schulabschlüssen und Abschlußprüfungen
wären Aufnahmeprüfungen. Mit diesen können auch Arbeitgeber besser
herausfinden, ob das tatsächlich benötigte Wissen für eine bestimmte
Angelegenheit vorhanden ist. Aufnahme-, Zugangs- oder Eignungsprüfungen
sind immer aktueller und bedarfsgerechter als Schulzeugnisse.
Schon heute spielt das Zeugnis in den Augen vieler Chefs kaum
noch eine Rolle.
Und auch für ein normales Universitätsstudium macht
das Abitur als Bedingung kaum einen Sinn. Jemand, der nicht weiß,
wie man die Fläche unter einer Cosinus-Funktion berechnet, ist
doch nicht automatisch unfähig zu studieren. Statt des Abiturs
sollte es nach Studienrichtungen differenzierte Zugangsprüfungen
geben. Durch diese Zugangsprüfungen sollen nur wichtige Grundlagen
garantiert werden. Über die Zugangsbedingungen müssen sich Interessierte
ohne großen Aufwand informieren können (wie auch bei den kursorientierten
Schulen). Wenn sich jemand selbst überschätzt und mit dem Studium
nicht klarkommt, kann er ja immer noch damit aufhören. Durch diese
Art der Regelung könnten Menschen unabhängig von Schulabschlüssen
studieren.
Da nicht davon auszugehen ist, daß diese Regelung in
allen Bundesländern gleichzeitig eingeführt wird, muß es Übergangsregeln
geben. Wer in einem anderen Bundesland studieren will, wird dazu
also vorerst weiterhin das Abitur brauchen. Deshalb besteht für
die interessierten Schüler die Möglichkeit, besondere Kurse zu
belegen, die zum Abitur führen. Welche Anforderungen erfüllt werden
müssen, damit das Abitur in allen anderen Bundesländern anerkannt
wird, hängt von diesen anderen Bundesländern ab.
Durchlässigkeit
Des weiteren stellt sich die Frage der Durchlässigkeit,
also inwieweit es möglich ist, von einem Schultyp auf einen anderen
zu wechseln. Wie schon oben beschrieben, ist ja ohnehin eine enge
Kooperation der beiden Staatsschultypen vorgesehen. Daher sind
sie in sehr hohem Maße durchlässig. Schüler, die von einer nicht-staatlichen
Bildungseinrichtung kommen, können sich ebenfalls in die staatlichen
Schulen integrieren, da keine prinzipiellen Voraussetzungen seitens
der Schüler notwendig sind. Inwieweit es Probleme gibt, wenn Schüler
von staatlichen auf private Schulen wechseln wollen, hängt im
wesentlichen von den Kriterien der privaten Schulen ab. Wenn solch
ein Wechsel etwas längerfristiger geplant wird, hat der Schüler
genügend Zeit, um sich auf die Anforderungen seiner zukünftigen
Schule, also z.B. das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, vorzubereiten.
Ländliche
Gegenden
In ländlichen Gegenden ist die Auswahl wegen der geringen
Besiedlungsdichte geringer als in Städten. Wenn sich der Trend
zu kleinen Schulen bestätigt, besteht aber auch auf dem Land eine
Chance für Vielfalt. Schlimmer als bisher wird es zumindest nicht
werden. Um die strukturellen Nachteile von Dorfschulen zu vermindern,
könnte das Land besondere Zuschüsse oder Zusatzförderungen vergeben.
Ferienzeiten
An den Ferienzeiten muß eigentlich nicht viel geändert
werden. Sie erhalten aber mehr den Charakter von Empfehlungen,
um z.B. den Urlaub besser planen zu können. Man kann darüber nachdenken,
ob die Sommerferien auf zwei Monate ausgeweitet werden sollten,
die Winterferien nicht Anfang sondern Mitte Februar beginnen und
ob es auch in Berlin Pfingstferien geben sollte. Man könnte noch
überlegen, wie man mit der Tatsache umgeht, daß mehrere Ferien
an christlichen Festen orientiert sind, aber ein Teil der Schüler
z.B. moslemischen oder jüdischen Glaubens ist. Die Ferienzeiten
sind ohnehin nur in den kursorientierten Staatsschulen und einem
Teil der nicht-staatlichen Schulen von Bedeutung.
Mitbestimmung
Neben der Mitbestimmung innerhalb der jeweiligen Schule
ist die demokratische Beeinflussung des Bildungssystems auch auf
höherer Ebene vorzusehen. Üblicherweise sind dies die kommunale
und die Landesebene. Die kommunale Ebene muß dabei nicht den Kommunen,
Landkreisen oder Stadtbezirken entsprechen, wenn deren Größe nicht
sinnvoll erscheint. In Berlin z.B. könnte sich diese kommunale
Ebene an den Landtagswahlkreisen orientieren, die ca. 6 000
Schüler umfassen.
Anders als bisher würden die Vertretungen direkt von
den Schülern gewählt. Schüler mit ähnlichen Vorstellungen schließen
sich in Listen zusammen. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht.
Die Vertretungen bestehen aus ca. 20 Schülern. Mitglieder der
Landesschülervertretung müssen nicht mehr gleichzeitig auch Mitglieder
der kommunalen Schülervertretung sein. Damit die Schüler auch
wissen, was sie wählen, erhalten die Kandidaten umfassend die
Möglichkeit, sich und ihre Ideen vorzustellen.
Die Vertretungen sind verpflichtet, Informationen (auch
über ihre Arbeit) an die einzelnen Schulen weiterzugeben und sie
allen Schülern zugänglich zu machen. Kommunale und Landesvertretung
stehen in engem Kontakt und informieren sich gegenseitig. Für
ihre Arbeit ist den Schülervertretungen genügend Geld zur Verfügung
zu stellen.
Schulinterne Vollversammlungen und überschulische Schülervertretungen
haben ein allgemeinpolitisches Mandat, d.h. sie dürfen sich auch
zu allen Angelegenheiten äußern, die nicht bildungsspezifisch
sind.
Wechselwirkungen
mit der Gesellschaft
Das Bildungssystem ist natürlich nicht losgelöst von
der Gesellschaft, sondern ein Bestandteil dieser. Deshalb stellt
sich die Frage, welche Anforderungen ein freiheitlich-demokratisches
Bildungssystem an die Gesellschaft stellt. Es ist offensichtlich,
daß solch ein Bildungssystem am besten in eine ebenso freiheitlich-demokratische
Gesellschaft paßt, die frei von Fremdbestimmung, Selektion und
vermeidbarem Leistungsdruck ist. Aber auch in einer Gesellschaft,
in der wirtschaftliche Verwertbarkeit und Leistung von großer
Bedeutung sind, kann solch ein Bildungssystem existieren. Die
bereits heute existierenden Schulen nach dem Sudbury-Modell beweisen,
daß freiheitliche Schulen dauerhaft in einem wirtschaftsliberalen
Gesellschaftssystem existieren können und daß die Schüler dort
sogar erfolgreicher als Schüler traditioneller Staatsschulen sind:
80% gehen auf die Uni; fast alle bekommen den gewünschten Beruf.
Wenn Sudbury Schools derart erfolgreich sind, ist es naheliegend
zu vermuten, daß die (prinzipiell ähnlich strukturierten) kursorientierten
Schulen ähnlich erfolgreich sind.
Natürlich hat auch die Schule einen Einfluß auf gesellschaftliche
Bedingungen. Es ist z.B. nicht unwahrscheinlich, daß eine Schule
ohne Leistungsdruck zu Veränderungen auch in der Arbeitswelt führen
wird. Eine vongrundauf demokratische Schule färbt auf die Gesellschaft
ab. Die Kinder erfahren Demokratie als etwas für sie Sinnvolles
und als etwas von Anfang an Selbstverständliches. Sie erleben,
daß sie geachtet und akzeptiert werden und daß ihnen vertraut
wird. Sie sind nicht eingeschüchtert, sondern selbstbewußt und
selbstsicher. Die Kinder und Jugendlichen wissen, daß sie selbst
für ihre Bildung verantwortlich sind. Und sie lernen, mit dieser
Verantwortung umzugehen. Sie lernen allgemein, Verantwortung zu
übernehmen. Sie befinden sich in einer natürlichen Umgebung von
Toleranz, Friedfertigkeit und Gerechtigkeit. An heutigen Staatsschulen
werden all diese Werte durch Erziehung zu vermitteln versucht;
und der Erfolg ist gering, wie die allgegenwärtigen Kampagnen
und immer wieder neuen Initiativen zur Werte-Erziehung beweisen.
In einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem brauchen die
obengenannten Werte nicht künstlich vermittelt werden, sie sind
einfach erlebbar.
Wer diese Werte von Anfang an als etwas Positives und
Selbstverständliches erlebt, wird sie später auch mit größerer
Wahrscheinlichkeit verteidigen. Dies wird sich auch auf den Umgang
mit Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft auswirken. Auch
in anderen Gesellschaftsbereichen sowie in den Familien wird die
Subjektstellung des Kindes anerkannt werden. Sehr wahrscheinlich
wird auch der Umgang mit Ausländern und behinderten Menschen,
die von diesem Schulsystem selbstverständlich nicht ausgegrenzt
werden, würdiger und menschlicher werden. Außerdem ist davon auszugehen,
daß sich friedliche Konfliktlösungsmechanismen stärker durchsetzen
werden. Das alles wird sicher nicht sofort geschehen, aber im
Laufe der Zeit.
Andererseits wird man nicht auf Hochleistung verzichten
müssen. Diese wird von hochmotivierten und interessierten Menschen
auf freiwilliger Basis erbracht; und dazu sind keine Selektion
und kein Drill erforderlich.
Die Chancengleichheit ist wahrscheinlich besser gesichert
als heutzutage; zumindest berichten dies Lehrer von Schulen des
Sudbury-Typs, obwohl sie es ungleich schwerer haben, indem sie
prinzipiell darauf angewiesen waren, Schulgelder zu erheben.
Das, was man zukunftsfähig nennt, ist am ehesten von
einem derartiges Bildungssystem zu erwarten. So haben die Abgänger
freiheitlich-demokratischer Schulen meist zahlreiche Eigenschaften,
die Schülern autoritärer Schulen oftmals fehlen: Sie sind gut
gebildet, offen für Neues, bereit, Herausforderungen anzunehmen
und in der Lage, selbständig zu denken und Probleme zu lösen
jedenfalls überwiegend.
Bei aller Zukunftsfähigkeit darf man aber nicht vergessen,
daß Kinder nicht nur eine Zukunft haben, sondern vor allem eine
Gegenwart; und diese gilt es gänzlich neu zu gestalten.
Finanzierung
Zu einem seriösen Konzept gehört auch, daß man sagt,
wie das alles finanziert werden soll. Es dürfte für viele überraschend
sein, daß sich solch ein Bildungssystem mit den derzeit zur Verfügung
stehenden Geldern bequem finanzieren läßt. Derzeit werden pro
Schüler grob geschätzt 10 000 DM pro Jahr vom Staat ausgegeben.
Nach eigenen Angaben kommt die Sudbury Valley School in Framingham
(Massachusetts, USA) mit weniger als der Hälfte des Geldes aus,
das staatlichen Schulen pro Schüler zur Verfügung steht! Kursorientierte
Schulen sind aufgrund des höheren Bedarfs an Lehrern etwas teurer
als Sudbury Schools. Da wesentlich weniger Verwaltung und Bürokratie
notwendig ist, lassen sich zusätzlich Gelder aus diesem Bereich
innerhalb des Bildungssektors umschichten und sinnvoller verwenden.
So kann die Lernmittelfreiheit vollständig wiederhergestellt werden
und Schulen können angemessen ausgestattet werden.
Grundsätzlich soll gelten, daß Bildung die Nachfragenden
nichts kostet. Um die freie Wahl der Bildungsangebote nicht zu
beeinträchtigen und Kinder ärmerer Eltern nicht zu benachteiligen,
ist es notwendig, nicht-staatliche Schulen finanziell genauso
bedarfsgerecht zu fördern wie staatliche Schulen. Bildungseinrichtungen
müssen finanziell so ausgestattet sein, daß sie nicht auf sonstige
Einnahmen (z.B. durch Werbung oder Schulgeld) angewiesen sind.
Durch Schülerfirmen eventuell erzielbare Einnahmen dürfen
kein Vorwand für Kürzungen des Bildungsetats sein. Solange es
dem Land (unter verantwortbarem Aufwand und bei Berücksichtigung
seiner sonstigen Pflichten) weiterhin möglich ist, in gleichbleibendem
Maße Geld für Bildung zur Verfügung zu stellen, sind Kürzungen,
die die vollständige Unentgeltlichkeit von Bildung gefährden könnten,
zu vermeiden. Ob das in Zukunft auch dann noch möglich ist, wenn
sich die Haushaltslage weiter verschlechtert, ist vor allem eine
Frage der Prioritätensetzung. Wenn sich im Landeshaushalt Geld
für teure, aber unnütze Großprojekte finden läßt, wäre auch genug
für Bildung da.
Von den staatlichen Bildungsausgaben ließen sich auch
die oben beschriebenen Reisen finanzieren, sofern sie einen gewissen
Gesamtbetrag nicht übersteigen. Die erwähnten Medienangebote würden
ebenfalls aus dem Bildungshaushalt bezahlt werden. Insgesamt läßt
sich in einem pluralistischen Bildungssystem mit den gleichen
ca. 10 000 DM pro Jahr und Schüler weitaus mehr machen
als im heutigen zentralistischen Schulsystem, wo vielfach Geld
für Sachen ausgegeben wird, die kaum einer haben will. Wie die
Verfahrensweise für die Finanzierung der verschiedenen Bildungsangebote
genau aussehen soll, kann an anderer Stelle diskutiert werden.
Juristisches
Juristisch gesehen ist ein freiheitlich-demokratisches
Bildungssystem nicht nur möglich, sondern sogar notwendig.
Bildung
ist nach gegenwärtigem Recht eine Angelegenheit der Bundesländer.
In einigen Bundesländern, darunter Berlin, sind die Schulpflicht
und sonstige Grundlagen der Bildungspolitik nicht in der Landesverfassung
geregelt, so daß sich alle notwendigen Änderungen durch einfache
Gesetze regeln lassen. In einigen anderen Bundesländern ist die
Schulpflicht in der Landesverfassung festgeschrieben, so daß Verfassungsänderungen
notwendig sind. Zu untersuchen bleibt die Vereinbarkeit mit den
einzelnen Artikeln der jeweiligen Landesverfassung und mit dem
Grundgesetz (GG).
Einige bildungspolitische Rahmenbedingungen legt das
Grundgesetz in Artikel 7 fest. Absatz 1 besagt, daß das gesamte
Schulwesen (...) unter der Aufsicht des Staates steht. Es wird
nicht gesagt, wie diese staatliche Aufsicht aussehen soll. Sinnvoll
wäre ein demokratisch gewähltes Gremium auch aus juristischer
Sicht; denn die Schulaufsicht ist Teil der Staatsgewalt, welche
laut Artikel 20 (2) vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und
durch besondere Organe (...) der vollziehenden Gewalt (...) ausgeübt
wird. Dieser Bildungskontrollrat wäre dann eines der besonderen
Organe.
Laut Absatz 3 ist Religionsunterricht in den öffentlichen
(=staatlichen) Schulen (...) ordentliches Lehrfach mit Ausnahme
der bekenntnisfreien Schulen. Ein freiheitlich-demokratisches
Bildungssystem ist in der Religionsfrage neutral. Deshalb sind
dann alle staatlichen Schulen bekenntnisfrei.
Absatz 2 besagt zwar, daß die Eltern bestimmen, ob ihr
Kind am Religionsunterricht teilnimmt; aber dieses Elternrecht
steht im Widerspruch zum Grundrecht des Kindes auf Religionsfreiheit
(s. Artikel 4 GG). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
von 1968 ist das Elternrecht (Artikel 6 (2) GG) ein treuhänderisches
Recht, das nicht gegen das Interesse des Kindes ausgeübt werden
darf und insbesondere nicht die Grundrechte des Kindes verletzen
darf. Entsprechend wird Artikel 7 (2) GG nicht umgesetzt. Kinder
zur Teilnahme an einem Religionsunterricht zu zwingen, wird nicht
möglich sein.
Absatz 4 sichert das Recht zu, private (=nicht-staatliche)
Schulen einzurichten. Die Anforderung, daß die privaten Schulen
in ihren Lehrzielen (...) nicht hinter den öffentlichen Schulen
zurückstehen, ist automatisch erfüllt, weil es in staatlichen
Schulen gar keine Lehrziele mehr gibt (weil ein verbindlicher
Lehrplan nicht mehr existiert). Über die geforderte Gleichwertigkeit
der Ausbildung der Lehrer könnte der Bildungskontrollrat wachen.
Die Bedingung, daß eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen
der Eltern nicht gefördert wird, kann sogar nur durch die volle
finanzielle Gleichstellung privater Schulen erfüllt werden.
Absatz 5 fordert: Eine private Volksschule ist nur
zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches
Interesse anerkennt. In einem pluralistischen Bildungswesen besteht
solch ein Interesse automatisch. Freie Schulen sind nicht mehr
nur Versuche oder Ausnahmen, sondern wichtiger dauerhafter Bestandteil
der Bildungslandschaft.
Artikel 7 GG ist also nicht optimal, schließt aber ein
freiheitlich-demokratisches Bildungssystem auch nicht aus. Außerdem
steht das jetzige Schulsystem im Konflikt mit zahlreichen
Passagen des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die
Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die
ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit (wird) gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. Alle Deutschen haben das Recht,
sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu
versammeln. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich. Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im
ganzen Bundesgebiet. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf,
Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Niemand darf
zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
zulässig. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden.
Die Berliner Verfassung wiederholt nochmal einige Grundrechte
und fügt all dem noch hinzu: Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.
Das Land ermöglicht und fördert nach Maßgabe der Gesetze den Zugang
eines jeden Menschen zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen
(...).
Die Alltagspraxis muß endlich in Übereinstimmung mit
diesen Verfassungsgrundsätzen gebracht werden, Gesetze und Verordnungen
müssen daran angepaßt werden.
Recht
auf Bildung durchsetzen
Allgemein ergibt sich die Frage, wie das Recht auf Bildung
durchgesetzt werden kann.
Im derzeitigen Schulsystem wird davon ausgegangen, daß
das Recht auf Bildung und die Schulpflicht zwei Seiten einer Medaille
sind. Wer in der Schule anwesend ist, dessen Recht auf Bildung
gilt als gesichert; und wer nicht anwesend ist, dessen Bildungsrecht
werde verletzt. In einem freiheitlich-demokratischen Bildungssystem
gibt es keine Schulpflicht mehr, und das Recht auf Bildung beinhaltet
ebenso das Recht, den Schulbesuch zu verweigern bzw. sich Wissen
auf andere Weise zu beschaffen. Daher ist es schwieriger herauszufinden,
in welchen Fällen das Recht des Kindes auf Bildung nicht eingehalten
wird.
Gerade kleinere Kinder sind nicht immer in der Lage,
ihre berechtigten Ansprüche (in diesem Fall also das Recht auf
Bildung) ohne fremde Hilfe gegenüber ihren Eltern durchzusetzen.
Deshalb müssen Regelungen getroffen werden, die die Stellung des
Kindes stärken, seine Rechtslage verbessern. Im Gesetz muß eindeutig
festgelegt sein, daß das Recht auf Bildung ein Recht des Kindes
ist und nicht ein Recht der Eltern. Ähnlich wie es das Wahlgesetz
jedem verbietet, einen Wahlberechtigten vom Wählen abzuhalten
oder ihn zu zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen, so kann
auch Eltern, Verwandten und Bekannten verboten werden, das Kind
vom Besuch einer Bildungseinrichtung abzuhalten oder ihm vorzuschreiben,
welche Angebote es anzunehmen hat.
Das heißt nicht, daß sich das Kind nicht mit Eltern
und anderen Leuten über die Angebote austauschen dürfte. Gerade
kleine Kinder werden sich mit ihren Eltern beraten, oder die Eltern
schlagen etwas vor, und wenn das Kind nichts dagegen hat, dann
wird es so gemacht. Die Regelung stellt nur klar, daß es letztenendes
tatsächlich das Kind ist, das die Entscheidung trifft, daß also
nichts gegen seinen ausdrücklichen Willen geschehen kann.
Des weiteren müssen Eltern und Kinder über die Rechtslage
informiert werden. Dies kann durch Rundschreiben an alle Eltern,
durch Zeitungsanzeigen, TV-Spots, Plakatwerbung und öffentlichkeitswirksame
Aktionen geschehen. Jedenfalls dürfte es dann nicht mehr vorkommen,
daß Eltern nichts davon wissen, daß das Kind ein unverletzliches
Recht auf Bildung hat. Auch die meisten Kinder werden auf die
eine oder andere Weise davon erfahren. Außerdem wären Eltern verpflichtet,
die Kinder über ihre Möglichkeiten zu informieren.
Grundsätzlich hätten alle Kinder und Jugendlichen die
Möglichkeit, sich über Übergriffe ihrer Eltern bei öffentlichen
Stellen zu beschweren. Diese öffentlichen Stellen würden den Kindern
dann unbürokratisch bei der Durchsetzung ihres Rechtes helfen.
Es wird letztendlich sehr schwierig sein, einem informierten Kind
sein Recht auf selbstbestimmte Bildung vorzuenthalten, da es sich
ja notfalls auch ohne Hilfe der Eltern an einer Bildungseinrichtung
anmelden kann. Auch den Eltern wäre klar, daß Übergriffe auch
später noch vom Kind selbst aufgedeckt werden können. Wahrscheinlich
wird sich aber schon allein durch die Einführung des Bildungsrechtes
als tatsächliches Recht des Kindes die Sichtweise auf Kinder so
ändern, daß immer weniger Eltern überhaupt vorhätten, ihrem Kind
sein Recht vorzuenthalten.
Probleme
bei der Umstellung
Es gibt mehrere Schwierigkeiten vom jetzigen Schulsystem
zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Ein Problem bei
der Umstellung zu einem liberalen Schulsystem sind die Lehrer.
Viele Lehrer identifizieren sich mit dem jetzigen System; aber
Lehrer, die Unfreiheit verteidigen bzw. praktizieren, passen nicht
in ein freies System. Da zumindest in den staatlichen Schulen
die Vollversammlung entscheidet, welche Lehrer eingestellt werden,
würden zahlreiche von ihnen keine Anstellung mehr finden. Andererseits
hätten diese Lehrer wahrscheinlich auch selbst wenig Interesse
daran, in einem demokratischen Bildungssystem tätig zu sein. Zumindest
den älteren Lehrern könnte man anbieten, in Vorruhestand zu gehen.
Den umstellungsbereiten Lehrern wird eine besondere Schulung angeboten,
die ihnen hilft, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
In jedem Fall wird es notwendig sein, Lehrer nicht mehr zu verbeamten.
In einem pluralistischen Bildungssystem kann nicht (bzw.
genauso wenig wie jetzt) ausgeschlossen werden, daß einzelne Lehrer
Unsinn erzählen bzw. sogar bewußt Unwahrheiten verbreiten. Um
dies gegebenenfalls aufzudecken, kann es eine unabhängige Instanz
geben, die ähnlich wie z.B. Stiftung Warentest die Angebote (stichprobenartig
oder auf konkreten Verdacht) qualitativ untersucht. Der beanstandete
Lehrer bzw. die Bildungsanstalt wird dann auf die Unstimmigkeiten
hingewiesen. Sollte der Anbieter entgegen besseren Wissens die
Schüler weiterhin falsch informieren, kann der Bildungskontrollrat,
der die Schulaufsicht ausübt, beschließen, daß die Schule keine
staatlichen Gelder mehr erhält und daß nötigenfalls ein Verfahren
wegen Betruges eingeleitet wird.
Ein weiteres Problem, das die Dezentralisierung mit
sich bringt, sind die Räumlichkeiten. Nur wenige Schulen werden
derart viele Kinder und Jugendliche umfassen, wie jetzige Schulen.
Die kursorientierten Schulen wären (mit Ausnahme weniger nicht-staatlicher
Schulen) die einzigen, die in ihren Schülerzahlen mit jetzigen
Schulen konkurrieren könnten, da es bei diesem Schultyp reicht,
wenn die einzelnen Kurse überschaubare Größen haben. Einige bisherige
Schulgebäude können also durchaus von kursorientierten Schulen
übernommen werden. Zumindest bei größeren bisherigen Schulgebäuden
wird nur ein Teil des Gebäudes als Schule verwendet werden; die
anderen Teile sowie die übrigen Schulen können als Verwaltungs-
oder Bürogebäude verwendet werden, obwohl es davon ja schon mehr
als genug gibt. Ein weiterer Teil kann in Bibliotheken, Jugendclubs
und Vereinsräume umgewandelt werden.
Die vielen neuen kleinen Schulen können in neu anzumietenden
Büroräumen, in frei werdenden und umzubauenden Lager- und Fabrikhallen,
in zusammenzulegenden Privatwohnungen oder Villen am Stadtrand
entstehen.
Erste
Schritte
Ein derartiges freiheitlich-demokratisches Bildungssystem
läßt sich nicht von einem Tag auf den anderen durchsetzen. Man
kann aber überlegen, wie der Weg zu solch einem System aussehen
kann.
Ersteinmal muß überhaupt die Bereitschaft bestehen,
etwas an den bisherigen Verhältnissen zu ändern. Diese Veränderungsbereitschaft
entsteht nur, wenn den Leuten die Schwächen des aktuellen Systems
bewußt werden bzw. wenn sie erkennen, daß Alternativen tatsächlich
möglich und erfolgreich sind.
Entsprechend muß man erstmal auf die Widersprüche des
bestehenden Schulsystems aufmerksam machen und plausibel erklären,
warum der gewünschte Erfolg bisher ausbleibt. Des weiteren muß
man versuchen, die weitverbreiteten Vorurteile abzubauen und darüber
aufklären, wie Lernen tatsächlich funktioniert.
Gleichzeitig kann man auf die Erfolge zahlreicher Freier
Alternativschulen hinweisen und somit die Befürchtungen vieler
Leute auch praktisch widerlegen.
Für viele Einzelheiten, die sich erst nach und nach
als regelungsbedürftig erweisen, werden erst während dieser Umstellungsphase
Lösungen entwickelt. Zu den ersten praktischen Veränderungen können
Modellversuche gehören, in denen in drei oder vier verschiedenen
Gegenden des Bundeslandes jeweils eine Sudbury School eingerichtet
wird. In direkter Nähe sollte jeweils eine kursorientierte Schule
entstehen, so daß auch die Wechselwirkungen zwischen beiden Schultypen
zustande kommen können. Innerhalb von schätzungsweise drei bis
sechs Jahren liegen dann brauchbare Beobachtungsergebnisse vor.
Aller Voraussicht nach werden diese Schulen genauso erfolgreich
sein, wie die bereits existierenden Schulen gleichen Typs. Nachdem
nochmal etwas Zeit für die Auswertung vergangen ist, wird mit
der flächendeckenden Einführung begonnen. Die kursorientierten
Schulen lassen sich aus den bestehenden Staatsschulen entwickeln.
Während man (un-)geduldig auf den Ausgang der Schulversuche
wartet, kann man schon mal mit einigen Veränderungen an den übrigen
gut 99% der Schulen beginnen. Zu den ersten Schritten gehört die
beschleunigte Anerkennung von nicht-staatlichen Schulen, sowie
deren finanzielle Förderung in voller Höhe ab dem ersten statt
ab dem siebten Jahr. Ebenfalls gleich zu Anfang wird damit begonnen,
in allen staatlichen Schulen die Vollversammlung zunächst als
beratendes Gremium einzuführen. Ein oder zwei Jahre später wird
sie beschließendes Gremium. Die kommunale und die Landesschülervertretung
werden ebenfalls in den ersten zwei Jahren eingerichtet. Schulverweigerer
werden zunächst nicht mehr polizeilich verfolgt und laufende Bußgeldverfahren
werden eingestellt, sofern der Schüler deutlich machen kann, daß
es seine eigene Entscheidung war, die Schule nicht mehr zu besuchen.
Für sehr dringend ausstiegswillige Schüler wird nach individuellen
Lösungen gesucht. Freistellungen und Beurlaubungen werden großzügig
erteilt. Die Vergabe von Zensuren wird auch gleich zu Anfang eingestellt.
Zwar gibt es anfangs noch Lernerfolgskontrollen und Klassenarbeiten
und diese werden auch ausgewertet, aber es gibt eben keine Zensuren
mehr und es kann kaum noch Druck ausgeübt werden. Die Machtunterschiede
zwischen Lehrern und Schülern werden geringer und das Verhältnis
zum Lehrer meist deutlich besser. Verstärkt finden Projektwochen
und schulische Freizeitveranstaltungen statt, bei denen auch die
Aufhebung der Alterstrennung praktiziert wird. Im Unterricht,
in den Medien und in der Gesellschaft wird ausführlich über die
Änderungen diskutiert. Mit der flächendeckenden Einführung der
Sudbury Schools und der kursorientierten Schulen tritt die bereits
verwässerte Schulpflicht endgültig außer Kraft. Nach deutlich
weniger als 10 Jahren ist das freiheitlich-demokratische Bildungssystem
endlich Wirklichkeit geworden.
Welche Fragen sind noch offengeblieben? Was klingt unlogisch?
Einwände, Anregungen usw. an:
martin.wilke@gmx.net
|