Pressemitteilung

K.R.Ä.T.Z.Ä.
KinderRÄchTsZÄnker
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19. Dezember 1996

Pressemitteilung

Chemie-Verweigerer kann wieder an seine Schule

Schulamt nimmt sofortige Vollziehung der Zwangsumschulung zurück

Das Landesschulamt zieht die sofortige Vollziehung der Ordnungsmaßnahme "Umschulung" gegen den Schüler Benjamin Kiesewetter zurück. Dies hat der Abteilungsleiter für Gymnasien Ziebegk gestern mitgeteilt. Zu dem Rückzug ist es nach einer Gerichtsverhandlung gekommen, in der das Verwaltungsgericht eine Einigung vorgeschlagen hatte.

Trotz seiner Chemieunterricht-Verweigerung darf der Schüler Benjamin Kiesewetter nach den Weihnachtsferien wieder an seine Schule zurück. Der vom Gericht vorgeschlagene "Vergleich" besagt, daß das Landesschulamt die sofortige Vollziehung der Umschulung zurücknimmt, während der 17jährige Schüler wieder am Chemieunterricht teilnimmt. Beide Parteien stimmten diesem Vergleich inzwischen zu.

Für den kinderrechtlich motivierten Schüler war diese Zustimmung reine Formsache, denn er hatte bereits vier Wochen vor der Umschulung "unter Protest" und "aus Angst vor dem Ausschluß" wieder am Unterricht teilgenommen. Im Gegensatz dazu gibt das Landesschulamt seine Position jetzt auf. Noch am letzten Freitag hatte Ziebegk vor Nachahmern des Unterrichtsverweigerers gewarnt und die Bestrafung der bei Benjamin Kiesewetter feststellbaren "kriminellen Energie" gefordert.

Das Grundanliegen Benjamin Kiesewetters, der der Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. angehört, soll nun im nächsten Jahr verhandelt werden. Das Berliner Verwaltungsgericht sicherte für den Fall der Annahme des Vergleichs zu, im Februar 1997 über die Klage zu verhandeln, mit der die Befreiung vom Chemieunterricht gegenüber der Schulverwaltung erwirkt werden soll.

Im Einzelnen hatte Benjamin Kiesewetter in der ausführlichen Begründung für das Fehlen in Chemie erläutert, daß für ihn die Lehrinhalte des Chemieunterrichts überflüssig seien und daß dieser Unterricht deshalb seine Zeit und Kräfte verschwende. Erkenntnisse aus Lernbiologie und Psychologie zeigten, welche Schäden unfreiwilliges Lernen anrichten könne. Der Chemieunterricht sei auch für den Schulabschluß nicht von Bedeutung, da er das Fach Chemie nach der 11. Klasse ohnehin abwählen könne. Schließlich bezog er sich auf juristische und menschenrechtliche Positionen über das "Recht, sein Lernen selbst zu bestimmen".

Aus den gleichen Gründen hatten die KinderRÄchTsZÄnker wiederholt deutlich gemacht, daß es um ein grundsätzliches Umdenken im Bereich Schule und Bildung gehe.

Der Schulzwang müsse durch ein vernünftig gehandhabtes Bildungsrecht ersetzt werden.

Der 17jährige Schüler, der sich monatelang "aus Protest gegen sinnloses Zwangslernen" geweigert hatte, am Chemieunterricht teilzunehmen, war im November nicht mehr in seine Schule gelassen worden. Dagegen hatte er beim Verwaltungsgericht den Antrag gestellt, den Schulausschluß wieder rückgängig zu machen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren überarbeiteten und aktualisierten Internetseiten.
Dort befindet sich inzwischen eine fast vollständige Dokumentation des Falls vom Anfangsbrief im Februar bis zum vorgeschlagenen Vergleich.

Auch ein Pressefoto kann man downloaden.

http://www.schlund.de/privat/kraetzae

Wir freuen uns auf ihren Rückruf: 030/4254532



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