Schulpflicht bringt Unfreiheit

Wir wollen, daß es grundlegend andere Schulformen gibt und daß niemand gezwungen wird, eine Schule zu besuchen. An Stelle der Schulpflicht soll jeder ein Recht auf selbstbestimmte Bildung haben.

Wir denken, daß Kinder und Jugendliche es verdienen, als Menschen ernstgenommen zu werden, denen die vollen Grund- und Menschenrechte zustehen. Die Schulpflicht steht diesem Anspruch im Wege. In diesem Text wollen wir begründen, warum wir glauben, daß das so ist.

Anwesenheitspflicht

Die Schulpflicht bedeutet für rund 10 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland, daß sie sich je nach Bundesland neun oder zehn Jahre lang, an ca. 200 Tagen im Jahr für jeweils einige Stunden in einer staatlichen oder vom Staat anerkannten Schule einzufinden haben.1

Daß junge Menschen überhaupt dazu verpflichtet werden, so viel Zeit an einem Ort zu verbringen, den sie sich nicht selbst aussuchen können, ist allein schon ein gewaltiger Einschnitt in ihre Freiheit. Das tatsächliche Ausmaß der Unfreiheit hängt jedoch davon ab, wie die zu besuchenden Schulen beschaffen sind.

Bevormundung im Schulalltag

Die staatlichen und ebenso die meisten nicht-staatlichen Schulen sind von einem erheblichen Machtgefälle geprägt und weitgehend autoritär ausgestaltet: Die Lehrer geben Anweisungen, und die Schüler müssen sich unterordnen. Obwohl Kinder von Natur aus sehr lebendig und ständig in Bewegung sind, werden sie verpflichtet, für mehrere Stunden täglich stillzusitzen. Obwohl gerade der Austausch mit anderen Kindern ihre sozialen Fähigkeiten stärkt und Kinder am besten von anderen Kindern lernen, dürfen sie sich außerhalb der Pausen nicht mit ihren Freunden austauschen. Sie müssen tun, was auch immer der Lehrer von ihnen verlangt, und sie müssen ihre natürliche Bereitschaft zum Wissenserwerb einem unnatürlichen 45-Minuten-Takt unterordnen. Selbst wenn sie aufs Klo gehen wollen, muss das der Lehrer erlauben. Auf die Interessen der Schüler wird so gut wie keine Rücksicht genommen. Sie sind dem Belieben der Lehrer ausgeliefert. Die eigene Meinung der Schüler zählt meistens nicht. Auf ihre Wünsche und Bedürfnisse kommt es nur nach Gutdünken der Lehrer an.

Allerdings ist auch der Spielraum von Lehrern, die Schülern mehr Freiraum gewähren wollen, recht eingeschränkt, da sie als Lehrer einen Staatsauftrag zu vollstrecken haben und dazu angehalten sind, die Oberhand über die Schüler zu behalten.

Fremdbestimmtes Lernen

Kinder sind von Natur aus neugierig und lernen ohne jeden Zwang alle möglichen Dinge. In herkömmlichen Schulen werden Kinder und Jugendliche genötigt, Dinge zu lernen, die andere Leute ihnen vorsetzen und die sie womöglich gerade nicht wichtig finden. Schülern wird nicht nur vorgeschrieben, was sie lernen sollen, sondern auch, auf welche Weise sie lernen sollen, zu welchem Zeitpunkt und von welchen Leuten. Durch eine Vielzahl kleinerer und größerer Leistungskontrollen und ihrer Benotung wird versucht, auch unwillige Schüler auf Kurs zu halten. Die ursprüngliche Freude am Lernen geht so bei vielen Schülern mit der Zeit verloren.

Während die meisten Kinder in den ersten Schuljahren noch relativ gerne zur Schule gehen und mit einem großen Teil der zu lernenden Sachen etwas anfangen können, ist in höheren Klassenstufen bei einem erheblichen Teil der Unterrichtsinhalte für viele Schüler nicht erkennbar, wozu sie gut sein sollen. Vieles ist für sie schlicht belanglos, manches lediglich zu ausführlich.

Die Schüler haben unterschiedliche Interessen und werden dennoch genötigt, alle weitgehend das gleiche zu lernen. Manch einem mag das zunächst nicht sonderlich schlimm erscheinen. Aber wer kennt das nicht: Jemand erzählt einem lang und breit seine Lebensgeschichte oder etwas anderes, das einen gerade gar nicht interessiert. Man versucht freundlich, das Gespräch zu beenden, aber der andere erzählt einfach immer weiter und läßt einen auch nicht gehen. Man langweilt sich und hofft weiter auf ein baldiges Ende oder eine Fluchtmöglichkeit. So weit, so unangenehm. Absurd würde es, wenn man von dem ungebetenen Erzähler nun auch noch aufgefordert würde, widerzugeben, was er einem zuvor erzählt hat, und man anschließend von ihm mitgeteilt bekäme, ob man es gut gemacht hat. Im alltäglichen Leben würden die meisten Menschen das als Zumutung empfinden. Für Schüler ist das Alltag. Sie müssen sich auch dann jahrelang mit den von anderen vorgesetzten Inhalten befassen, wenn sie sich ausdrücklich nicht dafür interessieren.

Jene Schüler hingegen, die an einem Unterrichtsthema interessiert sind, fühlen sich oft unterfordert. Indem der Unterricht auf ein Lernen im Gleichschritt ausgelegt ist, wird ihre Neugier ausgebremst. Die Schüler sollen sich nicht für Dinge interessieren, die im Unterricht noch nicht „dran“ sind.

Es geht uns aber nicht nur darum, ob die in der Schule behandelten Unterrichtsinhalte sinnvoll sind. Wir kritisieren vielmehr, daß der Staat überhaupt seinen Bürgern vorschreibt, was diese zu wissen und zu denken haben. Das eigentliche Problem sind unserer Meinung nach nicht die veralteten Lehrpläne, sondern der Lernzwang als solcher.

Viele Menschen sind dagegen, daß die schulischen Lerninhalte von Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden diktiert werden. Auch wir finden das nicht gut. Unserer Überzeugung nach ist es aus Sicht der Freiheit der Schüler aber kaum besser, wenn der Staat den Lehrplan bestimmt. Letztendlich muß es die Entscheidung jedes Einzelnen bleiben, mit welchen Themen er sich auseinandersetzt.

Nicht nur mit den Inhalten können viele Schüler nichts anfangen, auch die Methoden des Unterrichts sind für viele Schüler nicht geeignet. Es gibt viele verschiedene Wege, eine Sache zu lernen. In heutigen Schulen ist meist nur ein einziger Weg zugelassen, und der ist dann zwangsläufig nicht für alle Schüler der beste.

Unnötiger Leistungsdruck ruft bei vielen Schülern Angst hervor, einige entwickeln dadurch eine generelle Abneigungen gegenüber der Schule.

Erziehung

Die Schule ist jedoch nicht nur auf Wissensvermittlung angelegt, sondern sie verfügt auch über einen Erziehungsauftrag. Auch wenn sich die heute propagierten Erziehungsziele stark von denen früherer Zeiten unterscheiden und geradezu fortschrittlich klingen, und die Prügelstrafe lange abgeschafft ist, so ist doch die gesamte Funktionsweise der Schule nicht geeignet, freiheitliche oder demokratische Werte zu fördern. So wird zwar beispielsweise behauptet, die Schule solle zum selbständigen Denken erziehen, faktisch passiert aber durch die für eine Zwangsschule charakteristischen Erscheinungen genau das Gegenteil: Die Schüler lernen, das zu tun, was ihnen gesagt wird.

Die Erziehung ist in der heutigen Staatsschule allgegenwärtig: Stillsitzen, nur auf Kommando sprechen oder handeln, Gehorsamspflicht dem Lehrer gegenüber, sich wiederholende Aufgaben, Disziplinierung und Selektion durch Noten, Klingelzeichen, Rituale und starre, nicht veränderbare Regeln. Übliche Bestrafungsmethoden sind: An-die-Tafel-holen, Vergabe schlechterer Zensuren, Strafaufgaben, Tadel und Verweise, Mitteilung an die Eltern bzw. Gespräche mit den Eltern, und ähnliches.

An dem grundsätzlichen Anspruch des Staates, junge Menschen zu erziehen, hat sich nichts geändert. Der Staat versucht dabei, die Staatsbürger von morgen in seinem Sinne zu formen. Wenn die Schüler nach vielen Jahren die Schule verlassen, hat ein Großteil von ihnen es sich abgewöhnt, selbst zu denken. So ist es kaum verwunderlich, daß auch die nachwachsende Generation die gesellschaftlichen Gegebenheiten im wesentlichen unreflektiert übernimmt. Durch die Schulpflicht bekommt der Staat die Möglichkeit, Schüler gezielt zu manipulieren.

Wir weisen den Anspruch des Staates, bestimmen zu können, wie die in ihm aufwachsenden Menschen zu denken haben, entschieden zurück. Ein solcher Anspruch ist schlicht undemokratisch.

Undemokratische Strukturen

In der Schule wird ganz offensichtlich Herrschaft über die Schüler ausgeübt. In einem demokratischen Staat sollte man erwarten, daß die Beherrschten zumindest prinzipiell die Möglichkeit haben, das Zusammenleben nach ihren Vorstellungen zu verändern. In einer herkömmlichen deutschen Schule haben Schüler diese Möglichkeit nicht – obwohl sie den bei weitem größten Anteil der an der Schule tätigen Menschen ausmachen, nämlich über 90 Prozent. Obendrein entspricht die Durchsetzung der in der Schule geltenden Regeln nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn de facto liegen Beschlußfassung, Umsetzung der Beschlüsse und Bearbeitung von Beschwerden meist in einer Hand – sei es die des Lehrers, des Direktors oder der Schulverwaltung. Wer einer Regelverletzung beschuldigt wird, gilt nicht solange als unschuldig, bis seine Schuld nachgewiesen wurde.

Zu wenig Zeit für eigene Interessen

Die Schule bestimmt das Alltagsleben der Schüler, über die bloße Anwesenheit in der Schule hinaus. Für viele Schüler wird sie sogar der Hauptlebensinhalt. Durch Hausaufgaben und Vorbereitung auf Leistungskontrollen können die Schüler selbst über den Nachmittag und Abend nicht wirklich frei verfügen. Die Schule nimmt ihnen auch die Zeit und Kraft, außerhalb der Schule ihren Interessen nachzugehen. Die Abendgestaltung wird v.a. dadurch beeinträchtigt, daß die Schüler am nächsten Morgen relativ früh wieder aufstehen müssen. Die Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, bedeutet für sie auch, täglich für mehrere Stunden von Eltern, Geschwistern und außerschulischen Freunden getrennt zu sein.

In Handschellen zur Schule

Wir behaupten nicht, daß alle Schüler in der Schule leiden. Manche kommen mit der Schule gut zurecht und gehen sogar gerne hin. Uns geht es darum, daß für jene, auf die das nicht zutrifft, Alternativen geschaffen werden.

Aufgrund der Schulpflicht haben die Schüler keine Wahl: Sie müssen zur Schule, egal ob sie dort tatsächlich hinwollen, oder ob sie ihren Tag gern anders gestalten würden.

Wir finden es verständlich, wenn junge Menschen sich einem solchen Schulsystem nicht länger aussetzen wollen und der Schule deshalb fernbleiben. Der Staat hat dafür weniger Verständnis und versucht, die Schulpflicht auch mit Polizeigewalt durchzusetzen: Kinder, die nicht zur Schule gehen, können von der Polizei zu Hause abgeholt und in Handschellen der Schule zwangsweise zugeführt werden. Das nennt sich Schulzwang und wurde 1938 von den Nazis eingeführt.2

Im Jahr 1998 hat die Stadt Nürnberg einen Modellversuch zur Bekämpfung von Schulschwänzern gestartet: Die Polizei sucht in Kaufhäusern und in Cafés nach Schulschwänzern und hält auch auf der Straße Kinder und Jugendliche an, die ihr des Schulschwänzens verdächtig erscheinen. Die Aufgegriffenen werden dann per Streifenwagen zur Schule gefahren und dort der Schule übergeben.3

Die Anwesenheit des jungen Menschen in der Schule verkommt dabei allerdings zu einer sinnentleerten physischen Präsenz.

Die Schulpflicht verletzt Grundrechte

Bei einer derartigen Beschaffenheit des Schulwesens kann von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit, wie das Grundgesetz sie garantiert, nicht gesprochen werden. Aber dies ist nicht das einzige Grund- oder Menschenrecht, das durch die Schulpflicht außer Kraft gesetzt wird.

Indem der Staat den Schülern detaillierte verbindliche Lernziele vorsetzt und gleichzeitig die Schüler zur Anwesenheit in der Schule zwingt, bestimmt der Staat, welches Wissen nach Ablauf einer bestimmten Zeit im Kopf des jungen Menschen zu sein hat! Die Idee, daß der Staat die Köpfe kontrolliert, verträgt sich definitiv nicht mit der Gedankenfreiheit.

Neben den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gedankenfreiheit widerspricht die Schulpflicht auch der Versammlungsfreiheit, welche gleich in zweifacher Hinsicht verletzt wird: Einerseits werden die Kinder und Jugendlichen zeitweilig daran gehindert, an Versammlungen, z.B. Demonstrationen, teilzunehmen; andererseits werden sie gezwungen, an einer Versammlung mit einem Lehrer und rund zwei Dutzend Schülern teilzunehmen.

Sämtliche Unterrichtsveranstaltungen, bei denen die Teilnahme nicht freiwillig ist, stellen eine Zwangsbeschäftigung für die Schüler dar, können somit als Zwangsarbeit aufgefaßt werden. Laut Grundgesetz ist Zwangsarbeit aber „nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig“.

Das Grundrecht auf Freizügigkeit, also das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen, ist nicht verwirklicht, solange Schüler zur Anwesenheit in der Schule gezwungen werden.

Die unumgängliche Pflicht, in der Schule anwesend zu sein, erfüllt ohne weiteres den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Es wäre kaum übertrieben, die Schule als Teilzeitgefängnis für Kinder zu bezeichnen, in das in Deutschland 10 000 000 Menschen ohne Anklage und Gerichtsverfahren eingesperrt sind.

Und tatsächlich waren bis Mitte der 70er Jahre Schüler Häftlingen rechtlich gleichgestellt. Es galt ein „besonderes Gewaltverhältnis“ zwischen Staat und Schülern, ebenso wie zwischen Staat und Gefängnisinsassen. Grundrechte konnten ohne jede Gesetzesgrundlage eingeschränkt werden. Grundrechte hatten also ganz offiziell keine Geltung. Die Grundrechtsverletzungen wurden dann offiziell zugegeben und in Gesetzesform gegossen und somit legalisiert. Für die Schüler hat sich dadurch nicht viel geändert.

Die Schulpflicht stellt insgesamt einen massiven Eingriff in die Freiheit junger Menschen dar, und zwar, ohne daß dies zum Schutz der Freiheiten anderer notwendig wäre. Der Staat nimmt sich das Recht, wesentliche Teile des Lebens von Kindern vor- und fremdzubestimmen. Die betroffenen Kinder haben keinen Einfluß darauf und können ihrem Schicksal nicht entrinnen. Sie werden zu Marionetten, zu Objekten staatlicher Schulpolitik gemacht. Sie werden nicht als eigene Subjekte wahrgenommen, als Menschen, deren Freiheit es zu schützen gilt.

Für freiheitlich-demokratisch denkende und handelnde Eltern kann sich ein Gewissenskonflikt ergeben, wenn sie ihr Kind gegen dessen Willen zur Schule schicken müssen, wozu sie derzeit verpflichtet sind. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro, ersatzweise ein Gefängnisaufenthalt. Und obwohl gerade diese Eltern sich für die Rechte ihrer Kinder einsetzen, kann ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden.

Zumindest läßt sich feststellen, daß die Schulpflicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Dieser besagt, daß freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur in dem Maße angewandt werden dürfen, wie sie zur Erreichung eines Zieles geeignet und notwendig sind. Wenn das Ziel darin besteht, daß Kinder und Jugendliche das Nötige lernen sollen, um auch als Erwachsene im Leben zurechtzukommen, dann ist – wie auch die folgenden Abschnitte des Textes zeigen – die Schulpflicht weder notwendig noch überhaupt geeignet.

Im Grundgesetz taucht die Schulpflicht nicht auf. Da das Bildungswesen eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer ist, findet sich die Schulpflicht nur in einfachen Landesgesetzen oder der Landesverfassung. Da das Grundgesetz und damit auch die Grundrechte über jedem Landesrecht stehen, halten wir die Schulpflicht für verfassungswidrig. Das würde selbst dann gelten, wenn Kinder ohne Zwang tatsächlich nichts lernen würden.

Fazit

Zusammenfassend können wir festhalten, daß die von der Schulpflicht ausgehende Unfreiheit drei Hauptbestandteile hat: Anwesenheitspflicht, Lernzwang und Unterordnung unter undemokratische Regeln.

Durch die Schulpflicht werden die Schüler einem zu tiefst undemokratischen Schulwesen ausgeliefert.

Die Art des Umgangs mit den Schülern ist zwar nicht unbedingt Zweck der Schulpflicht, sondern eher Nebenprodukt. Die Schulpflicht nimmt den Schülern jedoch die Möglichkeit, sich den autoritären Umgangsformen zu entziehen.

Die Schulpflicht führt zu einem unflexiblen und nicht an den Interessen der Schüler orientierten Schulsystem. Es muß sich an den Wünschen der Beteiligten nicht orientieren, weil ihm die Schüler ohnehin zugeführt werden.

Einige dieser Kritikpunkte könnten auch unter Beibehaltung der Schulpflicht gelöst bzw. abgemildert werden, wenn die Staatsschulen einer grundlegenden Veränderung unterzogen werden bzw. ein pluralistisches Bildungswesen mit tatsächlich genügend Alternativen entstünde. Aber das Problem der Anwesenheitspflicht wäre damit noch nicht behoben. Ausschließlich außerhalb der Schule zu lernen wäre nach wie vor nicht möglich, obwohl es eine durchaus legitime Alternative darstellt.

Sicherlich sind noch viele Fragen darüber, wie ein Bildungswesen ohne Schulpflicht aussehen kann, offen. Wir möchten deshalb auf den umfassenderen Text „Lernen in Freiheit – Entwurf eines freiheitlich-demokratischen Bildungssystems“ verweisen, sowie auf diverse Texte und Videos über Demokratische Schulen wie etwa die Sudbury-Schulen.

1 Zusätzlich zu dieser Vollzeitschulpflicht besteht in den meisten Bundesländern für unter18jährige Jugendliche Berufsschulpflicht, welche durch Absolvieren einer Lehre oder eines berufsvorbereitenden elften Schuljahres, durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder durch ein reguläres Arbeitsverhältnis erfüllt werden kann.

2 Voraussetzung für die Anwendung des Schulzwangs ist jedoch, daß die einzelnen Schulen mittels Schulversäumnisanzeigen die örtlichen Ordnungsämter (bzw. andere zuständige kommunale Behörden) über das unentschuldigte Fernbleiben eines Schülers benachrichtigen. Allerdings melden nicht alle Schulen ihre fehlenden Schüler.

3 Auch eine Reihe anderer Städte folgt mittlerweile dem Nürnberger Modell.

August 2010